Hilfe, Arbeitsagentur fordert 'Leistungsüberzahlung' Rückerstattung - über 500 Euro.
Wo ich heute einen Brief der ARGE göffnet habe, bin ich fast allen Wolken gefallen. Aber nun zur Sache,
bin - mit Job-Unterbrechung vom 22.12.2005 bis 21.02.2006 - ALG II Empfänger.
Nun zur Chronik der Ereignisse
21.12.2005 --> Anruf der Firma XYZ - befristeter Job bis 21.02.2006
22.12.2005 --> bin nicht mehr arbeitslos
30.12.2005 --> Überweisung der Arbeitsagentur von 437,- Euro* für diesen Dezember
09.02.2006 --> Überweisung Arbeitsagentur gesamte Fahrkostenbeihilfe für meinen befristet Job (22.12.2005-21.02.2006) - 294,40€
21.02.2006 --> leider wurde der Arbeitsvertrag nicht verlängert
22.02.2006 --> bin wieder arbeitslos (Fortzahlungsantrag schon vorher eingereicht)
23.02.2006 ---> netter Brief (Inhalt siehe unten)
zum
01.03.2006 ---> ab hier hab ich laut Arbeitsagentur wieder Anspruch auf ALG II - auf meine alten 437,- Euro*
437,- Euro = bei mir 106 Euro für meine Unterkunft, hab nur n Zimmer + 331 Euro Regelsatz Ost.
So, und jetzt zum netten Briefinhalt
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ZitatAlles anzeigenLeistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB 11) hier: Anhörung zur Leistungsüberzahlung
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
nach den mir vorliegenden Unterlagen haben Sie während des Leistungsbezuges eine Beschäftigung ausgeübt.
Das hieraus erzielte Einkommen ist auf das Arbeitslosengeld 11 anzurechnen (§ 11 SGB 11).In der Zeit
vom 01.12.2005 bis 31.01.2006
haben Sie deshalb Leistungen in Höhe von insgesamt 553,37 EUR zu Unrecht erhalten.
Ich beabsichtige daher, die Entscheidung über die Bewilligung der Leistung ganz für den o. g. Zeitraum aufzuheben.
Bevor ich eine abschließende Entscheidung treffe, gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit, sich zu dem Sachverhalt zu äußern. Bitte verwenden Sie hierfür die vorbereitete Rückantwort zu diesem Schreiben.
Für den Fall, dass die Leistungen zu erstatten sind, weise ich Sie darauf hin, dass der Erstattungsbetrag grundsätzlich in einer Summe zurückzuzahlen ist. Eine ratenweise Rückzahlung kommt bei entsprechenden wirtschaftlichen Verhältnissen in Betracht. Dazu müssen ggf. die gesamten Einkommens- und Vermögensverhältnisse dargelegt werden.
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Das kann echt nicht sein, hatte nur die beiden Überweisungen bekommen (Fahrkostenbeihilfe & letztes ALG II am 30.12.2005).
Und der zeitraum ist auch falsch, das einzige was sich überschneiden kann sind doch die Tage im Dezember 22.12.2005-31.12.2005.
Also 437 € für Dezember - höchstens das können die mir anteilsmäßig zurückfordern, oder? Also 10 Tage = 437,00/30*10 - also 145,67€
Oder?
Aber selbst 145,67€ ist ne Sauerei, denn die 7 Tage ohne Job im Februar, auf die habe ich gar keinen ALGII-Anspruch. Anspruchsbeginn ist der 31.03.2005!!!!!!!!!
Wer kann mir weiter helfen?! Mir ist fast zum heulen!
Edit: Datum korrigiert