Gigamax wieder online!

  • Verzeih meinen Einwand - wo ist das Impressum ?
    Hintergrund sind die *gewerblichen Google-Ads...

  • Die Seite ist symmetrisch - links das Menü, rechts "WERBUNG", mittig Content.
    Geht nur um die Werbung, der Rest ist GNU GPL Freeware oder wie auch
    immer. Sobald Shareware nur verlinkt wird, bin ich nicht sicher, kann man drüber streiten.

  • Also laut den Links von oben benötigt er kein Impressum
    (wenn er Google weglassen würde).
    Es lässt sich kein TDG und MDStV erkennen.
    Unnd da .AT - scheiss drauf :lol:

  • Ich habe diese Info nur aufgeschnappt ;)
    Aber sind gewisse Dinge in AT machbar, die in D nicht so wären.
    Warum sonst ist der eine Server letztens erst so spät aufgeflogen,
    weil er bei einem AT-Hoster stand und der sich weigern durfte,
    Daten herauszugeben nach D.

    Das TDG und Urheberrecht sind zwei Faktoren, weswegen ich mehrere
    Seiten bei mir schliessen musste in den letzten 6 Jahren. Parallel dazu
    nicht nur ich, auch eine Freundin in Österreich.

  • Die Tatsache, dass eine deutsche Rechtsvorschrift auf einer EU-Richtlinie beruht, bedeutet noch lange nicht, dass in allen EU-Ländern gleiches Recht gilt (siehe z.B. auch die aktuell in Deutschland umstrittene Umsetzung der Antidiskrimminierungsrichtlinie). Außerdem ist ja auch die jeweilige Rechtsprechung in den einzelnen Ländern rechtssetzend. Dass es anscheinend in Österreich unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt, zeigt folgendes Zitat:

    Zitat

    Fraglich ist, ob auch private Websites darunter fallen, wenn sie Werbebanner enthalten. Diese Ansicht wird gelegentlich vertreten.
    Meiner Meinung werden Websites durch die Schaltung entgeltlicher Banner nicht zu kommerziellen Websites. Das Zurverfügungstellen von Online-Flächen für fremde Banner ist nämlich genauso wenig Werbung, wie das Zurverfügungstellen von Hauswänden für Plakate. Die werbliche Tätigkeit wird nur von demjenigen entfaltet, der die Banner schalten lässt, also dem Werbeunternehmen. Die Tätigkeit ist also nicht als Werbung zu qualifizieren.
    Es liegt aber auch bei bezahlten Bannern in der Regel keine Entgeltlichkeit im weitesten Sinne vor. Übersteigen die Bannereinnahmen nicht die Kosten des Betriebes der Website, wird man nämlich nicht von Ertragsabsicht ausgehen können.


    Fundstelle: http://www.internet4jurists.at/e-commerce/impressum1a.htm

    Da Rechtssicherheit also offensichtlich nicht gegeben ist, erscheint es mir schon sinnvoll, ein Impressum anzugeben.

    Unabhängig von der rechtlichen Frage halte ich grundsätzlich Hompages ohne Impressum für bedenklich, die Software zum Download anbieten.

    Alexander

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