Neue Urheberrechtsnovelle

  • Guten Tag,

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/92299

    Zitat

    Vor dem Download einer Datei im Internet müsse der Nutzer in Zukunft stets prüfen, ob diese auch legal angeboten wird.


    Das bedeutet doch, dass ich mir von nun an auch nichts mehr von rapidshare runterladen kann, wenn es urheberrechtlich geschützt ist, oder? Und selbst wenn ich ein Lied als Original gekauft habe, darf ich es mir nun nicht mehr als MP3 von irgendeinem 1click-hoster runterladen, weil diese es nicht legal anbieten. Richtig so?

    Ich bin der Beste hier. In meinem Zimmer zumindest.

  • Tja, war vorher verboten, ist jetzt auch verboten. Nur kann der User sich nicht mehr mit Unwissenheit wehren, er hätte nicht gewußt das das Angebot illegal wäre.

    Von daher ändert sich nicht viel. Verbotenes bleibt verboten.

    Können wirst du das noch, nur wenn man dich erwischt kannst du dich schlechter wehren und die Schuld auf den Anbieter schieben.