Hilfe! Arbeitsagentur fordert Rückzahlung - über 500 Euro :(

  • Hilfe, Arbeitsagentur fordert 'Leistungsüberzahlung' Rückerstattung - über 500 Euro.

    Wo ich heute einen Brief der ARGE göffnet habe, bin ich fast allen Wolken gefallen. Aber nun zur Sache,
    bin - mit Job-Unterbrechung vom 22.12.2005 bis 21.02.2006 - ALG II Empfänger.

    Nun zur Chronik der Ereignisse

    21.12.2005 --> Anruf der Firma XYZ - befristeter Job bis 21.02.2006
    22.12.2005 --> bin nicht mehr arbeitslos
    30.12.2005 --> Überweisung der Arbeitsagentur von 437,- Euro* für diesen Dezember
    09.02.2006 --> Überweisung Arbeitsagentur gesamte Fahrkostenbeihilfe für meinen befristet Job (22.12.2005-21.02.2006) - 294,40€
    21.02.2006 --> leider wurde der Arbeitsvertrag nicht verlängert
    22.02.2006 --> bin wieder arbeitslos (Fortzahlungsantrag schon vorher eingereicht)
    23.02.2006 ---> netter Brief (Inhalt siehe unten)


    zum
    01.03.2006 ---> ab hier hab ich laut Arbeitsagentur wieder Anspruch auf ALG II - auf meine alten 437,- Euro*

    437,- Euro = bei mir 106 Euro für meine Unterkunft, hab nur n Zimmer + 331 Euro Regelsatz Ost.


    So, und jetzt zum netten Briefinhalt

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    Das kann echt nicht sein, hatte nur die beiden Überweisungen bekommen (Fahrkostenbeihilfe & letztes ALG II am 30.12.2005).
    Und der zeitraum ist auch falsch, das einzige was sich überschneiden kann sind doch die Tage im Dezember 22.12.2005-31.12.2005.
    Also 437 € für Dezember - höchstens das können die mir anteilsmäßig zurückfordern, oder? Also 10 Tage = 437,00/30*10 - also 145,67€
    Oder?

    Aber selbst 145,67€ ist ne Sauerei, denn die 7 Tage ohne Job im Februar, auf die habe ich gar keinen ALGII-Anspruch. Anspruchsbeginn ist der 31.03.2005!!!!!!!!!

    Wer kann mir weiter helfen?! Mir ist fast zum heulen!


    Edit: Datum korrigiert

    Einmal editiert, zuletzt von alfablot (24. Februar 2006 um 17:45)

  • Und auf keinem Fall die dort angegebene Widerspruchsfrist versäumen! In der Regel 4 Wochen, aber schaue genau in die Rechtsbehelfsbelehrung.
    Ansonsten wird dein Widerspruch aufgrund des Fristversäumnisses verworfen und auf den Inhalt oder die Fehler muss keiner mehr eingehen von der Arbeitsagentur.

  • Zitat von alfablot


    Wer kann mir weiter helfen?! Mir ist fast zum heulen!

    Wende dich an einen "Fachanwalt für Sozialrecht" oder an deine zuständige Rechtsanwaltzkammer, um Anschrift zu erfahren. Die Betonung liegt hier auf FACHanwalt!!!

    iMac 20", 2.4 GHz, Intel Core 2 Duo, 2 GB 667 MHz

  • Zitat von crazy5170

    Rechtsanwaltzkammer

    Die Kammer wird dann für Dich wal(t)zen, was das Zeug hält. :lol:

    Mozilla/5.0 (X11; U; Linux i686; de; rv:1.8.1.14) Gecko/20080410 SUSE/2.0.0.14-1.1 Firefox/2.0.0.14

  • Besser ist es sogar, Dich bei der Gewerkschaft, die für dich zuständig ist (oder sein soll - je nachdem, ob Du Mitglied bist oder nicht) nach entsprechenden Anwälten zu erkundigen. Bist Du Gewerkschaftsmitglied (oder auch in der KAB), steht Dir kostenlose Hilfe durch verbandseigene Arbeits- und Sozialrechtler zu.

    Aber erstmal würde ich schleunigst mit dem Sachbearbeiter, der den Brief unterschrieben hat, Kontakt aufnehmen und einen kurzfristigen Termin vereinbaren zur Klärung des Sachverhaltes. Sollte der nicht bereit oder in der Lage sein, Dich verständlich über alles aufzuklären und Dir zu helfen, das Ganze abzuwenden: direkt zur Abteilungsleitung. Außerdem solltest Du am Telefon direkt fragen, welche Unterlagen du mitbringen mußt zur Klärung - das erspart dir Lauferei. Mitschreiben und Zettel mitnehmen, denn falls dann doch irgendetwas fehlt, kann Dir das nicht angelastet werden und Du mußt genügend Zeit haben, die entsprechenden Unterlagen beibringen zu können. Normalerweise hast Du zwar vier Wochen Zeit, aber je eher der Widerspruch "amtskundig" ist, desto besser für Dich. "Amtskundig" ist der Widerspruch, sobald Du ihn mündlich oder schriftlich der Behörde mitgeteilt hast - gehe in diesem Fall bitte davon aus, daß Dein persönliches Erscheinen maßgeblich ist.

    Viel Erfolg!

    Gruß, Astrid

    Gruß, Astrid
    Ubuntu MATE 19.04 - Firefox 70.0

  • So, dann hier die korrigierte & komplettere Fassung


    am 21.12.2005 --> Anruf der Firma XYZ - befristeter Job bis 21.02.2006

    seit 22.12.2005 --> bin nicht mehr arbeitslos

    am 30.12.2005 --> Überweisung der Arbeitsagentur von 437,- Euro* (Vorauszahlung für Januar)!!!!!!

    am 27.01.2005 --> Überweisung (Nettolohn) 1092,67 für Dezember mit Januar - von der Firma XYZ - davon waren ca. 822 Euro für Januar und
    ca. 270 für Dezember

    am 09.02.2006 --> Überweisung Arbeitsagentur gesamte Fahrkostenbeihilfe für meinen befristet Job (22.12.2005-21.02.2006) - 294,40€

    am 21.02.2006 --> leider wurde der Arbeitsvertrag nicht verlängert

    seit 22.02.2006 --> bin ich wieder arbeitslos (Fortzahlungsantrag schon vorher eingereicht)

    am 23.02.2006 ---> Brief der ARGE zur Rückzahlungsaufforderung

    In den nächsten Tagen erwarte ich die letzte Lohnüberweisung - ca. 575 Euro, wenn ich es so pi mal Daumen überschlage

    Und die Arge fordert nun ALG II zurück - Zeitraum '1.12.2005 - 31.01.2006' gut, es sind nicht 874 Euro (2 x 437) - sondern 553,37 Euro also faktisch '22.12.2005 - 31.01.2006'

    Und wie gesagt, der Lohn für Dezember 2005 & Januar wurde mir zusammengerechnet am 27.01.2006 überwiesen!


    ps.
    Kann mir jemand sagen, was & wie viel die ARGE zuückfordern kann und mir kurz & prägnant sagen kannst wie ich den Widerspruch formulieren kann?! Vlt. auch bezogen mit Paragrafen!

    pps.
    habe in einem anderen Forum (http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/archive/…hp?t-12644.html)
    auch folgende Passage gefunden:

    Zitat


    Bei ALG II zählt die Bedürftigkeit und bei Einkommen der Monat des Zuflusses.

    Beispiel, ich gehe ab 1.9. arbeiten und werde soviel verdienen, dass ich auf ALG II verzichten kann. Zahltag in der Firma ist aber der 15. des Folgemonats (15. Oktober). Dann bekomme ich für September Alg II voll. Und auch im Oktober bis zum 14. Anteilig bezahlt.

    Also brauch ich nur ALG II zurückzahlen vom 27.01.2006 - 31.01.2006????!
    Also 437/30*5 = ca. 72,83 €

    Soll ich meinen II Widerspruch so verfassen, dass ich nur 72,83 € zahlen muss?! hat jemand Ahnung von den ganzem SGB Kram? dachte § 337 wird mir helfen, aber .....

    Sorry, hab echt wenig Peilung. Und Arbeitslosenberatung, in meiner Nähe - leider alles bisschen weiter weg :cry: - die nächste ist in Cottbus[/quote]

  • Wenn ich das richtig gelesen habe, hast du

    1. 437,- Euro Vorauszahlung für Januar 06 erhalten vom Amt
    2. sicher auch für den ganzen Dezember 05
    (da gab es ja die komplette Summe für Dez. am 30.11.05)

    3. Arbeitsbezüge für Dez. 05 (restl. Tage) und Jan. 06
    (1092,67 für Dezember mit Januar)

    Somit hast du doch für die letzten Tage im Dez. und den ganzen Januar tatsächlich doppelt Geld erhalten. Ob das Amt auch einen Teil der Fahrkosten zurückfordert in dem Schreiben, ist nicht zu ersehen, aber durchaus möglich, da sicher für die Zeit (22.12.05-31.01.06) kein Anspruch besteht.

  • Aber Du hast Telefon und E-Mail - darüber läßt sich auch schon eine ganze Menge machen. Z.B. rufst Du die Arbeitslosenberatung an und schilderst Deinen Fall. Die können Dir dann per E-Mail einen vorformulierten Brief schicken - so etwas haben die meist "auf Lager". Du setzt dann Deine entsprechenden Daten ein, schickst das an die Beratungsstelle und die kontrollieren das.

    Alternative: Du gehst den Weg direkt über den Sachbearbeiter, wie ich ihn dir beschrieben habe. Dann legst Du Deinen Widerspruch mündlich ein, und die schriftliche Ausformulierung bleibt dem Sachbearbeiter überlassen - sollte sie dann noch nötig sein. Wenn er etwas ausformuliert: Gut durchlesen bevor Du etwas unterschreibst (so viel Zeit muß sein!) und Dir eine Kopie mitgeben lassen. Auf jeden Fall darfst Du Dich nicht abwimmeln lassen! Und die Idee jemanden mitzunehmen ist auch korrekt. Eigentlich müßte das jede Beratungsstelle vor Ort übernehmen können.

    Leider habe ich im Moment keine aktuellen Gesetzestexte vor der Nase - mit den alten Gesetzen kenne ich mich aus. Das nützt Dir nur überhaupt nichts. Aber mit Zahlen würde ich sowieso nicht hantieren.

    Wenn Du willst, formuliere ich Dir aber trotzdem einen kurzen und prägnanten Widerspruch. Aber das machen wir dann per PN aus. Okay?

    Gruß, Astrid

    Gruß, Astrid
    Ubuntu MATE 19.04 - Firefox 70.0

  • Wieso einen Widerspruch?

    Zitat

    am 30.12.2005 --> Überweisung der Arbeitsagentur von 437,- Euro* (Vorauszahlung für Januar)!!!!!!

    am 27.01.2005 --> Überweisung (Nettolohn) 1092,67 für Dezember mit Januar - von der Firma XYZ - davon waren ca. 822 Euro für Januar und
    ca. 270 für Dezember

    Es gibt keine Strong-Taste und keine Strange-Taste.

  • Ich frage mich, ob ich mich nicht doch arbeitslos melden sollte...
    Scheint auf jeden Fall mehr Geld zu geben, als ich jetzt habe...

  • warum die Sache nicht ganz pragmatisch angehen:

    1. Auf dem Schreiben an Dich ist Aktenzeichen und die Telefonnummer eines Sachbearbeiters.

    2. Dort anrufen, legitimieren und ganz klar sagen: sorry, ich verstehe nicht ganz, was Sie da schreiben, bitte erklären Sie mir mal genau den Sachverhalt.

    Tja - schon gem. seiner Arbeitsanweisungen muss er es Dir genau erklären, was er will, wie es zustandekommt etc etc. - und zwar solange, bis Du alles verstanden hast.

    Zeitaufwand: 30 Minuten, Kosten: 1 Telefonat.

    Und dann kannst Du ja immer noch die Möglichkeiten gem. Rechtsbehelfsbelehrung nutzen, falls Du meinst, sie tun Dir Unrecht (aber auf jedem Fall: die angegebenen Fristen beachten !!!).

    Meine aktuell benutzte Konfiguration !
    Nicht der Wind bestimmt die Richtung, sondern das Segel ! (Lao Xiang, China)
    Wandel und Wechsel liebt, wer lebt ! (Richard Wagner, Bayreuth)
    Seit wann sind wir dem Wähler - und nicht nur Gott - Rechenschaft schuldig ?! (CSU, München)

  • Die von liracon empfohlene Vorgehensweise gilt grundsätzlich im Umgang mit allen Behörden und sollte häufiger genutzt werden. Bürger müssen ihre Rechte offensiv gegen Ämter einsetzen.