welches Plugin für Youtube (gesperrt) ?

  • Zitat von Darklord666

    Dann würde Firefox diese Addons auch nicht anbieten. Im Gegenteil, diese Sperrung gleicht einer Netzzensur und das ist illegal. Damit meine ich nicht die reinen Musikvideos, sondern Amateurvideos, wo geschützte Musik im Hintergrund dudelt.

    Ob das Umgehen dieser Sperren legal ist oder nicht, dazu möchte ich mich nicht äußern, weil ich es nicht mit absoluter Sicherheit kann. Aber ich beweifle mal ganz stark, dass der Punkt würde es nicht deutschem Recht entsprechen, wäre die Erweiterung nicht auf AMO Gültigkeit besitzt. ;) Genauso habe ich starke Zweifel, dass die YouTube-Beschränkungen nicht rechtmäßig wären, das sind sie nämlich. Ob es um um das Musikstück selber geht oder dieses nur im Hintergrund läuft, das spielt absolut keine Rolle, das ist ganz genauso eine Rechtsverletzung. Meines Wissens hat YouTube aber die Mittel, um nur die Audiospur zu deaktivieren. Wenn es nicht YouTube war, dann war es ein anderes großes Videoportal, kann auch sein. ;)

    Ach, und ich beanspruche Boersenfegers Zeilen für meine Beitrag. :P

  • Es ist eben NICHT "völlig legal", sondern von zwei Aspekten abhängig, wie dort eingeräumt wird.

    Richtig ist

    Zitat

    Unabhängig davon findet sich in den Bedingungen keine Passage, nach der die Nutzung eines Proxy-Servers nicht erlaubt wäre. Ein Verstoß gegen ein vertragliches Verbot liegt bei der Nutzung der Add-Ons also nicht vor.

    Zitat

    Da YouTube mit dem Hochladen der Videos eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz eingeräumt wird (Ziffer 10.1 der Nutzungsbedingungen), haben die Rechteinhaber (ich meine hier die der offiziellen Musikvideos) das Streamen ihrer Werke zugelassen; das Material stammt aus einer legalen Quelle.

    Zitat

    Betrachtet man Erwägungsgrund 33 der Multimedia-Richtlinie, so soll eine Nutzung dann rechtmäßig sein, wenn sie vom Rechteinhaber zugelassen und nicht durch Gesetze beschränkt ist.

    Fraglich bleibt

    Zitat

    dass ein urheberrechtlicher Schutz nur dann besteht, wenn das Werk innerhalb von dreißig Tagen nach dem Erscheinen im Ausland auch in Deutschland herausgebracht wurde.

    Zitat

    In das Vervielfältigungsrecht wird aber bereits dann eingegriffen, wenn einzelne Teile des Werkes betroffen sind. Es liegt also scheinbar ein Verstoß gegen § 16 UrhG vor.

    Widersprüchlich

    Zitat

    Auch mit der Umgehung der Ländersperre durch die Nutzung eines Proxy wird gegen kein Gesetz verstoßen.

    Meiner Ansicht nach verstößt man mit der Nutzung der Add-Ons nicht gegen deutsches Urheberrecht.


    Es ist "nur" seine Schlussfolgerung aus obigen Punkten, die wurde nie gerichtlich in Stein gemeisselt, deswegen rudert er mit dem Fazit an den Anfang zurück.

    Wenn die GEMA auferlegt, dass ein Video in Deutschland nicht gezeigt werden darf, weil keine Gebühren berappt wurden, so ist die Umgehung eine klare Verletzung dieser Rechte - und von "Vervielfältigung" ist benutzerseitig noch gar nicht angesprochen, das liegt zu jenem Zeitpunkt noch bei Youtube. Letztlich sind das alles Spitzfindigkeiten, hätte wäre könnte - derzeit wurde nur Mitglieder belangt, die gegen geltendes Recht Videos hochgeladen haben, und sei es nur ein selbstgedrehtes mit unbezahlter Musik, da verstehen auch die Amis keinen Spass.

    PS Proxy-Erweiterung sind legal, weil sie ja nicht nur diesen speziellen Zweck erfüllen. Das ist wie bei torrent, es ist nicht alles illegal an Dateien.

  • Zitat von Road-Runner

    // Windeladvokat ist die neue Bezeichnung für Anfänger in diesem Beruf :lol:

    .. genau und diese machen mit solcherlei Abmahnungen ihre Kohle. :mrgreen:
    @ Artist: Meine Töchter haben ehrbare Berufe... Betroffene mögen sich angesprochen fühlen oder nicht, das ist mir schnurz... :D

  • Die Gema ist im Übrigen nicht für die Sperrung der Videos verantwortlich, sondern YouTube selber. Es handelt sich lediglich um ein Druckmittel gegenüber der Gema. Ironischerweise, und wie geplant, richtet sich der Zorn aber gegen die Gema.

    Daneben wollte ich nochmal fragen, welche YouTube-Entsperr-Erweiterung einem eigentlich die gesperrten Videos auch in der YouTube-Suche anzeigt? Denn YouTube filtert die für Deutschland gesperrten Videos ja von vornherein aus der Suche heraus, sodass man erst über die Google-Suche drauf käme. Bei irgendeiner Erweiterung ging das nämlich, dass man dann eine volle YouTube-Suche hat.

  • Zitat von Schreiberling

    Die Gema ist im Übrigen nicht für die Sperrung der Videos verantwortlich, sondern YouTube selber.

    Das ist zu einseitig.
    Die Gema hat am Landgericht Hamburg durchgesetzt das 12 Titel aus Youtube entfernt werden mussten.
    Jetzt könnte man natürlich sagen, nur 12.
    Das Urteil zeigt aber das laut Meinung der Gerichte YouTube kein Recht hat Musikvideos ohne Vereinbarung mit der Gema zu zeigen.
    Dadurch ist Youtube massiv angreifbar.
    Die Sperrung dient also auch als Mittel gegen weitere Klagen.

  • Youtube sperrt nicht von allein, sondern auf Geheiss, hier Gema, aber auch seitens der Rechteinhaber. :roll:

  • Zitat von Schreiberling

    Denn YouTube filtert die für Deutschland gesperrten Videos ja von vornherein aus der Suche heraus,


    ..hier nicht... ich nutze https://addons.mozilla.org/en-US/firefox/…utube-unblocker

  • In diesem Bereich gibt es nichts 100-Prozentiges... was den Aufwand rechtfertigt bzw. dich nicht zu sehr kriminell werden lässt... es gibt doch Wichtigeres als irgendwelche Filmchen... mit unter gibts DORT auch den Film unter einem anderen Titel..
    Ein Titel wäre nicht schlecht...

  • Zitat von 2002Andreas

    Rein aus Interesse, kannst du bitte mal sagen um welches Video es sich dabei handelt.


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