Ein Bekannter von mir fragte mich nach Rat, aber so richtig schlau macht mich das Internet da auch nicht.
Folgendes Szenario:
Doppelhaushälfte
Eltern leben im Erdgeschoss
Er + Frau + Kind leben in der 1.Etage + Dachgeschoss
Es existiert 1 Hauseingang und auch sonst ist nichts seperat verschlossen, also offenes Treppenhaus usw.
Das Haus gehört den Eltern
Es wird keine Miete oder ähnliches an die Eltern bezahlt, die einigen sich so über alles
Müssen beide Parteien Rundfunk und Fernsehgebühren bezahlen?
Erfahrungen mit Rundfunk und Fernsehgebühren
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Die Antwort käme m. M. nach einer Rechtsberatung gleich. Und ich denke, das gehört hier nicht hin.
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Zitat von Fox2Fox
Die Antwort käme m. M. nach einer Rechtsberatung gleich. Und ich denke, das gehört hier nicht hin.
Wieso das denn, ist doch alles öffentlich einsehbar?
Z.B.:
https://www.test.de/GEZ-Reform-Jet…halt-4502522-0/ZitatWas zählt als Wohnung, für die ein Rundfunkbeitrag zu zahlen ist?
Der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag definiert eine Wohnung als baulich abgeschlossene Raumeinheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und durch einen eigenen Eingang vom Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen betreten werden kann. Es spielt keine Rolle, wie viele Räume die Wohnung hat. Wohnt ein volljähriges Kind in einer Einliegerwohnung mit eigener Küche und Bad im Haus der Eltern, muss es demnach einen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen.
Der Threadersteller hätte aber sicher keine Mühe damit, sich diese Information in kürzester Zeit zu beschaffen :wink:
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Naja, darüber bin ich ja auch gestolpert, nur widerspricht sich das irgendwie.
Es ist ja die Rede von einem eigenen Eingang und ein Stück weiter unten steht Einliegerwohnung.
Wenn jetzt alle Räume im Haus frei zugänglich sind, sprich, der Hausflur, Treppenhaus kann nicht seperat verschlossen werden für die oberen Etagen, ist es dann doch keine Einliegerwohnung mehr.
Oder verstehe ich da was falsch?
Klar hat er ein eigenes Bad + Küche, aber ein Haus kann ja 5 Bäder und Küchen haben. -
Zitat
Wohnt ein volljähriges Kind in einer Einliegerwohnung mit eigener Küche und Bad im Haus der Eltern, muss es demnach einen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen.
Die Tür, mit der die Räume der zweiten Familie betreten wird, stellt den eigenen Eingang dar. Die Lage ist eindeutig -
Und die gibt es nicht, da man nur eine Tür besitzt und somit quasi alle Räume mit einmal betreten kann.
Ergo sind nur einmal Gebühren zu zahlen. -
editiert
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Ich würde in dem Fall eher risikoorientiert vorgehen
Und das Risiko läuft hier wohl gegen Null.
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Zitat von infinity
Ergo sind nur einmal Gebühren zu zahlen.
Wenn du diese Auffassung hast, warum fragst du dann hier nach? :-?? Möchtest du eine Bestätigung für deine Falscheinschätzung? Wenn du absolut sicher sein möchtest, ruf die Behörde an und schildere den Fall... ganz zwanglos und ohne Namen. Oder bist du es selbst? Dann lass einen Freund diesen Anruf tätigen..
Für den Fall, das deine Auffassung falsch und meine richtig ist, hast du sonst ggf. eine Klage wegen Betrugs am Hals..
@ Pseiko: Dieses Risiko würde ich seeehr genau abschätzen... ich hatte bezüglich meiner Tochter lange, hartnäckig und unerfreulich mit der GEZ (wie sie damals noch hieß) zu tun.. Gottlob ohne Klage konnte das eben doch risikobehaftete "Malheur" abgewendet werden... -
Naja, ICH hätte mit tödlicher Sicherheit nix am Hals.
Oder gilt das für falsche Tipps auch?
Und die Behörde anrufen die kassieren will, halte ich für die falscheste aller falschesten Ideen.
Naja, das Risiko ginge tatsächlich gegen Null, da er ja Gebühren bezahlt, er müsste halt da rauskommen und das stelle ich mir schwierig vor. -
Zitat von infinity
Und die Behörde anrufen die kassieren will, halte ich für die falscheste aller falschesten Ideen.
Was kann daran falsch sein? Mir fällt keine zielführendere Idee ein… außer einen Anwalt zu konsultieren, der das für dich klärt. Aber wenn du die "falscheste aler falschesten Ideen" willst, das wäre dann in meinen Augen eher, diese Frage in einem Firefox-Forum zu stellen. Denn was irgendjemand hier in diesem Forum interpretiert, hat keinerlei Relevanz, entweder muss gezahlt werden oder nicht, das ist nichts, worüber man eine Meinung haben kann, da geht's um Fakten. Und eine falsche Interpretation der Fakten, die du dann unter Umständen für voll nimmst (stellvertretend für die Person, um die es geht), kann am Ende teuer werden. Ich möchte damit auch noch einmal Beitrag #2 unterstreichen. Diese Frage stellt eine Rechtsberatung dar und das ist eine ganz kritische Sache in einem Forum mit keinerlei juristischem Hintergrund. Darum werden solche Anfragen in den meisten Foren, die ich kenne, sofort geschlossen, das Risiko einer Falschberatung ist sehr groß.
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Ich tendiere mal zu Nein, dass die Behörde überhaupt darüber nachdenkt, vielleicht wenn sie ein Schreiben mit der Kündigung bekommt.
Klar gibt es hier keine verbindliche Rechtsauskunft, aber vielleicht vergleichbare Fälle mit privaten Efrahrungen, die da weiter helfen könnten. -
Zitat von infinity
Klar gibt es hier keine verbindliche Rechtsauskunft, aber vielleicht vergleichbare Fälle mit privaten Efrahrungen, die da weiter helfen könnten.
Und darauf willst du dich berufen?Wenn es um die Entscheidung geht, zahlen oder nicht zahlen, dann brauchst du sicher eine andere Grundlage. Zum Beispiel die eines Rechtsanwalts. Oder willst du gegenüber der Behörde argumentieren, dass du deine Infos aus einem Meinungspool bezogen hast?
Anwaltliche Beratung, alles andere ist einfach zu naiv!Schlage vor, den Thread zu schließen, denn die "Beratung" wird immer umfänglicher.
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Zitat von infinity
Immer ruhig bleiben, das hier ist keine Rechtsauskunft, eher eine Art Stammtischdiskussion.
Liest du die Beiträge nicht?Zitat von Sören HentzschelDiese Frage stellt eine Rechtsberatung dar und das ist eine ganz kritische Sache in einem Forum mit keinerlei juristischem Hintergrund. Darum werden solche Anfragen in den meisten Foren, die ich kenne, sofort geschlossen, das Risiko einer Falschberatung ist sehr groß.
ZitatIch weis, du bist immer noch angepisst wegen dem Win10 Thread.
Wieder falsch!
Du hast es mittlerweile wieder aktualisiert. -
Liest du die Überschrift des Threades nicht?
Ich frage nach Erfahrungen damit.
Kann ja sein, dass es die schon gab bei Usern. -
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Bleibt mal locker. Wegen der angeblichen nicht erlaubten Rechtsberatung muss sich keiner Sorgen machen. Mal ganz davon abgesehen, dass infinity mehrfach erwähnt hat, dass er oder sie gar keine Rechtsberatung sucht, Anfragen an die Allgemeinheit fallen eh gar nicht darunter.
Zitat
Rechtsdienstleistung ist nach dem Gesetz (§ 2) nicht:
- die Erstellung wissenschaftlicher Gutachten,
- die Tätigkeit von Schiedsrichtern, Schlichtungsstellen oder die Mediation,
- die an die Allgemeinheit gerichtete Erörterung von Rechtsfragen in den Medien.Quellen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsgesetz
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung -
Zitat von spoofie
Wegen der angeblichen nicht erlaubten Rechtsberatung muss sich keiner Sorgen machen.
Nicht ein einziger hat in diesem Thema behauptet, dass dies "nicht erlaubt" sei. Und ob erlaubt oder nicht ändert auch nicht das Geringste an dem, was diesbezüglich geschrieben worden ist. Irgendwelche Interpretationen und nicht überprüfbare Erfahrungen sind vollkommen sinnlos, hier geht es darum, ob eine Zahlungspflicht besteht oder nicht. Und wenn da jemand etwas schreibt, was nicht stimmt (und in diesem Forum kommt das definitiv vor, wie in den meisten Foren), und man sein Verhalten dadurch beeinflussen lässt, dann kann das richtig teuer werden. Es gibt sehr viel bessere Orte, um solche Fragen zu stellen, als ein Firefox-Forum!
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Zitat von Sören Hentzschel
Nicht ein einziger hat in diesem Thema behauptet, dass dies "nicht erlaubt" sei
Oh Mann, ... . Ja, das hat niemand explizit behauptet. Und doch dreht sich spätestens seit Beitrag 14 die Diskussion darum. Ich zitiere gern auch dich selbst:Zitat von Sören HentzschelDiese Frage stellt eine Rechtsberatung dar und das ist eine ganz kritische Sache in einem Forum mit keinerlei juristischem Hintergrund.
Ich wollte mit dem Hinweis auf Wikipedia lediglich zum Ausdruck bringen, dass diese Aussage nicht stimmt. Wie aus der Wikipedia zitiert, ist eine "an die Allgemeinheit gerichtete Erörterung von Rechtsfragen in den Medien" überhaupt keine Rechtsberatung.Ich habe keine Ahnung, ob in diesem Fall Gebühren fällig sind oder nicht. Deshalb äußere ich mich auch nicht dazu. Ich würde mich bei der zuständigen Gesellschaft erkundigen.
Wenn infinity das nicht will, sich aber irren sollte, dann hat er/sie bzw. der Kumpel halt Pech gehabt. Für ihn/sie könnte es dann teuer werden. Nicht jedoch für diejenigen, die hier evtl. falsche Informationen weitergeben. -