Kommt darauf an, ob es sich um eine Vorermittlung handelt oder nicht, meine ich. Handelt die Polizei ermittelnd, um zu entscheiden, ob es zu einem Verfahren kommt oder nicht, dürfte es relativ egal sein. Welches Bild das allerdings hinterläßt, steht auf einem völlig anderen Blatt. Handelt die Polizei ermittelnd in Stellvertretung der Staatsanwaltschaft, somit also in einem bereits eröffneten Verfahren, dürfte eine Falschaussage eben so strafrechtliche Konsequenzen haben.
Wenn Du, hsv 123, hingehst und zu Deiner Verfehlung stehst, gibt es vielleicht immer noch die Möglichkeit, daß sich Dein Verhalten strafmildernd auswirkt. Wenn erstmal der ganze Behördenapparat in Gang gesetzt ist, darfst Du keine Gnade mehr erwarten. Und verlaß Dich drauf: Wenn Du leugnest und Deine Mutter vorgibt, nicht zu wissen, wer mit ihrem Auto unterwegs war und das Ganze in einem Verfahren mündet, schadet das euch beiden wesentlich mehr!