Ohne jetzt Offtopic zu wirken.. Ist aber nicht eine Signatur immernoch eine Signatur? - Definition Wikipedia: Unter einer elektronischen Signatur versteht man mit elektronischen Informationen verknüpfte Daten, mit denen man den Unterzeichner bzw. Signaturersteller identifizieren und die Integrität der signierten elektronischen Informationen prüfen kann. In der Regel handelt es sich bei den elektronischen Informationen um elektronische Dokumente. Die elektronische Signatur erfüllt somit technisch gesehen den gleichen Zweck wie eine eigenhändige Unterschrift auf Papierdokumenten.
Und: "Rechtschreibprüfung" ist ein Tippfehler. Es sei denn es ist so gewollt. LG