langsam müssen wir uns mal auf saubere begriffe einigen (fremdverlinken, direktverlinkern, hotlinking, deep-linking usw)
als gute nacht lektüre ein gerichtsurteil
BGH
und seine kommentierung
Heise
nach der lektüre hab ich so meine zweifel jetzt, wenn einfach so mal verkündet wird, das direktverlinken sei rechtswidrig. auch wenn der begriff "traffic-klau"hier nicht auftaucht, auch hier gings um geld (umgehung von werbebannern in der startseite des anbieters durch deep-linking). das urteil ist also geeignet, parallellen zu ziehen zum direktverlinken von fotos/smilies etc.
und ausserdem, welches recht gilt für mich, wenn ich, der ich dem niederlándischen recht unterliege, in einem deutschen forum den smilie einer englischen site gegen den willen des anbieters direktverlinke?
also ich halts jetzt mal mit freiwilliger selbstbeschränkung. wenn jemand, vor allem eine privatperson, auf seiner webseite zum ausdruck bringt, dass er direktverlinkung nicht wünscht, dann halte ich mich ab jetzt dran und lass die finger davon!
gute nacht