Wer darf hier parken?
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Wahrscheinlich nur Dienstfahrzeuge oder Fahrzeuge mit einem Berechtigungsausweis.
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Das Halteverbot gilt nur für Berechtigte mit entsprechendem Ausweis.
Alle anderen dürfen parken :lol::wink: -
Sieht mir danach aus als ob ausschließlich Mitglieder der Feuerwehr dort parken dürfen ?!
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Sieht aus als dürften die Berechtigten (was auch immer das heißen mag) eben nicht parken. Alle anderen aber schon. :wink:
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Zitat von mozue
Sieht mir danach aus als ob ausschließlich Mitglieder der Feuerwehr dort parken dürfen ?!
So ist es, siehe das Parkverbotsschild bei Umzug : http://www.parkplatzschild.eu/gesetze/ :idea:
Wenn es nach @Zitronellas Aussage geht dürften dann die Umziehenden dort nicht parken, dem ist aber nicht so ! -
Das weisse Schild darunter ist in der STVO als Ausnahmenschild definiert, von daher gibt es dort keinerlei Spekulationsbereich. Siehe Parkverbote mit Ausnahmen.
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Ist aber schon etwas blöd die Formulierung "nur für Berechtigte". Besser wäre "nur mit Sondererlaubnis" oder "mit Parkschein". So kann man sich ja (als Besucher z.B.) als Berechtigter halten, da der Anwohner es einem ja evtl. gestattet da zu parken.
Möchte nicht der Richter sein, der da im Klagefall entscheiden darf. -
Wo ist denn das Problem, ein Parkverbot in Kombination mit "Berechtigte" zu verstehen? Da nützt auch kein Parkautomat. Alles andere hatte ich schon geschrieben. Du fährst wohl nicht aktiv Auto?
PS nennt sich Zusatzschild/Zusatzzeichen und bezeichnet fast immer Ausnahmen von der Regel
http://www.brewes.de/verkehrsschilder/zusatzzeichen.html
Oder http://de.wikipedia.org/wiki/Haltverbot -
Moin,
ich bin der Meinung, dass das Parkverbot komischerweise gerade für die Mitglieder der Feuerwehr gilt.
Das Gegenbeispiel mit dem Zusatz "Umzug" sehe ich nicht als Ausnahme für die Umziehenden an, sondern als Erklärung für das Parkverbot. Wie auf http://www.hein.eu/store/default/…otszeichen.html
- Ladezone
- Feuerwehrzufahrt
- Hydrant
- etc
Ein Parkverbot mit einem Zusatz von Uhrzeiten würde ja auch jeder so verstehen, dass gerade in der Zeitspanne das Parken verboten ist. Ich gebe zu dass das Wort "Nur" ungewöhnlich ist. Wenn ich aber zwei Parkverbotsschilder sehe eines mit dem Zusatz Mo-Fr 08-17 Uhr und ein anderes mit dem Zusatz Nur Mo-Fr 08-17 Uhr käme ich nie auf die Idee, dass bei dem zweiten Schild das Parken ausgerechnet während dieser Zeit erlaubt wäre.
Ich stimme auch nicht darin überein, dass die Zusätze meistens Ausnahmen von der Regel beinhalten, sondern die Verbote konkretisieren. Die Beispiele auf der Wikipedia-Seite beinhalten alle das wichtige Wort "frei". Das fehlt auf meinem Bild.
Das in meinen Augen richtige Schild wäre ein blaues Parkplatzschild mit Einschränkung wie es z.B. auch beim Anwohnerparken verwendet wird.
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Dann stimmst du halt nicht überein, aber dennoch ist es faktisch falsch. Ist ja nicht mein Knöllchen oder Abschlepper. Tip: geh zur Feuerwehr und frag gezielt nach, die müssen es ja wissen. EOT für mich.