• .., aber mit Verfallsdatum.

    Schon zu spät, hier läuft es seit ca. einem Jahr schon

    Ok, und wie macht ihr das wenn ein Update das Betriebssystem zerlegt und die Kiste nicht mehr startet oder ein Update sich mit dem Antivirus-Programm nicht verträgt? Die Hersteller von vielen Programmen geben Support nur für noch von MS unterstützte Windows Versionen.

    Einem nicht so erfahrenen Benutzer oder Benutzerin Stelle ich nicht so ein Gerät hin.

  • Ok, und wie macht ihr das wenn ein Update das Betriebssystem zerlegt und die Kiste nicht mehr startet

    Das kann bei Windows auch ohne Verfallsdatum passieren :) Spaß beiseite, ich mache vor jedem Patchday vorsichtshalber ein Systemabbild, falls es danach mal klemmen sollte, habe ich das System schnell wieder oben.

    Gruß, Nobby

    Lenovo IdeaPad B590 Core-i5 - Windows 10 und 11 Home 64-Bit 22H2/23H2 - Firefox Release aktuell

  • schlingo

    Ich habe mehrere Beispiele genannt.

    Woran macht man fest, dass die eine Anpassung legal ist, und die andere nicht?

    Z.B. Rufus und das installieren auf nicht vorgesehene Hardware.

    Windows 11 und eine Installation ohne von Microsoft vorgesehenem Onlinekonto.

    Austausch von Grafiken in den verschiedenen EXE und DLL z.B. mittels ResourceHacker und Skript.

    Registry"hack" und erlangen einer höheren Version.

    Und weiter würde es gehen mit, per Skript selbst gebautes Rettungsmedium, z.B. c't-Notfall-Windows

    oder Hiren’s BootCD PE.

    Wo genau ist da die Grenze? Und soll ich vorher Jura studieren, damit ich da im "grünen" Bereich bleibe?

    Und wenn mir der Hersteller meines Backofens tausendmal vorschreibt, ich dürfe keinen Braten darin machen,

    ist es mir egal! Ich habe keinen Vertrag mit ihm, sondern mit einem Händler!

    Wenn ich also von einem zertifizierten Händler, der ganz offiziell mir eine, sagen wir eine Windows 10 Enterprise LTSC 2021 Lizenz
    verkauft, muss ich doch davon ausgehen können, dass dies alles rechtens ist.

    Wenn mir ein VW-Händler einen Reimport verkauft, kann doch auch der VW-Konzern nicht hergehen,
    und die Betriebserlaubnis einkassieren.

    Aber jetzt lasse ich es gut sein. Es gibt hier Personen, die sich besonders sicher sind, dass das nicht legal ist
    und die vom alten Schlag sind und einen gleich recht harsch anmachen.

    Vielleicht bin ich aber auch etwas dünnhäutig, soll ein Jeder selbst entscheiden.

    Mit <3lichem Gruß

    Mira

  • Vielleicht bin ich aber auch etwas dünnhäutig, soll ein Jeder selbst entscheiden.

    OK falls das so rüber gekommen ist war das nicht meine Absicht und ich entschuldige mich.


    Das kann bei Windows auch ohne Verfallsdatum passieren :) Spaß beiseite, ich mache vor jedem Patchday vorsichtshalber ein Systemabbild, falls es danach mal klemmen sollte, habe ich das System schnell wieder oben.

    Gruß, Nobby

    Ja stimmt, nur viele wissen nicht was ein Image einer Festplatte oder ein Backup ist.

  • Dann ist aber evtl. deine Garantie für den Backofen futsch;)

    Stimmt, aber DAS ist ja wieder was ganz anderes, oder?

    Du sollst die ja auch keinen frisch gebrühten Kaffee über die Wampe kippen,
    steht so, oder so ähnlich, auf jedem Pappbecher im "Gott gelobten Land". ;)

    "Diese Mikrowelle ist nicht zum trocknen von lebenden Tieren geeignet." ;):)

    Ja, schrecklich, dass so etwas in einer Anleitung stehen muss!
    Hat aber auch nicht wirklich etwas mit DEM Thema zu tun.
    Ach, gleiches gilt für den Wäschetrockner. :D

    MS selbst hat eine Anleitung veröffentlicht, wie man Windows 11 auf nicht unterstützte HW bekommt. Soviel zum Thema illegal...^^

    Ok, war ein nicht so gutes Beispiel.
    ABER, der MS-Support hat auch eine Anleitung gegeben, wie man durch MAC alle Windowsversionen aktivieren kann.
    Die Wellen schlugen damals, als das herauskam, doch recht hoch. Denn es ist ja eigentlich ein illegaler Hack,
    könnte man annehmen, aber dieser wird auch intern verwendet! UND Microsoft kann nicht einmal erkennen, ob diese
    Art der Aktivierung angewendet wurde.
    Und nun?

    Mit <3lichem Gruß

    Mira

  • Was ich bisher aus vielen Quellen gelesen habe, gilt dieses Verfallsdatum nur für bestimmte Prozessoren

    Hallo :)

    richtig. Aber niemand garantiert Dir, dass nicht unterstützte Systeme das nächste Funktionsupgrade erhalten. MSFT kann Dich jederzeit und ohne Ankündigung davon ausschließen.

    Das kann bei Windows auch ohne Verfallsdatum passieren

    Das passiert eigentlich schon längst nur doch, wenn Du Dein System z.B. mit Schlangenöl wie Unsicherheits- und "Tuning"-Tools oder "geheime" Tuning-Tipps kaputt optimiert hast.

    Woran macht man fest, dass die eine Anpassung legal ist, und die andere nicht?

    Immer es gegen die Lizenzbedingungen verstößt. Vieles ist schon mit gesundem Menschenverstand klar.

    Austausch von Grafiken in den verschiedenen EXE und DLL z.B. mittels ResourceHacker und Skript.

    Lies die Lizenzbedingungen.

    Registry"hack" und erlangen einer höheren Version.

    Lies die Lizenzbedingungen.

    Wo genau ist da die Grenze?

    Siehe oben.

    Wenn ich also von einem zertifizierten Händler, der ganz offiziell mir eine, sagen wir eine Windows 10 Enterprise LTSC 2021 Lizenz
    verkauft, muss ich doch davon ausgehen können, dass dies alles rechtens ist.

    Ja, der Händler darf Dir die Version verkaufen. Soweit ist das legal. Du darfst sie aber nur gemäß den Lizenzbedingungen, denen Du bei der Installation zustimmen musst, nutzen.

    MS selbst hat eine Anleitung veröffentlicht, wie man Windows 11 auf nicht unterstützte HW bekommt. Soviel zum Thema illegal...

    Das halte ich persönlich auch für keinen Verstoß gegen die Lizenzbedingungen. Für mich erfüllt das System in diesem Fall lediglich die Systemvoraussetzungen nicht. Das bedeutet, dass es dafür keinen Support gibt.

    Gruß Ingo

  • Zitat

    Ja, der Händler darf Dir die Version verkaufen. Soweit ist das legal. Du darfst sie aber nur gemäß den Lizenzbedingungen, denen Du bei der Installation zustimmen musst, nutzen.

    So so, und diese sollen für mich relevant sein.

    Du kaufst Dir eine Waschmaschine, und wenn Du auspackst, fällt Dir ein Zettel in die Hände,
    wo draufsteht, dass Bosch bestimmt, dass DU mit dieser Maschine keine Hosen waschen darfst.
    Interessiert das? (Dass Du nur bestimmtes Waschmittel verwenden darfst)

    Und Du hast ja auch so schon alles aus meinem Beitrag zerpflückt.

    Jedoch bist Du jedes mal eine vernünftige Antwort schuldig geblieben!
    Du kommst mit "Lizenzbedingungen", damit sind so gut wie alle Anpassungen, sei es durch Änderungen der Registry,
    aber im Besonderen durch diverse Tools, Deiner Meinung illegal.

    Das ist definitiv nicht so und auch schon mal gar nicht so eindeutig.
    Dann kommt von Dir das Argument des gesunden Menschenverstandes.
    Springe ein paar Zeilen zurück! Lass diesen walten und, schon müsstest Du erkennen,
    dass eben nicht alles so einfach, wie von Dir behauptet, ist.

    Nun zerpflücke meinen Beitrag noch einmal und überlege genau, ganz genau bitte!

    Wenn Du dann immer noch das Gleiche behauptest, dann müssten so gut wie alle Admins dieser Welt,
    gegen die von Dir viel beschworenen Lizenzbedingungen verstoßen.
    Ob das wirklich so ist?

    UND jetzt wieder die alles entscheidende Frage:
    Woran macht man fest, dass die eine Anpassung legal ist, und die andere nicht?

    Nachtrag.
    Und wenn Du schon den, meinen Beitrag zerpflücken musst, lass nicht die Hälfte aus.

    Mit <3lichem Gruß

    Mira

  • und diese sollen für mich relevant sein.

    Selbstverständlich sind sie das.

    Lesen der Microsoft-Software-Lizenzbedingungen - Microsoft-Support

    Zitat

    In den Microsoft-Software-Lizenzbedingungen sind die rechtlichen Bedingungen für die Verwendung der Software festgelegt. Aktivieren Sie bei der Einrichtung das Kontrollkästchen Ich stimme den Bedingungen dieser Vereinbarung zu, um die Schaltfläche Weiter zu aktivieren.

  • Du kommst mit "Lizenzbedingungen", damit sind so gut wie alle Anpassungen, sei es durch Änderungen der Registry,
    aber im Besonderen durch diverse Tools, Deiner Meinung illegal.

    Hallo :)

    Blödsinn. An welcher Stelle der Lizenzbedingungen steht das?

    Wenn Du dann immer noch das Gleiche behauptest, dann müssten so gut wie alle Admins dieser Welt,
    gegen die von Dir viel beschworenen Lizenzbedingungen verstoßen.
    Ob das wirklich so ist?

    Nein, die allermeisten Systemadministratoren werden schon aus eigenem Interesse sehr sorgsam damit umgehen. Gerade für Unternehmen kann das sonst schnell sehr teuer und unangenehm werden.

    Woran macht man fest, dass die eine Anpassung legal ist, und die andere nicht?

    Schrieb ich oben schon: an den Lizenzbedingungen.

    Und wenn Du schon den, meinen Beitrag zerpflücken musst, lass nicht die Hälfte aus.

    Du kommst immer mit weiteren Nebelkerzen. Du hast die Nutzung einer IoT-Version empfohlen. Schon vergessen? Ich habe darauf hingewiesen, dass das nur im Rahmen der Lizenzbedingungen zulässig und somit auf PCs von Endverbrauchern unzulässig ist. Das ist Fakt und nur darum geht es. Da kannst Du Dich noch so winden und hat überhaupt nicht damit zu tun, dass Du im Halteverbot nicht parken darfst, obwohl es viele tun.

    Gruß Ingo

  • und diese sollen für mich relevant sein.

    Selbstverständlich sind sie das.

    https://support.microsoft.com/de-de/topic/le…4b-60a9ec6ac337

    Das bezweifele ich! Gibt es dazu in der deutschen Rechtsprechung entsprechende Urteile?
    Ich las mal, so 2000, dass diese abzuhakenden AGB's in De keine Anwendung finden.
    Begründung war wohl, so sinngemäß, dass das von Außen dem Produkt nicht anzusehen war.
    Also vor dem Kauf.
    So ist es auch, bei allen Softwarehändler, egal welches Produkt, es wird nirgends auf "Einschränkungen",
    bzw. Nutzungsrechte hingewiesen.

    Z.B. https://it-nerd24.de/
    oder

    Lizenzen, Subscriptions, Preise, Informationen | Software-Express
    Information, Preise und Angebote für IT-Einkäufer. Alle Software-Lizenzen, Microsoft Surface, Cloud-Services, Cloud-Pläne von über 100 namhaften Herstellern.…
    www.software-express.de

    Und ich kann da wie dort und bei vielen anderen Händler Softwarelizenzen jeglicher BS von MS kaufen.
    Auch lassen sich dies in der Regel ganz regulär aktivieren.


    Du kommst immer mit weiteren Nebelkerzen. Du hast die Nutzung einer IoT-Version empfohlen. Schon vergessen? Ich habe darauf hingewiesen, dass das nur im Rahmen der Lizenzbedingungen zulässig und somit auf PCs von Endverbrauchern unzulässig ist. Das ist Fakt und nur darum geht es. Da kannst Du Dich noch so winden und hat überhaupt nicht damit zu tun, dass Du im Halteverbot nicht parken darfst, obwohl es viele tun.

    Gruß Ingo

    OK, lassen wir alle meine Einwände mal außen vor.
    Wo genau sehe ich VOR dem Kauf einer Softwarelizenz deren "Einschränkungen"?

    Ich habe mit der Rechtsprechung absolut nichts am Hut, aber wenn Du oder andere das haben,
    sollte es ja gar kein Problem sein, auf Gerichtsfeste Urteile oder ähnlichem zu verlinken.

    Bis dahin bleibe ich bei meinem Standpunkt, dass ich a. keinen Vertrag mit MS geschlossen habe
    und b. dass "Einschränkungen" zur Nutzung jeglicher Software, die mir vor dem Kauf gar nicht
    kenntlich gemacht wurden, somit auch gar keine Gültigkeit haben!

    Mit <3lichem Gruß

    Mira

    2 Mal editiert, zuletzt von Mira_Belle (12. April 2024 um 15:18) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Mira_Belle mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wo genau sehe ich VOR dem Kauf einer Softwarelizenz deren "Einschränkungen"?

    Ich denke wir sollten das Thema nun wirklich beenden.

    Frag einen Anwalt, der wird dir das dann genau erklären.

    Kaufen kannst du was du willst, nur bei einer Installation wird dir das eben so gesagt. Und wenn du das nicht willst, dann darfst du die Software eben nicht benutzen/installieren.

  • Ein allerletzter Beitrag von mir zu den AGB's.

    Wann sind AGB unwirksam? 10 Fehler [2021]
    Erfahre hier, wann AGB unwirksam werden und vermeide die 10 häufigsten Fehler in 2021 ✓ rechtssicher ✓ übersichtlich ✓ mit PDF
    easyrechtssicher.de

    und

    Das Kleingedruckte: Lassen Sie sich mit den AGB nichts unterjubeln | Verbraucherzentrale.de
    Beim Einkauf im Supermarkt, bei der Anschaffung eines Gebrauchtwagens oder beim Haustürgeschäft: Überall kommt ein Kaufvertrag zustande. Dabei gibt es feste…
    www.verbraucherzentrale.de

    So wie ich das lese, kann mir die AGB als Endverbraucher egal sein.

    Mit <3lichem Gruß

    Mira

    Einmal editiert, zuletzt von Mira_Belle (12. April 2024 um 16:03)

  • zu den AGB's.

    Es geht doch nicht um AGB`s, sondern einer Lizenz vom MS.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Lizenz

    Oh, ja, da habe ich als Laie etwas durcheinander gebracht.
    Aber, ich liege da, so verstehe ich DIES, dann doch auch wieder nicht so falsch!
    Softwarelizenz, Softwarekauf und Softwareüberlassung -
    Besonders spannend ist da der Abschnitt gegen Ende.

    Weiterhin steht aber auch immer noch im Raum, dass ich als Endverbraucher eben NICHT mit
    Microsoft im Vertragsverhältnis stehe.

    Nun ist es aber wirklich gut!
    Ich werde hier keine Anleitung verbreiten, und auch keine Links dazu,
    wie man m.M. ganz legal entsprechende ISO's bekommt.
    Auch nicht zu dem Skript, das ich erwähnte, denn da bin ich mir der Legalität in der Tat nicht so sicher,
    obwohl es von Administratoren angewendet wird.

    Nach meiner Auffassung bin ich im Recht und es obliegt Microsoft, wenn sie der Meinung sind,
    dass hier "Ihr" Recht gilt, oder das der USA, dieses hier geltend zu machen.
    Ich glaube, das wird nicht geschehen.

    End User License Agreement: Fragwürdige Software-Lizenzen – iRights.info
    Alle, die schon mal ein Programm installiert haben, kennen das Verfahren: Die Software läuft erst, wenn man meterlange Nutzungsbedingungen akzeptiert. Doch wer…
    irights.info

    Mit <3lichem Gruß

    Mira

    Einmal editiert, zuletzt von Mira_Belle (12. April 2024 um 16:35)

  • Mira_Belle - lass doch einfach deine dummen Sprüche stecken, jedes Mal gibts Maulschellen dafür. Und lass es dir nochmal am besten von einem sagen, der es nun wirklich wissen muss. Ist gar nicht mal so lange her, weil auch dort das dumme Gesülze dazu nicht endet.

    Zitat

    https://www.drwindows.de/xf/threads/win…88/post-2062087

    LTSC-Versionen sind für Privatkunden nicht legal erhältlich, Punkt. Alles andere ist nur Geschwurbel.

    (dass Martin bei Microsoft arbeitet, solltest du von dort inzwischen mitbekommen haben)

    Und selbiges gilt auch für alle sonstigen Enterprise-Versionen, und die IoT gehört auch in diesen Pool. Wer meint, er möchte müsse x Euro dafür bezahlen, lässt sich halt auch so gerne betuppen. Naiv eben.

    Wer meint, er müsse dennoch wider besseres Wissen einen Key verkaufen, ist seine Vertragsbindung zu Microsoft schneller los, als er gucken kann, das wäre höchst dämlich. Und weil es wohl immer noch nicht jeder kapiert hat: ein Key ist noch lange keine Lizenz mit Hologramm etc. Auf jeder IoT-Verpackung, die unseren Anlagen beiliegen, ist noch das Siegel nebst Hologramm dran.

    Ich lasse es mit meinem 10 Jahre alten Core i5 drauf ankommen, der das noch kann.

    CPU ab ca 2016 können das auf jeden Fall, ob nun unterstützt oder nicht, mit/ohne TPM 2.0. Bei nicht mehr unterstützten CPU kann man 24H2 wohl noch installieren, aber nicht mehr starten, für jene ist 23H2 der letzte Stand und damit 2025 EOL.

    Installieren (Windows) kann sich jeder was wo will, unabhängig von Key und Hardware. Entweder streikt die Hardware, oder Windows, von Anfang an, oder es läuft und benötigt eine gültige Lizenz (!).

    Ich hoffe, das hat jetzt ein Ende damit und man kann sich wieder ernsten Themen zuwenden.

    Wir sind keine Beschwerdestelle, hier gibt es nur Lösungen! Meine Glückszahl hier: 93.

  • Wo genau sehe ich VOR dem Kauf einer Softwarelizenz deren "Einschränkungen"?

    Hallo :)

    das musst Du nicht, denn...

    Durch Annahme dieses Vertrages oder Verwendung der Software erklären Sie sich mit all diesen Bestimmungen einverstanden. Wenn Sie diese Bestimmungen nicht annehmen oder einhalten, dürfen Sie die Software oder deren Features nicht verwenden. Sie können sich an den Gerätehersteller bzw. das Installationsunternehmen oder im Falle des Direkterwerbs der Software an den Einzelhändler wenden, um dessen Rückgaberichtlinien in Erfahrung zu bringen und die Software bzw. das Gerät gegen Erstattung oder Gutschrift des Kaufpreises gemäß jenen Richtlinien zurückzugeben. Sie sind verpflichtet, jene Richtlinien einzuhalten. Diese verlangen möglicherweise von Ihnen, die Software mit dem gesamten Gerät, auf dem die Software installiert ist, gegebenenfalls gegen Erstattung oder Gutschrift des Kaufpreises zurückzugeben.

    Du solltest die Lizenzbedingungen allerdings lesen. Mit der Annahme stimmst denen nämlich zu, genau wie bei AGB.

    bleibe ich bei meinem Standpunkt, dass ich a. keinen Vertrag mit MS geschlossen habe

    Den Lizenzvertrag schließt Du durch Annahme der Lizenzbedingungen. Du solltest Dich übrigens mal mit dem UrhG beschäftigen. Beachte in diesem Zusammenhang insbesondere Abschnitt 8.

    Gruß Ingo