Kein facebook login möglich

  • Zitat von TmoWizard

    Schon wer als Privatperson einen Gratis-Virenscanner einsetzt und die Signaturen automatisch updatet, erfüllt diese Anforderungen. Zum aktuellen Stand gehören auch Firewalls und Software-Patches.


    Ich finde diese Textstelle lediglich auf der Seite http://www.itespresso.de/2006/05/15/haf…en-mails-itu/3/ welche von 2006! ist.
    Der Satz davor sagt

    Zitat

    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sollten Email-Versender die Maßnahmen treffen, die wirtschaftlich zumutbar sind, um Gefahr vom Empfänger abzuwenden.

    also SOLLTEN, nicht MÜSSEN.

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    Meine Anleitungstexte dürfen gerne "geklaut" und weiter verwendet/kopiert werden ;)

  • Zitat von TmoWizard

    Hier sehe ich übrigens ein Problem bei Firefox OS...

    Ist zu vernachlässigen, da Anwenderzahlen von FFOS auf Handys in Deutschland wohl eher gegen unter 1 Promille gehen... LEIDER..
    (Komm Sören, hau ne aktuelle Zahl raus... :lol: )

  • @ TmoWizard: .. und wieder bin ich reingefallen.. deine Linux-Tutorials kann ein Windowsnutzer in die Tonne kloppen... :(
    @ Sören: Macht nix, danke trotzdem.... aber viel mehr wirds wohl nicht sein.. :wink:

  • Ich verstehe diese Diskutiererei um die rechtlichen Auswirkungen über ein nicht vorhandenes Antivirenprogramm nicht.

    Entweder hat der Anwender ein AV-Progr. installiert, dann ist -was einzurichtende Sicherheit per Gesetz anbelangt- wohl rechtlich Genüge getan.

    Oder der Anwender hat kein AV-Progr. installiert.
    Dann sind ja wohl noch andere Betrachtensweisen zu berücksichtigen und zwar die der eigenen Sicherheit.
    Das greift ja wohl zuerst, also vor den Auswirkungen des geltenden Rechts.

    Und die Entscheidung Für und Wider eines AV-Programms wird doch nicht nur über die Gesetzeslage entschieden, sondern ob es der Anwender für seine Sicherheit als sinnvoll erachtet, ein AV-Progr. einzusetzen. Und wenn es soweit kommt, dass ein Richter den Beklagten fragt, warum er kein AV-Progr. auf seinem Rechner hatte, wird er erklären können, dass es keine zwingende Vorschrift ist, ein AV-Progr. zu benutzen. Aber es spricht nicht für den Beklagten, denn mit AV-Progr. hätte er Schaden abwenden können.
    Das ist mit Sommer/Winterreifen auch so. Es wird nicht zwingend vorgeschrieben, im Winter auch Winterreifen zu fahren. Solange nicht passiert, ist alles OK. Aber bei einem Unfall wird der Umstand des Fahrens mit Sommerreifen im Winter doch sehr dazu beitragen, die Schuldverteilung anders zu gestalten als hätte betroffener Fahrer Winterreifen gehabt.

    Zurück zum AV-Progr.
    Ansonsten müsste ja bei den möglichen Auswirkungen des nicht vorhandenen AV-Progr. gestritten werden, ob und wer dafür haftet. Der Anwender ohne AV-Progr. müsste dann vor Gericht seine Unschuld begründen. Warum er nun zuließ, dass sich Viren und anderes Zeugs verbreiten konnten, weil er kein AV-Progr. hatte. Mit AV-Progr. hätte der Schaden abgewendet werden können. Ansonsten würde sich die Sinnhaftigkeit -zumindest die offizielle Sinnhaftigkeit- eines AV-Progr. nicht erklären.

    Die rechtliche Lage ist doch wirklich kein Kriterium, ob der Anwender ein AV-Progr. installiert oder nicht.
    Und wer es darauf ankommen lässt, ohne AV-Progr. seinen Rechner zu betreiben, wird im Schadensfalle sicher damit konfrontiert, warum er den Schaden mit einem AV-Progr. nicht abwenden wollte.

    Und wie die Gerichte im Einzelfall entscheiden und urteilen, kann auch nicht diskutiert werden. Obwohl in Teilbereichen Urteile des BGH existieren. Aber Gerichte (Amts- Land- OLG) müssen sich nicht zwingend daran halten. Ansonsten müsste man -basierend auf geltende BGH-Urteile- nicht prozessieren.
    Es gibt -was dieses Thema anbelangt- einfach kein allgemeingültiges Recht.

  • Hi Boersenfeger!

    Zitat von Boersenfeger

    @ TmoWizard: .. und wieder bin ich reingefallen.. deine Linux-Tutorials kann ein Windowsnutzer in die Tonne kloppen... :(

    Schau nochmal nach, denn die meisten meiner Tutorials für SeaMonkey/Firefox/Thunderbird sollten auch mit Windows funktionieren! Außerdem drehte es sich ja um folgende Aussage von cerberos:

    Zitat von cerberos

    Seit Jahren nutze ich Online-Banking; ... Allerdings nutze ich seit über zwei Jahren fast nur noch Linux, als Hauptsystem

    Dieses eine von mir verlinkte Tutorial ist derzeit allerdings wirklich nur für Linux gedacht, da mein Add-on "clamdrib LIN" aus mir derzeit nicht ersichtlichen Gründen mit anderen Systemen einfach nicht mehr funktionieren will! Aus dem Grund hat clamdrib ja nun den Zusatz "LIN", was für mich als Hinweis darauf am Besten erschien.

    Wobei ich mich hierbei nur auf Windows beziehen kann, ein Gerät von Apple steht mir nicht zur Verfügung und von meinen Leserinnen und Lesern will mir da irgendwie niemand eine entsprechende Meldung zur Funktionsfähigkeit auf diesen Geräten sagen.

    Immerhin ist das Tutorial nun beinahe 5 Jahre alt und wurde immer nur an die jeweilige Situation bzw. entsprechende Erfahrungen angepaßt. Auch durch Mithilfe meiner Leser, ein paar sind ja doch vorhanden.

    Leider ist ja mit der Aufgabe meines ursprünglichen Hosters CwCity und dem dadurch bedingten Umzug zu Square7 mein PR 4/10 verloren gegangen, bei Google findet man selbst jetzt noch zum großen Teil die alte Domain vor der Neuen... wenn man überhaupt noch etwas davon findet! Eigentlich ist mein Blog durch den Umzug in der Bedeutungslosigkeit verschwunden, ich müßte also wieder komplett von vorne beginnen. Das ist leider der Nachteil, wenn man keine eigene Domain hat! :cry:


    Verregnete Grüße nun aus TmoWizard's Castle zu Augsburg

    Mike, TmoWizard

    Alle andere Tutorials sollten aber wie geschrieben mit allen PC's unter Windows, Apple und natürlich Linux funktionieren, eine Garantie kann ich dafür natürlich nicht geben!

  • Hallo Fox2Fox

    Zitat von Fox2Fox

    Der Anwender ohne AV-Progr. müsste dann vor Gericht seine Unschuld begründen.

    Genau darauf kommt es mir an! Es gibt wie geschrieben entsprechende Urteile, daß der Befall eines fremden Rechners hätte verhindert werden können, wenn der Versender der E-Mail einen aktuellen Virenscanner verwendet hätte und der Verantwortliche dafür zur Rechenschaft gezogen wurde.

    Preisfrage:

      Woher weiß denn ein Nutzer von Linux, daß er keinen Virus weitergegeben hat?

    Antwort:

      Meistens gar nicht, er hat nämlich keinen Virenscanner!

    Seinem System kann ein Schädling für Windows ja auch nichts anhaben und solche für Linux sind eher selten anzutreffen, was will er dann mit einem Virenscanner?!?

    Es gibt einen alten, aber wirklich sehr passenden Spruch dazu:

    Wer solche Freunde hat, der hat sein Feinde nicht zu fürchten!

    Nun ist aber Schluß. Wir haben Pfingsten und ich verzieh mich nun vorläufig, vielleicht beruhigt sich dann auch mein Blutdruck wieder!

  • Seit wann muss man in Deutschland seine Unschuld begründen oder beweisen? hab ich da was verpasst? Und überhaupt, wie sieht es dann mit Handys aus und AV-Software?

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  • Zitat von Zitronella

    Seit wann muss man in Deutschland seine Unschuld begründen oder beweisen?


    Da habe ich mich falsch ausgedrückt.

    Denn richtig wäre, dass Schuld immer nachgewiesen werden muss.
    Aber der Beklagte sollte sich zu den Vorwürfen bzw. Beschuldigungen äußern.
    Kann oder will er das nicht, spricht das nicht gerade für ihn.

    Im praktischen wäre das so oder ähnlich vorstellbar. (Voraussetzung ist, dass überhaupt nachgewiesen wurde, dass der Beklagte über seinen Rechner Schadsoftware verbreitet hat. Ansonsten wäre der Beweis dafür nötig)

    Als Beklagter hat man sicher schlechtere Karten, wenn kein AV-Progr. vorhanden war. Und dieser Umstand wäre dem Richter sicher nicht egal. Da Richter aber in fast jeder Hinsicht Laien sind, kann der Richter nicht beurteilen, ob und wie sich das Nichtvorhandensein eines AV-Progr. auswirkt.
    Aber es gibt ja Gutachter für jedes Fachgebiet. Die Nachvollziehbarkeit wäre über den Gutachter zu realisieren.

    Und ob diese Ursächlichkeit entscheidend für den anschließenden Befall eines Fremdrechners darstellt.
    Und ob überhaupt ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.
    Ist kein wirtschaftlicher Schaden entstanden, kann auch kein § zu Ungunsten des Beklagten greifen.
    Wenn auf dem Fremdrechner das AV-Progr. einen Virus feststellte, ohne dass ein wirtschaftlicher Schaden damit einherging, gibt es nichts, was zu verurteilen wäre. Alleine das Vorhandensein eines Virus wird keine Konsequenz haben.

    Geht es allerdings um beispielsweise einen nachweislich weitergereichten Trojaner, der einen wirtschaftlichen Schaden nach sich zieht, sieht die Sache sicher ganz anders aus.
    Beispiel: Banking-Trojaner fängt TAN ab und der Empfänger bedient sich an einem Fremdkonto.
    Aber es geht ja bei Gericht um Beweise. Nachvollziehbar und belegbar.
    Da denke ich, dass es für diesen Fall auch für das Gericht interessant wird, ob der Geschädigte seinen Part Verantwortung umgesetzt hat. Sprich, ob Sicherheitssoftware installiert war. Auch dafür interessiert sich das kontoführende Institut. Und ich schätze mal, wenn der Kontoinhaber keine Sicherheitssoftware installiert hat, muss die Bank für den aufgekommenden Schaden nicht haften. Denn der Kontoinhaber ist seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen und das Gericht wird zu ungunsten des Kontoinhabers urteilen. Denn es wird vorausgesetzt, dass jeder Mensch sein Hab und Gut und auch sein Konto bzw. seinen Rechner, mit dem er Online-Banking betreibt, in einem gewissen Maße vor Fremdzugriff schützt.

    Es gibt viele Vergleichsmodelle, die diesen Zu- und Umstand verständlich machen.
    Wenn ich meine Geldbörse offen auf einen Tisch des Straßencafes lege, werde ich wohl bei Diebstahl keinen Ersatz zu erwarten haben. Notiere ich mir die PIN meiner Girocard auf die Girocard oder auf einen Zettel, der sich zusammen mit der Girocard in meiner Geldbörse befindet, wird mir die Bank nach dem Leerräumen meines Kontos Beileid wünschen. Aber den Schaden wird sie mir nicht ersetzen.

    Diese grobe Fahrlässigkeit könnte auch vorliegen und vom Gericht als solche eingestuft werden, wenn ich einen Rechner ohne Sicherheitssoftware betreibe.

    Grob fahrlässig. Was das im Rechtlichen zu bedeuten hat, sollte jedem auch der menschliche Verstand sagen. Wenn die Antworten des Verstandes nicht ausreichen, kann man sich immer noch beim jeweiligen Fachmann erkundigen. Bank, RA usw.

  • Zitat von Fox2Fox

    Und die Entscheidung Für und Wider eines AV-Programms wird doch nicht nur über die Gesetzeslage entschieden


    Das ist sicher richtig. Die Behauptungen seitens TmoWizard sollten deshalb aber trotzdem nicht so stehen bleiben. In Foren kursieren viele solcher "Weisheiten", von denen sehr viele überhaupt nicht stimmen. Und wir wissen doch, was passiert. Jemand glaubt den Quatsch und verbreitet ihn weiter.

    Cerberos hat recht. Hier wurden Dinge völlig durcheinandergeworfen. Ich kann mir das eigentlich nur durch mangelndes Textvertändnis erklären.

    Eigentlich ist die Sache doch ganz einfach. Entweder man kann seine Ausssage belegen, das hat Mike bisher nicht gekonnt, oder man schreibt erst gar nicht solchen Quatsch.

  • Zitat von TmoWizard

    Es gibt wie geschrieben entsprechende Urteile, daß der Befall eines fremden Rechners hätte verhindert werden können, wenn der Versender der E-Mail einen aktuellen Virenscanner verwendet hätte und der Verantwortliche dafür zur Rechenschaft gezogen wurde.


    Es gibt über dieses Grobe hinaus noch Feinheiten. Nämlich, wie wurde die Sicherheitssoftware konfiguriert.

    Aber ich denke, wenn es darauf ankommt, müsste ein Gutachter sich die Sache anschauen. Und zuallerletzt hängt es natürlich vom Richter ab, wie und worauf begründet er urteilt.

    Mein AV-Progr. überwacht z. B. nicht das Thunderbird-Profil. Ob ich damit vor Gericht gegen meine Sorgfaltspflicht verstoße - keine Ahnung.

    Oder die Schadsoftware hat die Sicherheitssoftware deinstalliert und in diesem Zustand landet der Rechner beim Gutachter.

    Leider kenne ich keine Urteile, die sich auch auf Einzelfälle beziehen.

  • Guten Abend TmoWizard - sry wegen des "Tom" vorher, dein "Tmo" hatte mich irritiert :-??

    nochmals, in Bezug auf Deine Beiträge, vor allem auf diesen [#47] https://www.camp-firefox.de/forum/viewtopi…007508#p1007508 - würde ich Dich freundlichst bitten, mein Geschriebenes bzw. meine Beiträge nicht mehr "ohne einen Zusammenhang" zu zitieren - s. hier

    Zitat

    Außerdem drehte es sich ja um folgende Aussage von cerberos:

    cerberos hat geschrieben:
    Seit Jahren nutze ich Online-Banking; ... Allerdings nutze ich seit über zwei Jahren fast nur noch Linux, als Hauptsystem

    und der Unterschied zu meinem ursprünglichen Text in Beitrag [#20] https://www.camp-firefox.de/forum/viewtopi…007338#p1007338

    Zitat

    Seit Jahren nutze ich Online-Banking; bis vor drei Jahren unter Windows 7, dann 8/8.1 und seit vergangenem Jahr unter Windows 10. Zu anfangs mit GData Internet Security, dann seit vergangenem Jahr nur noch mit Windows Defender. also bisher ist mir noch nichts passiert, weder beim "banken", noch anderweitig. Allerdings nutze ich seit über zwei Jahren fast nur noch Linux, als Hauptsystem (Windows 10 nur ab und an mal, wenn ich Langeweile habe) :)
    Virenprogramme verursachen meiner Meinung nach mehr Probleme und "saugen" im Hintergrund Dateien, die keiner als sicher einstufen kann. Also lasse ich davon die finger weg und überlege mir vorher, auf welche Seiten ich gehe, oder "unbedingt" klicken muss :mrgreen:

    Wenn du beides durchliest wird dir auffallen, dass ich geschrieben hatte, dass ich den Windows Defender aktiviert habe, bzw. unter Windows 10 nutze; auch, wenn ich als Hauptsystem meist Linux "nutze" ... usw.
    Da du meine Aussage nicht im Zusammenhang nennst, geht dann der Leser davon aus, dass ich gar keine Sicherheit praktiziere, wenn ich im Netz unterwegs bin, oder mir es gleichgültig ist, ob ich Schadprogramme o. Viren verbreite.
    Also bitte mal nicht einfach "nur so" zitieren, sondern darauf achten dass es so eingestellt ist wie es auch der Schreiberling formuliert hat :(

    Weiterhin, hier zu lesen [#40] https://www.camp-firefox.de/forum/viewtopi…007486#p1007486

    Zitat

    Das ist ein Urteil des BGH, auch wenn niemand wirklich zum benutzen eines Virenscanners verpflichtet werden kann! Wer aber keinen Virenscanner verwendet, der kann eben laut BGH zur Rechenschaft herangezogen werden.

    Was eben wiederum in jedem Einzelfall zu prüfen gilt, da dieses Urteil des BGH nicht alle künftigen Urteile ersetzt; wir haben hierfür noch keinen Präzedenzfall in Deutschland ( http://www.lexexakt.de/glossar/praezedenzfall.php wird es auch so schnell nicht geben).