Beiträge zur Umgehung der Werbeblockersperre auf bild.de

  • Zitat

    "Der Eyeo GmbH wurde am Freitagabend eine von der Bild GmbH & Co. KG beim Landgericht Hamburg erwirkte einstweilige Verfügung zugestellt. Darin wird der Eyeo GmbH und anderen vorläufig untersagt, Beiträge Dritter in einem Forum über die Möglichkeiten einer Umgehung des Werbeblocker-Hinweises auf bild.de weiter zu verbreiten. Ein Sprecher der Springer-Gruppe hatte verschiedene Medien bereits zuvor über den Gerichtsbeschluss informiert."

    http://www.golem.de/news/adblocker…0-117091-2.html

    Solange unklar ist, ob die rechtliche Grundlage hierfür tatsächlich gegeben ist, werde ich auf Grundlage dieser Entscheidung Hinweise zur Umgehung auf bild.de (und zwar nur für bild.de) entfernen und bitte außerdem darum, keine weiteren Möglichkeiten speziell für diese Seite zu posten. Und vielleicht kann mir jemand sagen, ob es hier bereits solche Beiträge gibt, ich verfolge die Anpassungsthemen nicht so wirklich, vor allem derzeit, da ich viel zu tun habe. Sollte sich herausstellen, dass dieses Vorgehen seitens Bild nicht zulässig ist, wird diese Einschränkung selbstverständlich wieder aufgehoben.

  • Zitat von Sören Hentzschel

    Und vielleicht kann mir jemand sagen, ob es hier bereits solche Beiträge gibt..


    https://www.camp-firefox.de/forum/viewtopic.php?f=4&t=115152 Ggf. der ganze Thread
    https://www.camp-firefox.de/forum/viewtopi…=984717#p984717 hier einzelne Posts...
    BTW: Eine PN kann man ja wohl nicht abmahnen... :lol:
    https://www.camp-firefox.de/forum/viewtopi…=985276#p985276

  • Bestätigt mich im meiner Meinung, weder auf Bild.de irgend einen Beitrag zu lesen, noch diese Zeitung in die Hand zu nehmen.

    OT// Börsi, wer ist den der strenge Gevatter auf Deinem Avatar? //

    Freundliche Grüße
    Barbara

    ____________

  • https://www.spiritlegal.com/de/urteile/bes…r-verboten.html
    Landgericht Hamburg erklärt die Adblock-Sperre zu Softwareverschlüsselung und damit die Filter zu unerlaubten Softwarehackern. Auch die Filterlisten sind verboten.

  • Mal ganz ehrlich,

    ich enpfinde es mittlerweile nervig, ständig mit Werbung "bedroht" zu werden.
    Gerne zahle ich für Seiten, die ich nutzen möchte, möchte dann aber gerne die Garantie haben, dass diese werbefrei sind.
    Und wenn ich mal "freie" Seiten nutzen, dann bitte die Werbung die ich möchte und NICHT mitten im Artikel.

    Musste einfach geschrieben werden.

    Freundliche Grüße
    Barbara

    ____________

  • Vorab ist zu sagen, dass ich voll und ganz hinter den Möglichkeiten des Blockierens stehe!

    Zitat von BarbaraZ-

    Gerne zahle ich für Seiten, die ich nutzen möchte, möchte dann aber gerne die Garantie haben, dass diese werbefrei sind.


    Im Falle von bild.de ist das ja gewährleistet. Oder welche Seiten meinst du?

    Zitat

    Und wenn ich mal "freie" Seiten nutzen, dann bitte die Werbung die ich möchte und NICHT mitten im Artikel.


    Und der Anbieter muss wissen, welche Werbung du sehen möchtest?
    Wenn ich personenbezogene Werbung bekäme, würde dies bedeuten, dass die Strategie funktioniert. Wäre ganz schlecht!

  • Zitat von Boersenfeger

    Auch die Filterlisten sind verboten.


    Interessant, auf welche Seite sich das Gericht schlägt.

    Die Frage, die sich mir stellt:
    Ist es nur verboten, die passenden Codes zu veröffentlichen? Oder ist es auch verboten, diese als Einzelanwender wirksam zu benutzen? Wobei das ja kaum verfolgbar sein wird, wenn ich auf besagter Seite diese blöde Sperre umgehe.

    Auszug aus https://www.spiritlegal.com/de/urteile/bes…r-verboten.html

    Die Bestimmung des § 95a UrhG ist ein Schutzgesetz im Sinne von §§ 823 Abs. 2 (vgl. BGH, 1 ZR 124/11, Urteil vom 27.11.2014 - Videospiel-Konsolen II, Rn. 39)

    Da frage ich mich, was Videospiel-Konsolen damit zu tun haben. Scheinbar gibt es keinen passenderen §, also muss dieser herhalten.

  • Zitat von Fox2Fox

    Da frage ich mich, was Videospiel-Konsolen damit zu tun haben. Scheinbar gibt es keinen passenderen §, also muss dieser herhalten.

    Das ist nicht ungewöhnlich, wenn es keinen Paragraphen gibt, der Werbeblocker erwähnt. Die wenigsten Gesetze sind für neue Medien geschrieben worden. Es gab viele Entwicklungen in all den Jahren, die so natürlich nicht explizit in den bereits bestehenden Gesetzestexten erwähnt werden. Aber wenn du dir mal genau ansiehst, was du zitiert hast, dann geht es hier auch um gar kein Gesetz, welches mit Videospiel-Konsolen zu tun hat, sondern um ein Urteil zu dem Thema. Der angewendete Paragraph zu diesem Urteil kommt aus dem Urheberrecht und eben jenes wird auch hier angewendet. Das Urheberrecht ist nicht an ein bestimmtes Medium gebunden.

  • Ich denke jeder Betreiber eines Forums oder eine Plattform in der über solche Inhalte gesprochen wird muss sich die Frage stellen was ihm lieber ist:

    Rechtssicherheit oder freie Meinungsäußerung und ein freies Internet

    Ich kann deine Entscheidung verstehen und respektiere sie auch, bitte halte in der Zukunft aber weiter an deiner Haltung fest und fordere kein freies Internet mehr ein. Danke.

  • Zitat von miku23

    bitte halte in der Zukunft aber weiter an deiner Haltung fest und fordere kein freies Internet mehr ein. Danke.

    Geht's noch? Wie kommst du dazu, mir eine derartige Haltung zu unterstellen? Es wurde eine einstweilige Verfügung erwirkt, falls dir das ein Begriff ist. Durch diese wurde untersagt, Möglichkeiten einer Umgehung des Werbeblocker-Hinweises auf bild.de weiter zu verbreiten. Auch wenn diese Verfügung nicht direkt an dieses Forum ging, gilt für dieses Forum selbstverständlich das Gleiche. Was in Forum X nicht erlaubt ist, ist in Forum Y auch nicht erlaubt. Ist ja nun logisch, oder nicht? Also wenn du jemandem blöd kommen willst, dann bitte dem Landgericht Hamburg. Und wenn du der Meinung bist, dass wir uns auf einen juristischen Streit einlassen sollen, dann musst du es nur sagen und mir mitteilen, an wen ich die Anwalts- und Gerichtskostenrechnung schicken muss. Die wirst dann ja wohl sicher du übernehmen, immerhin spuckst du hier solche Töne. Unglaublich, was sich manche herausnehmen.

  • miku23: Du kommst mir vor wie Tante Erna aus Kleinkleckersdorf.... es ist ein Unterschied, ob ich etwas fordere oder ob ich gegen ein strafbewehrtes Gesetz bzw. in diesem Fall eine richterliche Anordnung verstoße. So wie ich das sehe, setzt sich der Betreiber dieses Forums der Gefahr aus, wenn er das Posten von Filtern zur Webseite Bild.de duldet, eine Abmahnung mit Geldstrafe zu kassieren. Punkt!
    Dies mit einem Engagement eines freien Internets zu verquicken ist so dämlich, das mir dazu nichts weiter einfällt. :twisted:
    @ Fox2Fox: Natürlich kann dir niemand verbieten die Filterlisten zu nutzen... allerdings kann es dazu führen, das die Filterlisten nicht weiter aktualisiert werden dürfen (offiziell) und dann halt unter der Hand (via PN z.B.) getauscht und/oder weiterverbreitet werden. Interessant wird schließlich sein, wie das Berufungsgericht zu diesem ganzen Sachverhalt Stellung nimmt. Man kann es sicher so oder so sehen. Rein technisch ist die Umgehung der Sperrung der BILD.de Seite ein illegales Hacken... Solange ich dies auf meinem Computer mache, ist dies zwar illegal, kann aber kaum strafrechtlich verfolgt werden, da es ja niemand mitbekommt.
    Abschließend: Ich betone, das ich die Webseite BILD.DE nicht aufrufe und sich so gar keine Filter zur Aufhebung der Sperre auf meinem Rechner befinden. Ich beziehe meine Bildung von anderen Webseiten... :mrgreen:

  • Zitat von Sören Hentzschel


    Geht's noch? Wie kommst du dazu, mir eine derartige Haltung zu unterstellen? Es wurde eine einstweilige Verfügung erwirkt, falls dir das ein Begriff ist. Durch diese wurde untersagt, Möglichkeiten einer Umgehung des Werbeblocker-Hinweises auf bild.de weiter zu verbreiten. Auch wenn diese Verfügung nicht direkt an dieses Forum ging, gilt für dieses Forum selbstverständlich das Gleiche. Was in Forum X nicht erlaubt ist, ist in Forum Y auch nicht erlaubt. Ist ja nun logisch, oder nicht? Also wenn du jemandem blöd kommen willst, dann bitte dem Landgericht Hamburg. Und wenn du der Meinung bist, dass wir uns auf einen juristischen Streit einlassen sollen, dann musst du es nur sagen und mir mitteilen, an wen ich die Anwalts- und Gerichtskostenrechnung schicken muss. Die wirst dann ja wohl sicher du übernehmen, immerhin spuckst du hier solche Töne. Unglaublich, was sich manche herausnehmen.

    Wie gesagt, alles eine Frage der Prioritätensetzung... :)

  • Zitat von Boersenfeger

    Rein technisch ist die Umgehung der Sperrung der BILD.de Seite ein illegales Hacken...

    Bild.de verschlüsselt seinen Inhalt nicht!

    Das Ding mit der Verschlüsselung #bild #adblock | kowabit.de:

    Zitat

    Aus technischer Sicht hat bild.de nur einen halbherzigen Schutz der frei zugänglichen Inhalte auf der eigenen Webseite aufgebaut, um die Einblendung von Werbung und damit mögliche Einnahmen zu erzwingen.


    Gruß, der_nachdenklicher

  • Zitat von der_nachdenklicher

    Bild.de verschlüsselt seinen Inhalt nicht!

    Da siehst du und ich so, nicht aber das Hamburger Gericht... lies dir das Urteil durch... :)
    Ich gehe davon aus, das die nächste Instanz das Urteil kassiert..
    BTW: Ich habe mich da sicher blöd ausgedrückt, aber es geht ja auch um BLÖD. :mrgreen:
    Edit: Aus dem verlinkten Urteil:

    Zitat

    3. Die Antragstellerin hat glaubhaft gemacht, die auf ihrer Internetseite abrufbaren urheberrechtlich geschützten Werke und Leistungen für Internetnutzer nur unter der Bedingung öffentlich zugänglich zu machen, dass diese ein bezahlpflichtiges Abonnement abschließen oder aber die auf der Seite „http://www.bild.de" geschaltete Werbung abrufen. Um Internetnutzer, die den Abruf der Werbung auf der Internetseite „http://www.bild.de" mit einer Software (sog. Adblock-Software) zu unterdrücken versuchen, von der Nutzung auszuschließen, hat die Antragstellerin seit dem 13.10.2015 eine Softwareverschlüsselung eingeführt, die einen Aufruf ihrer Internetseite bei Verwendung einer Adblock-Software durch den Nutzer unterbindet.

  • Zitat von der_nachdenklicher

    Aus technischer Sicht hat bild.de nur einen halbherzigen Schutz der frei zugänglichen Inhalte auf der eigenen Webseite aufgebaut, um die Einblendung von Werbung und damit mögliche Einnahmen zu erzwingen.

    Also das ist ja nun wirklich eine Aussage ohne jeden juristischen Wert. Ob halbherzig oder nicht, das ist eine ziemlich subjektive Bewertung und nicht geeignet, um etwas objektiv zu beschreiben. Es geht bei sowas um Wirksamkeit. Ein Schutz ist alleine durch sein Vorhandensein bereits wirksam! Vergleich das doch mal mit den CDs und dem Kopierschutz darauf. Den zu umgehen ist in den allermeisten Fällen vor vielen Jahren schon überhaupt kein Problem gewesen. Das hat nichts daran geändert, dass es verboten ist, die Werke beliebig zu vervielfältigen. Da hat's auch niemanden interessiert, ob der Schutz halbherzig umgesetzt war oder nicht.

  • Ob die Bildzeitung demnächst auch den Firefox verhaften lässt?
    Wegen der Leseansicht meine ich ;)

    Der vermeintliche Kopierschutz bei Bild: HTML <noscript> Tag
    Die Leseansicht übernimmt den <noscript> Tag nicht, was im Sinne der Springer-Definition eine Umgehung des Kopierschutzes wäre…

    Gruß, Werner