ACHTUNG!! Abmahnung bei Einbindung von Google (Web) Fonts

  • BarbaraZ- 20. August 2022 um 12:52

    Hat den Titel des Themas von „ACHTUNG!! Abmahnunb bei Google (web) Fonts“ zu „ACHTUNG!! Abmahnung bei Einbindung von Google (Web) Fonts“ geändert.
  • Das Ganze läuft schon seit Monaten, ein anderer RA-Artikel mit entsprechenden Stimmen dazu, den ich interessanter fand:

    LG München: Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung Kanzlei Plutte
    Die dynamische Einbindung von Google Fonts ohne Einwilligung der Besucher ist datenschutzwidrig. Besucher können vom Websitebetreiber Unterlassung und…
    www.ra-plutte.de

    Wir sind keine Beschwerdestelle, hier gibt es nur Lösungen! Meine Glückszahl hier: 93.

  • Das hat beides miteinander zu tun, handelt aber nicht über das exakt gleiche Ereignis. Der zweite Artikel ist über ein zu dem Zeitpunkt gerade getroffenes Urteil des LG München. Zu dem Zeitpunkt gab es nur dieses Einzelurteil. Was jetzt ganz aktuell gestartet hat, ist eine Abnahmwelle, welche sich auf dieses Urteil beruft und und in Massen versendet wird. Darüber handelt der erste Artikel.

    Wenn's hier tatsächlich um die Interessensvertretung von jemandem ginge, der seinen Datenschutz gefährdet sieht, wär's ja eh in Ordnung. Aber hier geht's ausschließlich um Geldmacherei, weil niemandem tatsächlich ein Schaden entstanden ist, sondern Websites hier zu Hunderten, wenn nicht Tausenden systematisch gesucht werden, nur um dann abzukassieren. Und das sollte nicht Sinn und Zweck dieses Urteils sein, auch wenn das Urteil an sich inhaltlich sicher korrekt ist.

  • Kann sogar kostenlos sein:

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    Vorher würde ich aber die Empfehlung nutzen und die Webfonts selber unterbringen und abwarten, ob sich sichtlich was verschlechtert dadurch.

    Wir sind keine Beschwerdestelle, hier gibt es nur Lösungen! Meine Glückszahl hier: 93.

  • Durch das lokale Einbinden verschlechtert sich nicht nur nichts, das verbessert neben der vollständigen Eliminierung des Datenschutz-Themas sogar die Performance. Das sollte man also immer machen (sofern man die Möglichkeit hat).

    Aber wie gesagt, unabhängig davon, dass es inhaltlich natürlich richtig ist, dass man Google Fonts nicht ohne Einwilligung über den Google-Server einbinden darf, bekomme ich als Website-Betreiber echt Ausschlag von dieser Masche, wo sich echte Anwälte dazu herablassen, ein solches Urteil zu nutzen, um Geld zu drucken, indem angebliche Schäden (es wird Schadenersatz verlangt!) von angeblichen Klienten vorgeschoben werden, wo aber in Wahrheit ganz bewusst danach gesucht worden ist. Solche Meldungen lassen einem echt die Lust vergehen, eine Website zu betreiben, auch wenn es uns hier nicht betrifft. Denn das Thema ist ja nicht unbedingt Google Fonts, das sehe ich nur als ein Mittel zum Zweck, sondern viel mehr, dass es Menschen gibt, die Website-Betreibern einfach nur zur eigenen Bereicherung ans Bein pinkeln, und dann so getan wird, als würde es um die Vertretung von Datenschutz-Interessen echter Menschen gehen. Und das richtet sich auch nicht nur gegen Unternehmen, sondern selbst gegen den kleinsten Website-Betreiber. Es wird systematisch nach Opfern gesucht.

  • ... Zu dem Zeitpunkt gab es nur dieses Einzelurteil. Was jetzt ganz aktuell gestartet hat, ist eine Abnahmwelle,

    Auch wenn es eigentlich klar ist... eine Abmahnwelle ists.. :)

  • Übrigens: Gegen den Anwalt, der die ganzen Abmahnungen verschickt hat, hat die Rechtsanwaltskammer nun ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, um Disziplinarmaßnahmen zu prüfen. Ein anderer Anwalt hat gar eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs eingereicht. Schon auf Grund der Menge der versendeten Abmahnungen (es dürfte sich um mindestens 10.000 handeln) ist es äußerst unwahrscheinlich, dass die angebliche Mandantin die Seiten wirklich besucht haben soll, in mehreren Fällen konnte der Einsatz eines Bots auch nachgewiesen werden. Das ändert die Sachlage insofern, als dass sich damit auch der Schadenersatzanspruch erübrigt. Das sieht der Abmahnanwalt natürlich anders. Der meint dazu, der Anspruch sei legitim und er hätte für das Anwaltsschreiben statt der geforderten 90 Euro (zusätzlich zu den 100 Euro Schadenersatz für die Mandantin) auch das Zehnfache verlangen können.

    Das Ganze bekommt auch noch eine gewisse Extranote: Der Abmahnanwalt und die vermeintliche Mandantin stehen in einem engen persönlichen Verhältnis, wie ein Bekannter der Mandantin angegeben hat. Das Wissen, um Websites in dieser Masse gezielt darauf zu untersuchen, soll sich die gute Dame übrigens im Rahmen eines Kurses vom Arbeitsamt angeeignet haben. :D

    Ich habe zu dem Thema jedenfalls ein paar Anwälte und Rechtsexperten gelesen, die Betroffenen davon abraten, den geforderten Betrag zu zahlen. Nichtsdestominder möchte ich ergänzen, dass der Umstand von betroffenen Website-Betreibern natürlich in jedem Fall zu korrigieren ist, unabhängig davon, wie diese Geschichte ausgeht.

  • Das Wissen, um Websites in dieser Masse gezielt darauf zu untersuchen, soll sich die gute Dame übrigens im Rahmen eines Kurses vom Arbeitsamt angeeignet haben

    Danke für diesen Beitrag, ein Schmunzeln bei einigen Zeilen konnte ich nicht verkneifen.

    Wie heisst es dort meist, bei den Arbeitsämtern: "Sie schaffen das" ;) (dümmer geht immer).

  • Ein Salzburger Anwalt geht jetzt ebenfalls dagegen vor. O-Ton:

    Zitat

    Dies legt den Verdacht des gewerbsmäßigen schweren Betruges bzw. der gewerbsmäßigen schweren Erpressung nahe. Die endgültige Wertung der Beweise und des Sachverhaltes obliegt jedoch der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Es gilt sohin die Unschuldsvermutung.

    Beachtlich ist, um wie viel Geld hier versucht wird, sich zu bereichern:

    Zitat

    Samt Beweismitteln und den Unterlagen zum Privatbeteiligtenanschluss unserer MandantInnen wird die Strafanzeige weit über 1000 Seiten umfassen.

    […]

    Die Zahl der versendeten Aufforderungsschreiben betrug dann gemäß Auskunft der Wirtschaftskammer Österreich nach deren Einschätzung wohl 50.000 Stück.

    […]

    Geht man von der Schätzung der Wirtschaftskammer Österreich aus, so ergibt sich bei der Annahme von 50.000 Aufforderungsschreiben eine versuchte Bereicherung in der Höhe eines geforderten Schadenersatzes von € 5.000.000,00 sowie eines Honorars in der Höhe von € 4.500.000,00, gesamt sohin € 9.500.000,00.

    Für einen geringen Betrag kann man sich als betroffener Privatbeteiligter der Strafanzeige anschließen.

    ( § ) Google Fonts Abmahnungen | Marketingrecht.eu
    Schreiben von Rechtsanwalt Mag. Marcus Hohenecker in der Rechtssache Eva Zajaczkowska - so reagieren Sie richtig
    marketingrecht.eu

    Der Link empfiehlt sich auch für Nicht-Betroffene, die einfach nur am Thema interessiert sind. Denn dort wird das alles sehr detailliert beschrieben und vor allem wird auch ausführlich auf Beweise eingegangen, die in dieser Sache vorliegen.