ZitatDank auch dem "Klauer" der Daten aus der Liechtenstein-Bank LGT.
Es lebe die Macht der dunklen Seite
ZitatDank auch dem "Klauer" der Daten aus der Liechtenstein-Bank LGT.
Es lebe die Macht der dunklen Seite
*ergänzt*
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen…1bvr037007.html
ZitatAlles anzeigenZitierung: BVerfG, 1 BvR 370/07 vom 27.2.2008, Absatz-Nr. (1 - 333), http://www.bverfg.de/entscheidungen…1bvr037007.html
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zum Urteil des Ersten Senats vom 27. Februar 2008
- 1 BvR 370/07 -
- 1 BvR 595/07 -
1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) umfasst das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.
2. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems, mittels derer die Nutzung des Systems überwacht und seine Speichermedien ausgelesen werden können, ist verfassungsrechtlich nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen. Überragend wichtig sind Leib, Leben und Freiheit der Person oder solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt. Die Maßnahme kann schon dann gerechtfertigt sein, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass die Gefahr in näherer Zukunft eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für das überragend wichtige Rechtsgut hinweisen.
3. Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems ist grundsätzlich unter den Vorbehalt richterlicher Anordnung zu stellen. Das Gesetz, das zu einem solchen Eingriff ermächtigt, muss Vorkehrungen enthalten, um den Kernbereich privater Lebensgestaltung zu schützen.
4. Soweit eine Ermächtigung sich auf eine staatliche Maßnahme beschränkt, durch welche die Inhalte und Umstände der laufenden Telekommunikation im Rechnernetz erhoben oder darauf bezogene Daten ausgewertet werden, ist der Eingriff an Art. 10 Abs. 1 GG zu messen.
5. Verschafft der Staat sich Kenntnis von Inhalten der Internetkommunikation auf dem dafür technisch vorgesehenen Weg, so liegt darin nur dann ein Eingriff in Art. 10 Abs. 1 GG, wenn die staatliche Stelle nicht durch Kommunikationsbeteiligte zur Kenntnisnahme autorisiert ist.
Nimmt der Staat im Internet öffentlich zugängliche Kommunikationsinhalte wahr oder beteiligt er sich an öffentlich zugänglichen Kommunikationsvorgängen, greift er grundsätzlich nicht in Grundrechte ein.BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
- 1 BvR 370/07 -
- 1 BvR 595/07 -
Verkündet
am 27. Februar 2008
Kehrwecker
Amtsinspektor
als Urkundsbeamter
der Geschäftsstelle
Bundesadler
Im Namen des Volkes
In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerden
1. a) der Frau W...,
b) des Herrn B...,
- Bevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Fredrik Roggan,
Müllerstraße 153, 13353 Berlin -
gegen § 5 Abs. 2 Nr. 11 in Verbindung mit § 7 Abs. 1, § 5 Abs. 3, § 5a Abs. 1 und § 13 VSG NRW in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2006 (GVBl NW 2006, S. 620)- 1 BvR 370/07 -,
2. a) des Herrn B...,
b) des Herrn Dr. R...,
c) des Herrn S...
- Bevollmächtigte:1. Rechtsanwälte Baum, Reiter & Collegen,
Benrather Schlossallee 121, 40597 Düsseldorf,
2. Rechtsanwalt Peter Schantz,
Schaperstraße 10, 10719 Berlin,
Bevollmächtigter der Beschwerdeführer zu 2a und 2b -
gegen § 5 Abs. 2 Nr. 11, § 5 Abs. 3, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit §§ 10, 11 und § 17 Abs. 1 VSG NRW in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2006 (GVBl NW 2006, S. 620)- 1 BvR 595/07 -
hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat – unter Mitwirkung der Richterin und Richter
Präsident Papier,
Hohmann-Dennhardt,
Hoffmann-Riem,
Bryde,
Gaier,
Eichberger,
Schluckebier,
Kirchhof,aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10. Oktober 2007 durch
Urteilfür Recht erkannt:
1. § 5 Absatz 2 Nummer 11 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen in der Fassung des Gesetzes vom 20. Dezember 2006 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen, Seite 620) ist mit Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1, Artikel 10 Absatz 1 und Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig.
2. Damit erledigen sich die von den Beschwerdeführern gegen § 5 Absatz 3 und § 17 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen erhobenen Rügen.
3. Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zu 1b wird zurückgewiesen, soweit sie gegen § 5a Absatz 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen gerichtet ist.
4. Im Übrigen werden die Verfassungsbeschwerden verworfen.
5. Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Beschwerdeführern drei Viertel ihrer notwendigen Auslagen zu erstatten.
[...]
Onlinedurchsuchung zwecks Steuerfahndung ist übrigens nicht durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil abgedeckt, laut einem Politikwissenschaftler der Universität Freiburg heute morgen auf Phoenix TV.
Zitat von loshombreZitat:
Dank auch dem "Klauer" der Daten aus der Liechtenstein-Bank LGT.
Es lebe die Macht der dunklen Seite
Die 4,2 Millionen Euro (oder so) finde ich ganz gut angelegt.
Es sollte jedoch möglich sein (mehr) "normale" Steuerfahnder einzustellen und dies nicht den Geheimdiensten zu überlassen.
btw: Ist der Herr Kirchhof (Richter im ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts) der gleiche, den Merkel mal als Finanzminister einsetzen wollte?
Gruß gammaburst
Ich kann dir deine Fragen leider nicht beantworten, Kamerad. Ich weiß nur eins. Hätte ich so viel Kohle und wäre üblerweise mit auf der CD dabei, würd ich mich erstmal kräftig in den Arsch beißen und als nächstes sofort bei der Russenmafia zwecks Termin für eine Auftragsvergabe und dessen Besprechung anrufen.
Zitat von gammaburstbtw: Ist der Herr Kirchhof (Richter im ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts) der gleiche, den Merkel mal als Finanzminister einsetzen wollte?
Nope!
Der vom Bundesverfassungsgericht (Ferdinand Kirchhof)
Der andere (Paul Kirchhof)
Zitat von Wurstwasser
Danke.
Gruß gammaburst
ZitatDank auch dem "Klauer" der Daten aus der Liechtenstein-Bank LGT.
Endlich mal vernünftig angelegtes Kapital
Das tue ich dann lieber auf die Todessternkasse anlegen. Keine Zinsen, völlig unsicher, garantiert korrupt und 100%ig ein "Schwarzgeld"- Konto Da kann mich einfach keiner verpetzen, sonst machen sie sich quasi selber und das gesamte System kaputt!
Ich hatte zum Thema "Vorratsdatenspeicherung" ja mal teils aus Frust und teils als Joke angeregt, dass wenn sie Daten sammeln wollen, dann sollte man sie doch mittels eines speziellen Programms doch mit sinnlosen Daten zusch....
Nun hat tatsächlich jemand ein solches Progy entwickelt :lol: .... "AntiSTASI" nennt sich das Teil - gestern bei Winload gefunden:
http://www.winload.de/download/71113…ASI.2.0....html
.... ob dies Sinn macht, bzw. angesichts des unnötig hohen Traffics etc. "unnötig" ist, sei mal dahin gestellt, wollte es Euch aber auch nicht vorenthalten, da ich es als Idee schon ziemlich witzig finde. Ob's brauchbar ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt. :wink:
Grüße - doubletrouble