weiter oben wurde aus den GEZs zitiert. Antragsstellung und - natürlich der Eingang (Eingangsbeleg) bei der GEZ sind die relevanten Daten. Es ist einfach falsch, dass man auf den Befreiungsbescheid der GEZ als Datum des Beginns der Befreiung warten muß.
Als Student wartete ich auch lange auf den Befreiungsbescheid der GEZ. Als dann die erste Drohung kam stattete ich dem Verwaltungsgericht in Hamburg einen Besuch ab, erstatte Anzeige wegen Nichttätigwerdens und beantragte eine einstweilige Verfügung gegen die GEZ, mir einen Bescheid zuzustellen. Das VerG verurteilte die GEZ und nach 10 Tagen hatte ich den Befreiungsbescheid