Und noch ein Problem - GEZ versus ALG II (HIV)

  • weiter oben wurde aus den GEZs zitiert. Antragsstellung und - natürlich der Eingang (Eingangsbeleg) bei der GEZ sind die relevanten Daten. Es ist einfach falsch, dass man auf den Befreiungsbescheid der GEZ als Datum des Beginns der Befreiung warten muß.

    Als Student wartete ich auch lange auf den Befreiungsbescheid der GEZ. Als dann die erste Drohung kam stattete ich dem Verwaltungsgericht in Hamburg einen Besuch ab, erstatte Anzeige wegen Nichttätigwerdens und beantragte eine einstweilige Verfügung gegen die GEZ, mir einen Bescheid zuzustellen. Das VerG verurteilte die GEZ und nach 10 Tagen hatte ich den Befreiungsbescheid

    LG aus Berlin

    B. M. Wrangel

    skype me: ahbo68

  • Zitat von B.M. Wrangel

    Das Mißverständnis liegt in der weiter oben gemachten Aussage, man müsse auf den Befreiungsbescheid der GEZ warten. Das muß man nicht: wer den Antrag gestellt hat, ist ab dem nächsten Ersten befreit.


    Da stimmt so natürlich auch nicht ganz. Es könnte ja sein, dass der Antrag rechtmäßig abgelehnt wird. Dann ist man eben überhaupt nicht befreit.

    Alexander

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  • Da stimmt so natürlich auch nicht ganz. Es könnte ja sein, dass der Antrag rechtmäßig abgelehnt wird. Dann ist man eben überhaupt nicht befreit.

    Dem GEZ-Haufen traue ich ja wirklich nicht über den Weg. Aber dass die sich über das Gesetz stellen können, ist auch nicht drin.
    Es ist für HarzIV-Bezieher nunmal so, dass der Rechtsanspruch besteht und somit nur eine Frage des Formalen. Bei einer Ablehnung würd ich sofort Widerspruch einlegen, eine Frist für die Antwort setzen und nach Ablauf das VerwG mit einer einstweiligen Verfügung betrauen.

    alfablot und andere sollten sich keine allzu grossen Sorgen machen, Außendienstler nicht hineinlassen (das mss niemand) und auf Einschüchterungen mit einem Dumichauch reagieren.

    Ich werde mal einen Kumpel um einen Musterbrief bitten, der ist Anwalt

    LG aus Berlin

    B. M. Wrangel

    skype me: ahbo68

  • Zitat von B.M. Wrangel

    Es ist für HarzIV-Bezieher nunmal so, dass der Rechtsanspruch besteht und somit nur eine Frage des Formalen.


    Mit Sicherheit werden auch Anträge gestellt, obwohl die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. So erhält ein ALG-II-Bezieher, der Zuschläge nach $ 24 SGB II erhält, keine Befreiung. Es soll auch vorkommen, dass unzureichende Nachweise eingereicht werden. Letztlich kann es passieren, dass der Antrag nicht bei der GEZ eingeht. Wenn man ihn mit einfachem Brief verschickt hat, könnte hier der Nachweis schwierig werden.

    Übrigens: alfablots Problem ist ja wohl inzwischen gelöst.

    Alexander

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  • Zitat von B.M. Wrangel

    ...nach Ablauf das VerwG mit einer einstweiligen Verfügung betrauen...

    Irgendwie hast Du falsche Vorstellungen, wie groß die finanziellen Sprünge sind, die ein Hartz-IV-Bezieher machen kann. Im übrigen ist es für abgelehnte Antragsteller schwer genug, überhaupt weiter zu gehen, um doch noch eine Befreiung zu erreichen. Die Hartz-IV-Bezieher haben in der Regel tagsüber ne Menge anderer Sachen zu tun, sich mit der GEZ anzulegen zählt da nicht zu den ersten Prioritäten.

  • Zitat von Alexxander

    Mit Sicherheit werden auch Anträge gestellt, obwohl die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

    Danke für den Hinweis, Alexander. Genau deshalb habe ich ein paar Beiträge vorher gesagt, dass es nicht hilfreich ist, allgemeine Behauptungen in die Welt zu setzen, die nicht den Einzelfall berücksichtigen.

  • Irgendwie hast Du falsche Vorstellungen, wie groß die finanziellen Sprünge sind, die ein Hartz-IV-Bezieher machen kann.

    Das bemühen des Verwaltungsgerichtes inkl. die anwaltliche Vertreung in Rechtsstreitigkeiten mit Behörden ist in der Regel kostenlos. Und da ein Gang zum Gericht jedem, unabhängig seiner finanziellen Mittel ermöglicht werden muss, gibt es dann noch die Prozeßkostenbeihilfe, die auf einem entsprechenden Formular in der Geschäftsstelle ausgefüllt wird. Prozesskostenhilfe wird immer gewährt, wenn für das Gericht eine Aussicht auf Erfolg im Rechtsstreit für den Antragsteller erkennbar ist.
    Tja. Manchmal kostet es Zeit, sein Recht durch zu setzen 8)

    LG aus Berlin

    B. M. Wrangel

    skype me: ahbo68

  • @ b.m.wrangel

    Bevor ich Dir auf Deine Antwort antworte: Du solltest mal versuchen, richtig zu zitieren. Es ist auf Dauer etwas unübersichtlich, wenn Teile von geposteten Beiträgen in neuen Beiträgen auftauchen und man erst beim zweiten oder dritten Lesen merkt, dass dies ein Zitat sein soll.

    Zu Deiner Bemerkung:

    Das ist alles graue Theorie, was Du da schreibst.

    Praxis ist: Hartz-IV-Empfänger sind (im allgemeinen, Ausnahmen bestätigen die Regel) arme Menschen, die mit ziemlich massiven Einschränkungen ihres bisherigen Lebens und ihrer bisherigen Abläufe klarkommen müssen. Die müssen sich Jobs suchen, die müssen sich mit dem Arbeitsamt rumschlagen, die müssen auf Ämter gehen und dort stundenlang rumsitzen, die haben zu Hause Stress mit der Familie, die sind schlicht und einfach in vielen Fällen den ganzen Tag beschäftigt, um überhaupt zu ÜBERLEBEN. Und das ist der Grund, warum ich in einem vorigen Beitrag geschrieben habe: "Die Hartz-IV-Bezieher haben in der Regel tagsüber ne Menge anderer Sachen zu tun, sich mit der GEZ anzulegen zählt da nicht zu den ersten Prioritäten."