Laut dem was ich jetzt nachgelesen habe zahlen wir bei jedem Medium was wir kaufen ob PC, Kopierer, Scanner, USB Stick, SD-Karten, HDD, SSD, Disk usw eine art "KopierSteuer", das wurde damals mit den Rohlingen eingeführt, daher gehe ich von aus, dass für private Zwecke eine Kopie erlaubt war und ist.
Das ist für Streaming irrelevant. Zumal du beim Streaming wie gesagt ja auch das Werk überhaupt nicht kaufst. Und wie gesagt darfst du keinen Kopierschutz umgehen. Solange du nichts vervielfältigst, wird dich niemand anklagen, weil zu unbedeutend. Aber das macht es nicht legal. Der von dir selbst verlinkte Artikel schreibt sogar, dass diese Abgabe den Gebruch einer Kopie nicht legalisiert. Mit der Argumentation, dass du Hardware besitzt, wärst du im Zweifel im Unrecht. Und von der reinen Urheberrechts-Seite abgesehen, begehst du damit außerdem Vertragsbruch, was zumindest ein Kündigungsgrund für dein Abonnement wäre.
Die Rechtslage ist insgesamt komplex. Man kann es aber zur Vereinfachung wirklich auf einen ganz simplen Satz herunterbrechen: Bei Vorhandensein eines Kopierschutzes sind digitale Kopien verboten.
Jah stimmt, selbst wenn du bei Amazon ein Film kaufst, erkauft man sich auch nicht den Film selbst sondern nur das Recht ihn zu schaun - bis er aus dem Programm fliegt.
Die meisten Anbieter haben aber mittlerweile eine Downloadfunktion in den Abos.
Ich weiß noch, dass mein alter Samsung TV es mir erlaubt hat, Filme und Serien aufzunehmen.
Also auch auf USB Stick, der Nachteil - wenn man es ma so sagen will war, dass auch nur DER Tv die Datei abspielen konnte. Der TV hat quasi eine Datei angefertigt, die kein anderer Player abspielen konnte ergo Kopiergeschützt.
Mal gucken was da noch so in Zukunft für Neuerungen kommen.