• Hi raven!

    Zitat von raven


    Mal ne Frage, wenn ich jemandem Kokain klaue und die Toilette runterspüle, kann der mich dann eigentlich wegen Diebstahl und Sachbeschädigung/Zerstörung anklagen :?:

    Meiner Meinung nach ja, weil der Tatbestand wichtiger ist wie das Diebesgut!
    Würdest du einbrechen und stehlen (egal was), wirst du angeklagt wegen Einbruch und Diebstahl.
    Ja und triffst du diese Person ( mit Stoff ) auf der Straße und würdest es ihnen mit gewallt wegnehmen, so ist es Raub!
    Könnte unter umständen 2 bis 8 Jahre Knast kosten................... :roll:

    Gruß
    ichbins

    Der Mensch ist das einzige Tier, dass intelligent genug ist um dumm zu sein.

  • Hi ichbins, auch noch wach...:wink:

    Zitat von ichbins

    Hi raven!


    Meiner Meinung nach ja, weil der Tatbestand wichtiger ist wie das Diebesgut!
    Würdest du einbrechen und stehlen (egal was), wirst du angeklagt wegen Einbruch und Diebstahl.

    De facto läufst aber wohl eher nach dem Motto "wo kein Richter da kein Henker" (oder wie war das...:-??) - Der Anklagende würde jedenfalls auch ein Ermittlungsverfahren gegen sich riskieren. Man denke nur an die aufsehenerregende Fälle (zumindest im Heise Forum...), wo Leute KiPo an die Polizei gemailt habe um ein Strafverfahren gegen die Quelle einzuleiten, am nächsten Morgen dann aber selber die Polizei vor der Tür und n Computer weniger hatten....

    Je nach dem, wem Du das Kokain klaust, ist wohl mit ganz anderen Maßnahmen zu rechnen/fürchten....:wink:

    Gruß,
    Bazon

  • Zitat von Bazon Bloch

    Hi ichbins, auch noch wach...:wink:


    Jupp!
    Habe heute mein rest zu Papier gebracht und muss grübeln, wie ich den ganzen Kram zumindest auf 250 DIN 4 seiten bekomme?$§“&

    Gruß
    ichbins

    Der Mensch ist das einzige Tier, dass intelligent genug ist um dumm zu sein.

  • Zitat von Bazon Bloch


    Je nach dem, wem Du das Kokain klaust, ist wohl mit ganz anderen Maßnahmen zu rechnen/fürchten....:wink:

    Beweismittel, wo denn ?
    Ham wir grad runter gespült!

    Der Mensch ist das einzige Tier, dass intelligent genug ist um dumm zu sein.

  • Interressante Sichtweise ...... "Die Dezentrale" ..... da kann man sich fast anschließen.

    Hinweis!!!
    Die Durchführung von meinen Tips ist freiwillig und obliegt dem Administrator oder Besitzer des Rechners.
    Für Fehler, Datenverlust oder Beschädigungen übernehme ich keinerlei Verantwortung!!!
    Kein Support per Mail oder PN!!!

  • Zitat von Bazon Bloch

    Hi ichbins, auch noch wach...:wink:

    De facto läufst aber wohl eher nach dem Motto "wo kein Richter da kein Henker" (oder wie war das...:-??) - Der Anklagende würde jedenfalls auch ein Ermittlungsverfahren gegen sich riskieren. Man denke nur an die aufsehenerregende Fälle (zumindest im Heise Forum...), wo Leute KiPo an die Polizei gemailt habe um ein Strafverfahren gegen die Quelle einzuleiten, am nächsten Morgen dann aber selber die Polizei vor der Tür und n Computer weniger hatten....

    Je nach dem, wem Du das Kokain klaust, ist wohl mit ganz anderen Maßnahmen zu rechnen/fürchten....:wink:


    Schön das ihr euch so viele Gedanken darüber macht, die Frage war aber viel theorethischer gemeint. Ich möchte eigentlich wissen, wie sehr einen die deutsche Justiz beim Vorgehen dritter gegen eigene illegale Besitztümer vor diesen verteidigt. Immerhin wurde in der einstweiligen Verfügung bestimmt, das die Heise Benutzer es unterlassen sollen die Datei, die anscheinend einen Trojaner enthält, weiterhin herunterzuladen.
    Und das ist schon ein starkes Stück. Nur gehen die "Attacken" in dem Fall auf den Webserver, nicht auf die Datei selbst, und der Server ist schließlich nicht illegal. Deshalb hab ich das Beispiel mit dem Kokain gewählt.