Und noch ein Problem - GEZ versus ALG II (HIV)

  • Bin seit Dezember 2003 arbeitslos und nun auch Hartz IV betroffener, einziger Vorteil jetzt - man kann sich GEZ befreien lassen.

    So aber nun zum Problem, habe mich im September befreien lassen und was erhalte ich heute mit der lieben Post?!! Eine Zahlungsaufforderung die ich bei der Sparkasse abgeben soll. kein Wort von Befreiung. Was soll der Beschiss?!

    Immerhin war meine Befreiung korrekt durchgeführt - beglaubigte ALG II Kopie + halt die Befreiung (ein Standard Zettekl zum ankreuzen und auffüllen).

    Natürlich werde ich dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen - aber wie kann ich mich dagegen wehren?

    Ich hab schon ein Fax verfaßt und wenn die nicht reagieren?! Was soll ich dann tun?! Gibt es vorgefertigte Muster-Widersprüche im WWW?!

    ps.
    Ich könnte kotzen über die GEZ.

  • Zitat von alfablot

    habe mich im September befreien lassen und was erhalte ich heute mit der lieben Post?!! Eine Zahlungsaufforderung die ich bei der Sparkasse abgeben soll. kein Wort von Befreiung. Was soll der Beschiss?!


    Vielleicht ein Versehen? Ich nehme mal an, dass Du einen Bescheid über die Befreiung erhalten hast.

    Alexander

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  • nein keinen Befreiungsbescheid erhalten, hab mich am 1.9 zum ersten Mal angemeldet (jedoch mit ALG II Bescheid - beglaubigt + Antrag zur Befreiung). und heute nur einen einfachen Brief mit einem Bankbeleg - kein Wort von Befreiung.

  • Na dann ist Dein Antrag dort wohl nicht eingegangen oder die haben einen Bearbeitungsrückstand oder die haben den Antrag verbummelt. Das lässt sich doch alles klären.

    Alexander

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  • Will keine Panik machen, du hast ja auch deine Befreiung, es wird für dich also gut ausgehen, aber ich könnte mir nach meinen Erfahrungen auch folgenden Grund für den Brief vorstellen:

    Ich habe schon in diversen Artikeln gelesen, daß die von der GEZ beauftragten "Eintreiber" nicht selten mit Methoden zu tun haben, wie sie sonst nur in Drückerkollonen vorkommen. Das heißt, ihr Grundgehalt ist nahe null, sie kommen nur auf einen annehmbaren Verdienst, wenn sie genug neue Gebührenzahler auftreiben und kriegen deshalb noch ordentlich Druck von oben.
    Deshalb greifen einige der Leute zu jedem Mittel, daß ihnen einfällt.
    So weiß ich, daß die Daten von Leuten, die sich befreien lassen haben, irgendwie an die GEZ weitergeleitet werden und von dort an die "Eintreiber" weitergegeben werden.
    Ich könnte mir vorstellen, daß da jemand dachte, vieleicht findet er in dir einen dummen, der sich von so einem Schreiben, wie du es erhalten hast, einschüchtern läßt erst mal darauf eingehst, sprich unterschreibst, damit er seine Provision einkassieren kann.
    Ist jetzt nur so ein Schuß ins Blaue, aber vorstellen könnte ich es mir.
    Habe da nämlich auch schon einige Erfahrungen mit den Jungs sammeln dürfen.
    Ich hatte mich auch mal als BAföG-Berechtigter befreien lassen. Pünktlich zum Ablauf der Befreiung stand einer dieser Herren vor meiner Tür. Er wußte ja, ich hatte einen TV und keine neue Befreiung. Ich hatte es nämlich versäumt, mich früh genug um die Verlängerung der Befreiung zu kümmern. Dies hat dann ein paar Tage gedauert, weil das zuständige Amt nur vormittags Öffnungszeiten hatte und ich da in der Uni war. Während dieser Tage hatte ich dann regelmäßig Besuch von dem Herrn. Er wollte mich einfach einschüchtern, in der Hoffnung, ich würde erst mal klein bei geben und auf seiner "Liste" erscheinen, wegen seiner Provision.
    Später zog meine Freundin bei mir ein, sie hatte den Ferseher auf sich angemeldet und wir haben GEZ-Gebühren bezahlt. Deshalb habe ich die Befreiung natürlich nicht wieder beantragt. Und wer stand nach Ablauf meiner Befreiung vor der Tür? Ein Kollege von dem netten GEZ-Mann, der mir so einen Gebührenwisch aushändigen wollte, weil ich keine Befreiung mehr hatte. Es war ein Krampf, dem klarzumachen, daß ich die Befreiung auch nicht brauche, da ich als Lebensgemeinschaft mit meiner Freundin ja Gebühren zahle. Er meinte, daß wär egal, er vermutet keine Lebensgemeinschaft, sondern eine WG und ich müsse deshalb die Zahlungsverpflichtung unterschreiben (ich glaube, selbst wenn wir nur eine WG gewesen wären, hätten wir nicht doppelt zahlen müssen, aber er wollte unbedingt meine Unterschrift).
    Das ist aber noch nicht alles!
    Ich besuchte eine Freundin in einer anderen Stadt, mußte bei ihr einen Vormittag allein zu Hause bleiben, weil sie nicht frei bekommen hatte. Es klingelt, jemand will hoch gelassen werden, ohne zu sagen, worum es geht. Ich war nur zu Besuch und hab dies deswegen verweigert, mit der Begründung, keine Fremden in die Wohnung meiner Bekannten zu lassen. Der Herr wurde an der Gegensprechanlage böse, er sagte, ich würde lügen, ich hätte die Verpflichtung, ihn hoch zu lassen und meine Weigerung beweise, daß ich ein Rundfunkgerät besäße und nicht bereit bin, die Gebühren zu zahlen. Dieser Beweiß solle für eine Anzeige wegen Betruges reichen und ich werde noch von ihm schriftliches dazu bekommen. Wenn ich dies verhindern wolle, dann hätte ich den von ihm im Briefkasten hinterlegten GEZ-Bogen unverzüglich auszufüllen und abzuschicken.

    Ich will damit nur sagen, die Jungs dort sind wirklich hartnäckig und versuchen vieles, um an solche Unterschriften zu kommen. Wenn du aber befreit bist können sie dir natürlich nichts.
    Ich glaube, du kannst den Wisch einfach ignorieren, das hatte die Freundin auch getan und nichts ist passiert. Aber dafür kann ich jetzt hier natürlich keine Garantie übernehmen.

    Vieleicht solltest du mit einem Zeugen in der GEZ-Zentrale mal anrufen. Da müssen doch auch Telefonnummern drauf stehen! Dort wird dir bestmmt bestätigt, daß du befreit bist!

    MfG

    Wurstwasser

  • Gut, danke für den Tipp - hab schonmal meinen eigenen Wiederspruchstext verfasst und scheue mich auch nicht, den hier reinzustellen.

    Ist der so in Ordnung?!

    Widerspruch

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Mit meiner Erst-Anmeldung von TV & Radio vom 01.09.2005 stellen Sie mir monatliche Zahlungsaufforderungen von 17,03 Euro in Rechnung. Jedoch wurde die in meinem Schreiben (Rundfunk-Anmeldung) miteingefügte Gebührenbefreiung + der von der Arbeitsagentur beglaubigte „Arbeitslosengeld II Bescheid“ offensichtlich von Ihnen nicht berücksichtigt!

    Oder war Ihnen oder der Post lediglich ein Fehler unterlaufen und mein Befreiungsbescheid wurde lediglich nicht zugestellt o.ä?

    Daher bitte ich Sie um Aufklärung des Sachverhaltes, warum mir eine Befreiung nicht zugestellt wurde – Ihr Schreiben vom 17.10.05

    „Die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht

    Neue Zuständigkeit ab dem 1. April 2005: Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

    Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt.

    Voraussetzung ist, dass Rundfunkgeräte zum Empfang bereitgehalten werden und der Antragsteller zum unten aufgeführten Personenkreis gehört. Befreit werden können der Haushaltsvorstand, dessen Ehegatte oder ein Haushaltsangehöriger für von ihm selbst zum Empfang bereitgehaltene Geräte, wenn mindestens eine der nachfolgenden Befreiungsvoraussetzungen erfüllt wird: ...

    ... Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich Leistungen nach § 22 ohne Zuschläge nach § 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches:
    Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von ALG II oder Sozialgeld sowie das Blatt des Berechnungsbogens, aus dem ersichtlich ist, ob Zuschläge nach § 24 Zweites Buch des Sozialgesetzbuches gewährt werden“

    Daher werde ich Ihrer Zahlungsaufforderung, unter meinen gegenwärtigen persönlichen Umständen - ’Arbeitslosengeld II Empfänger ohne Zuschläge’ nicht nachkommen.

    Mit freundlichen Grüßen
    0000000000

    0000000000 => mein echter Name


    oh, mir fällt grad ein - ich werde als Grußformel 'HOCHACHTUNGSVOLL' schreiben, Hochachtungsvoll ist bei Geschäftsbriefen eine idirekte Beleidigung :lol:

  • Sicherlich auch sehr brauchbare Infos was die Herren der GEZ so alles dürfen und was nicht. [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/midi/boese/a050.gif]

    Außerdem Aufklärung zu Ammenmärchen und Aberglauben. [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/midi/boese/c045.gif]

    Schönen TV-Abend wünscht [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/midi/verschiedene/c180.gif
    grounded

    [edit]Ähnliches läßt sich mit Sicherheit leicht ergooglen, hab gerade gesehn, daß der Artikel von 2000 zu sein scheint, ändert aber nichts an den Inhalten[/edit]

  • Naja, vorher mal anrufen würde ja zumindest nicht schaden. Wichtig ist vielleicht noch die Info, dass die Befreiung ab Eingang des Antrags bei der GEZ gilt.

    Verstehe ich den Widerspruchstext dahingehend richtig, dass mit der Anmeldung des Geräts gleichzeitig die Befreiung beantragt wurde? Dann ist wirklich unverständlich, dass die Befreiung nicht bearbeitet wurde.

    Alexander

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  • Zitat von Alexxander

    Naja, vorher mal anrufen würde ja zumindest nicht schaden.

    nützt nix, man kommt sowieso nicht durch, und bis zu der Erkenntnis wartet man für 0,12 EUR pro Minute.

    Zitat von Alexxander

    Wichtig ist vielleicht noch die Info, dass die Befreiung ab Eingang des Antrags bei der GEZ gilt.

    Diese Information ist falsch, einfach mal auf der GEZ-Seite gucken, da steht es genau:

    "Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und der Vordruck bei der GEZ eingegangen ist. :twisted: Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben."

    Daraus schließen wir außerdem noch nebenbei, dass es fahrlässig ist, der GEZ auf eine andere Weise als mit Einschreiben/Rückschein zu schreiben.

  • Zitat von berend2805

    Diese Information ist falsch, einfach mal auf der GEZ-Seite gucken, da steht es genau:

    "Die Befreiung beginnt mit dem Ersten des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wurde und der Vordruck bei der GEZ eingegangen ist. :twisted: Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben."


    Wo ist denn da der Widerspruch (wenn man mal angebrochene Monate unberücksichtigt lässt)?

    Alexander

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  • Zitat von Alexxander

    Wo ist denn da der Widerspruch (wenn man mal angebrochene Monate unberücksichtigt lässt)?

    Genau da liegt der Widerspruch: "wenn man mal angebrochene Monate unberücksichtigt lässt". Der unbedarfte Antragsteller könnte nämlich auf die Idee kommen, wenn er z. B. am 2.10. seinen Antrag stellt, würde die Befreiung auch ab 2.10. gültig sein. Da aber die GEZ sich über alle Regeln stellt, legt sie halt eben auch fest, dass der Antrag erst ab dem nächsten 1. gilt und auch nur dann, wenn er bei der GEZ eingegangen ist.

    Nicht dass Du meinst, dass die GEZ mein Freund wäre, ganz im Gegenteil, aber man muss es im Umgang mit diesem Verein schon ganz genau nehmen, das tun die nämlich auch und sind auch nicht bereit, auch nur einen Millimeter von ihrer Linie abzuweichen. Ermessensspielraum oder z. B. "Gnade vor Recht" kennt dieser Verein nicht.

  • Zitat von berend2805

    Genau da liegt der Widerspruch: "wenn man mal angebrochene Monate unberücksichtigt lässt". Der unbedarfte Antragsteller könnte nämlich auf die Idee kommen, wenn er z. B. am 2.10. seinen Antrag stellt, würde die Befreiung auch ab 2.10. gültig sein.


    OK, kapiert. Mir ging es allerdings vor allem darum, dass der Eingang bei der GEZ maßgeblich ist, man also auf der einen Seite nicht für vergangene Zeiten die Befreiung erhalten kann, auf der anderen Seite die Befreiung aber nicht erst ab Erteilung des Bescheids gilt. Ich hatte mich etwas ungenau ausgedrückt.

    Alexander

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  • @ mickey

    Für mich ist Dein Beitrag ein ernsthafter Anwärter für die Top 10 dieses Forums.

    Zum einen wegen des Widerspruchschreibens. Das ist so knapp und knackig, so brauchen es die Jungs von der GEZ. Kein Geheule, keine leeren Versprechungen, sondern schlicht und einfach Tatsachen. Nicht auf das Gesülze einlassen, das über die GEZ immer noch so gern und viel zu oft gemacht wird. Wir müssen uns doch mal über eins klar werden: die GEZ ist schlicht und einfach ein Inkassoverein, und was man mit denen tun sollte, kann man mit einem Wort beschreiben: IGNORIEREN.

    Zum anderen sind auch Deine Buchtipps nicht zu verachten. Ich werde mir die Bücher mal bestellen. Vielleicht kann ich ja noch was Neues lernen...

    Der beste Satz auf der Webseite dieses Herrn Höcker steht am Ende:

    "Erst wenn das Abmelden von Rundfunkgeräten zur Massenbewegung geworden ist, werden wir auf ein demokratisches, funktionierendes und für die Menschen sinnvolles öffentlich-rechtliches Rundfunksystem hoffen können."

    Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

  • :roll:

    Gut - kann mir einen Widerspruch sparen - hab jetzt einen Tag später -> die Befreiung in den Händen.

    Aber mich erstmal aufregen lassen, hätten de nicht alles in einem Brief machen können?!

    Trotzdem danke für die Tipps etc.

  • Zitat von berend2805

    Das Mißverständnis liegt in der weiter oben gemachten Aussage, man müsse auf den Befreiungsbescheid der GEZ warten. Das muß man nicht: wer den Antrag gestellt hat, ist ab dem nächsten Ersten befreit.

    LG aus Berlin

    B.M.Wrangel

    LG aus Berlin

    B. M. Wrangel

    skype me: ahbo68

  • Zitat von B.M. Wrangel

    ist ab dem nächsten Ersten befreit.

    Falsch, Du musst auf den Bescheid warten, und wenn der sagt, Du bist befreit, dann bist Du befreit, und wenn der sagt, dass nicht, dann erstmal nicht, dann geht es weiter mit Widerspruch etc., und erst dann, wenn da alles ausgeschöpft ist und zu Deinen Gunsten entschieden, dann bist Du befreit (und dann natürlich auch ab Datum der Antragstellung und Eingang bei der GEZ).

    Es ist nicht hilfreich, Behauptungen in die Welt zu setzen, die den einen oder anderen vielleicht zu falschen Schritten verleiten bzw. ermutigen; das böse Ende kommt, und ganz bestimmt bei der GEZ. Die lassen sich die Butter nicht so schnell vom Brot nehmen, und wenn man das versucht, dann muss man sich gut vorbereiten und wappnen (sh. auch Beitrag weiter oben "GEZ abschaffen" etc.).