Zitat von DasIchDas BVG war bisher verlässlich, ich hoffe es ist es auch diesmal.
das BVG entscheidet nach dem GG und wenn die sagen das das Gesetz nicht gesetzeswidrig ist, dann kann das auch keiner mehr sagen. Dann kann man immer noch sagen eine Mehrheit in der Bevölkerung ist dagegen, aber nicht das es gegen das GG verstößt.
PS: Das GG ist in Deutschland immer noch das höchste Gesetz, das ist und bleibt so und keine Regierung kann es abschaffen durch andere Gesetze. Ändern kann eine Regierung das GG vllt, aber wem es nicht bekannt ist, Artikel 1 bis Artikel 19 sind unveränderbar. Von daher kann auch keine Regierung für eine Vorratsdatenspeicherung diese Artikel anpassen.