Bin gespannt, wie lange es dauert, bis sich die ersten Kanzleien daran zu bereichern versuchen.
Dann werde ich demnächst meine Filme vielleicht beim Nachbarn anschauen
http://www.tagesschau.de/ausland/eugh-streamen-101.html
EuGH-Urteil betr. streaming
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POLIKS -
26. April 2017 um 18:01
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[…] wie lange es dauert, […]
Auf welcher rechtlichen Grundlage ?
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Vorletzter Absatz [ http://www.tagesschau.de/ausland/eugh-streamen-101.html ]
ZitatAus Sicht des Trierer Jura-Professors Benjamin Raue ist das heutige Urteil verallgemeinerungsfähig: "Auch wer mit seinen Computer bewusst auf eine offensichtlich illegale Streaming-Seite geht oder sich im Internet einen kostenlosen Bundesliga-Livestream sucht, obwohl er weiß, dass die Spiele eigentlich nur gegen Geld angesehen werden dürfen, der verstößt nach dem heutigen EuGH-Urteil höchst wahrscheinlich gegen das Urheberrecht."
Rechtsgrundlage: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/ -
Nun ja, die Meinung eines Jura-Prof ist noch lange kein geltendes Recht.. da muss es erst mal ein letztinstanzliches Urteil geben.
Der Nachweis, das jemand eine Sportsendung im Internet schaut, die eigentlich nur entgeltlich zu sehen ist, muss auch noch erbracht werden...
Und eine Verallgemeinerung im Strafrecht gibts nicht... -
Deshalb hatte ich das so ausgedrückt
Zitat... wie lange es dauert, bis sich die ersten Kanzleien daran zu bereichern versuchen ...
Es werden sich schon welche finden, die es wenigstens versuchen