ZitatIch bin davon überzeugt, dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist.
Ich denke, das Zitat sagt schon aus, dass er sich auf die Verfassung bezieht.
In der Begründung geht er nochmals darauf ein:
ZitatMit der beliebigen Speicherung der Daten wird das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger massiv verletzt.
Ich gehe schon davon aus, dass der Herr Wolf nicht "frei Schnauze", sondern durchaus basierend auf seinem Kenntnisstand des Gesetzesentwurfes und auch dem Grundgesetz beurteilt.
Ich finde diese Meinung übrigens nicht überraschend, die Einleitung meines vorherigen Postings war eher ironisch zu verstehen.
edit: Rechtschreibfehler verbessert.