Ich habe die Artikelbeschreibung nicht mehr aufgerufen, aber solche Pappenverkäufer sind typisch für die eBay-Plattform. Diese Spielchen sind uralt, werden aber von genug Dummen noch heute praktiziert. eBay löscht bei Inkenntnissetzung solche Angebote gelegentlich und wohl auch hier.
In Ausnahmefällen ist das Anbieten von Verpackungen via AGB erlaubt, wenn es klar zum Ausdruck kommt, was verkauft und der Käufer nicht in die Irre geführt wird. Eine Irreführung beginnt allerdings schon bspw. bei der Zitierung von irgendwelchen Hardwaredaten bei elektronischen Bauteilen oder Phrasen wie "voll funktionstüchtig".
Grundsätzlich besteht schon allein ein Irrtum des Käufers, wodurch das Gebot anzufechten ist. Kein Mensch bezahlt für eine Verpackung hunderte Euro. Das glaubt einem auch jeder vernunftbegabte Richter.
Und darüber hinaus besteht bei solchen Angeboten ein Betrugsverdacht, wenn die Beschreibung des Artikels Zweifel aufkommen lässt. Die möglichen rechtlichen Folgen für den Vk sind da durchaus ernstzunehmen.
Siehe dazu auch:
http://www.auktionen-faq.de/rechtliches/#4142b