Impressumspflicht

  • Gerade hab ich wieder in selfHTML geschmöckert und dabei folgenden Artikel entdeckt:
    http://selfaktuell.teamone.de/artikel/projekt/impressum/#a4

    Hab ich das richtig verstanden das ich als

    -> Privatperson
    --> Ohne Werbung / Partnerprogramme
    keine Impressumspflicht habe?

    -> Privatperson
    --> Mit Werbung / Partnerprogramme
    Impressumspflicht habe, allerdings OHNE eine Telefonnummer angeben zu müssen?

    Wenn das so stimmt, frage ich mich warum zB auf firefox-browser.de ein Impressum vorhanden ist (wobei mir wieder auffällt das auf bugcatcher.de zB kein Impressum ist, dafür auf http://www.pixellion.de/ ?)

    mfg
    Nizzer (bisschen durcheinander)

  • Ich hab mir das auch durchgelesen. Es heißt ja, man sollte wenigstens ein kleines Impressum haben, da die Grenzen zwischen Teledienst und Mediendienst fließend sind.
    Mein Impressum habe ich mit Namen, Anschrift, eMail und Telefonnummer gemacht.
    Denn: sicher ist sicher
    Es kann ja Strafen bis über 10 000 € geben.

  • Ich finde den Artikel unter http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/privat.php da etwas aussagekräftiger und klarer.
    Denn so einfach, wie beschrieben (-> Privatperson --> Ohne Werbung / Partnerprogramme --> keine Impressumspflicht) ist es nicht.

    Eine private Homepage kann nach obigem Artikel impressumslos bleiben, wenn man weder geschäftsmäßiger Anbieter ist (-> TDG) noch meinungsbildende Artikel, sprich journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote (->MDStV) verbreitet.

    :arrow: Am besten den Artikel lesen und selbst eine Einschätzung seines Angebotes und eine Risikoabwägung vornehmen.

  • Ich finde es sollte alleine um den Besucher nicht zu verärgern ein Link zum Impressum auf jeder Seite platziert werden, wenn dieser z. B. eine direkte Anfrage stellen möchte.

    Zitat

    Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben müssen alle gewerblichen Anbieter machen - egal, ob die Webpräsenz dem E-Commerce oder der Selbstdarstellung dient. Ausgenommen von der Impressumspflicht sind rein private Websites. Bei fehlenden, unvollständigen oder nicht richtig angebrachten Angaben nach dem Teledienstegesetz droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Aber auch eine kostenpflichtige Abmahnung durch einen Mitbewerber kann die Folge sein.

    http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/assistent.php

  • Zitat von Arthas

    gilt diese regel auch in der schweiz ?

    Dort ist es (leider) keine Pflicht. Ich würde dir aber ebenfalls aus den oben genannten Gründen empfehlen, ein Impressum in deine Websites zu integrieren.

  • gilts das dann also nur für *.de domains oder auch wenn der server nuh real in DE steht?

    und reicht nicht einfach eine Kontakmailadresse als Privat Person aus wenn man keine werbung und partnerprogramme hat?

    weil wenn es nur für *.de domains gilt, dann braucht man doch nur sich einen dyndns anbieter nehmen zb ath.cx der ja weihnatsinseln bedeutet und diese auf den content weiterleiten.

    wie es des nuh?

    mfg dzweitausend

  • Das gilt wohl für die, auf die die domain angemeldet ist. ich kann auch eine at, ch, com, net, org-domain haben. wenn der besitzer in deutschland gemeldet ist, muss er sich an die regeln halten.

  • Es ist wirklich nicht einfach und die Trennung von kommerziell und nicht-kommerziell gilt hier nicht. Ich hab mein Impressum erstellt, nachdem ich auf einer juristischen Informationsseite (die ich gerade nicht finden kann) gelesen hatte, das jede Internetseite, die darauf ausgelegt ist, bestehen zu bleiben, impressumspflichtig ist. Damit fallen nur für kurzfristige Tests erstelle Webseiten raus. Im Grunde ist das Impressum ja nichts aufwendiges, aber dass man die Telefonnummer angeben muss, ist ziemlich blöd. Glücklicherweie erdreisten sich bisher nicht allzuviele ein private Nummer anzurufen. Bleibt nur zu hoffen, dass das so bleibt.

    Gruß
    Abdulkadir Topal


    Edit: Hier ein paar Interessante Links dazu:

    http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=75

    http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=132

    http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=152

    http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=208

    http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=248

    http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=271

    http://www.domain-recht.de/magazin/article.php?id=271

    Bitte keine technischen Anfragen per Mail oder PN, sie werden definitiv nicht beantwortet.

  • weil der der auf deiner Homepage kommt wissen muss von wem die seite ist.

    z.B um sich an den webmaste rzu wenden wegen copyright verletzung oder beleidigungen.

    oder andere sachen.

  • Also meine Seite bleibt impressumfrei. Die oben von mir zitierte Seite macht das recht deutlich: Dauerhaftigkeit allein reicht nicht für eine Impressumspflicht. Ich zitiere mal aus der Seite (Unterstreichnungen sind von mir):

    Zitat

    Unserer Meinung nach lässt sich aus dem Mediendienste-Staatsvertrag nicht grundsätzlich eine Impressumspflicht für private Betreiber ableiten, denn regelmäßig fehlt es schon an redaktionellen Inhalten, da Urlaubsfotos, Familiengeschichten und Hobbytipps selten zur Meinungsbildung beitragen. Selbst bei persönlichen Stellungnahmen zu bestimmten Themen mutiert der Privatmensch nicht gleich zum Journalisten. Voraussetzung dafür wäre ein periodisches Druckwerk. Darunter fallen nur Inhalte, die zumindest alle sechs Monate geändert werden – auch daran mangelt es bei den meisten privaten Websites.

    Unseres Erachtens ist die Angabe einer Telefonnummer nicht erforderlich. Die Anbieterkennzeichnung nach dem Mediendienste-Staatsvertrag dient dazu, dass Behörden oder Dritte den Verantwortlichen der Website für den journalistischen Inhalt haftbar machen können. Dazu reicht beispielsweise ein Blick in die Whois-Datenbank der Denic; einer Telefonnummer bedarf es nicht.
    Privaten Homepagebetreibern, die angesichts der ungeklärten Rechtslage auf Nummer Sicher gehen wollen, empfehlen wir ein Impressum, wie es unser Webimpressum-Assistent unter der Auswahl »Private Homepage« angibt.

  • Zitat von dzweitausend

    ja aber da hätte doch email link gereicht, schliesslich kann man da den webmaster auch erreichen, das sogar unmittelbar.

    ebend nicht eine email reicht z-.B für eine abmahnung nicht aus.

    caveman.

    dann wunder dich aber nicht das dich vielleicht mla jemand abmahnt.

    wie du oben schon sagtest.

    ein impressum ist nicht not wendig wenn man eine das bin ich seite hat.

    stellt man allerdings artikel aus. betreibt ein forum. oder verlinkt seiten muss ein impreessum her.

  • Zitat von Sebastian

    caveman.
    dann wunder dich aber nicht das dich vielleicht mla jemand abmahnt.


    Auf meiner Seite findet sich ausführliche Hilfe zu einer Software, ein paar selbstgeschossene Fotos und ein paar Links. Das einzige, was sich da hin und wieder ändert, sind hinzukommende Fotos und Fehlerbereinigungen bei dem Softwaretext.

    So, Einnahmen erziele ich auch keine und nun sage mir mal, wo da die journalistische Schöpfung liegt, die jemand abmahnen möchte.

    Zitat

    ...oder verlinkt seiten muss ein impreessum her.

    Das ist kompletter Unsinn, oder hast Du dafür eine Quelle?

  • Interessant, aber auch nach intensivem Googlen habe ich dazu kaum Informationen gefunden. Auf einer Seite stand "Nur, wenn es sich um kostenpflichtige Links handelt, ist das mit Bannerwerbung gleichzusetzen". Soweit könnte ich das nachvollziehen, weil ich dadurch Einnahmen erzielen würde (-> TDG), aber wenn ich z.B. ein Link auf dieses Forum setzte dürfte das keine Impressumspflicht nach sich ziehen.

    Kann Dein (Familien-) Anwalt vielleicht eine Quelle nennen? Vorher mag ich das nicht glauben.