Hi raven!
Zitat von raven
Mal ne Frage, wenn ich jemandem Kokain klaue und die Toilette runterspüle, kann der mich dann eigentlich wegen Diebstahl und Sachbeschädigung/Zerstörung anklagen
Meiner Meinung nach ja, weil der Tatbestand wichtiger ist wie das Diebesgut!
Würdest du einbrechen und stehlen (egal was), wirst du angeklagt wegen Einbruch und Diebstahl.
Ja und triffst du diese Person ( mit Stoff ) auf der Straße und würdest es ihnen mit gewallt wegnehmen, so ist es Raub!
Könnte unter umständen 2 bis 8 Jahre Knast kosten................... :roll:
Gruß
ichbins