Problem mit Notebook!!!!

  • Hallo,

    habe heute mein Notebook hochgefahren und dann kam folgende Anzeige:
    Datenträger müssen auf Konsidenz oder so überprüft werden. Nachdem das geschah, habe ich jetzt nur noch ein schwarzes Bildschirm, auf der ich nur noch die Maus bewegen sehen kann.
    Hatte das Notebook im August gekauft. Weiss jemand, was damit los ist und ob ich darauf Garantie habe?

    Freue mich auf Antworten.

  • Ich denke nicht. dass die Hardware kaputt ist, sondern wohl eher die Installation von Windows einen Klacks wegbekommen hat. Evtl. bei einem fehlerhaftem Runterfahren.

    Bekommst Du Windows im abgesicherten Modus zum laufen?

    Eine Garantie für ein laufendes Windows hast Du sicherlich nicht. Aber vermutlich eine Recovery-CD, mit der Du Windows wiederbeleben kannst.

  • Zitat von bugcatcher

    Ich denke nicht. dass die Hardware kaputt ist, sondern wohl eher die Installation von Windows einen Klacks wegbekommen hat. Evtl. bei einem fehlerhaftem Runterfahren.

    Bekommst Du Windows im abgesicherten Modus zum laufen?

    Eine Garantie für ein laufendes Windows hast Du sicherlich nicht. Aber vermutlich eine Recovery-CD, mit der Du Windows wiederbeleben kannst.

    Versuche ich es im abgesicherten Modus, ist der Bildschirm weiterhin schwarz. Ja, ich habe eine Recovery-CD. Muss ich mal probieren.

  • Besorg dir eine LiveCD von irgendeiner Linux Distri, wenns damit nicht klappt kannst du davon ausgehen dass die Hardware was abbekommen hat und die Garantie in Anspruch nehmen.

    Mozilla/5.0 (X11; U; Linux x86_64; de-DE; rv:1.9.1.1) Gecko/20090702 Firefox/3.5

  • Zitat von hsv123

    (...) kam folgende Anzeige:
    Datenträger müssen auf Konsidenz oder so überprüft werden. (...)

    -> Festplatte defekt.

    Aloha, Uli

    Seit 102.0 wieder mit dem jeweils neuesten 64bit-Fx von tete009 unterwegs.

  • Kommt drauf an...ich glaube, du hast'n halbes Jahr Garantie, d.h., du hast Anspruch auf 'ne neue Festplatte. Ansonsten hat man 2 Jahre Gewährleistung, was bedeutet, dass die erstmal versuchen können, die HD zu reparieren und wenn das misslingt, kriegste dann 'ne neue.

    MfG...

  • Zitat von deschen2

    Kommt drauf an...ich glaube, du hast'n halbes Jahr Garantie, d.h., du hast Anspruch auf 'ne neue Festplatte. Ansonsten hat man 2 Jahre Gewährleistung, was bedeutet, dass die erstmal versuchen können, die HD zu reparieren und wenn das misslingt, kriegste dann 'ne neue.

    MfG...

    Hab mein Notebook am 8.08.2007 gekauft, also dürften für mich auch keine Kosten anfallen!?

  • Zitat von hsv123

    Hab mein Notebook am 8.08.2007 gekauft, also dürften für mich auch keine Kosten anfallen!?


    das sowieso nicht. Aber innerhalb des 1. halben Jahres müssen sie dir einfach sofort ne neue Festplatte geben, danach (innerhalb der Garantie) dürfen sie dir auch die Festplatte reparieren. (Aber so ne Festplatte wird in aller Regel nicht repariert, neue rein feddisch, alles andere ist teurer für die... das ist eben nur gesetzlich so festgelegt, dass sie dann das Ding auch reparieren dürfen, statt dir ne neue ein zu bauen...)

    Firefox Firefox 3.6.x den festen und den zum Reisen,
    Win. 7 SP1

    Der IE ist wirklich sehr wichtig! Man benötigt ihn, um sich einen Browser zu besorgen!

  • [klugscheißmodus]Nicht die Garantie regelt das ganze, sondern die Gewährleistungsfristen. Innerhalb eines halben Jahres muss der Händler nachbessern (sog. Nacherfüllung), der Käufer kann entscheiden, ob durch Reparatur oder Neulieferung, wenn der Händler dem Kunden nicht Eigenverschulden nachweisen kann. Nach einem halben bis zu zwei Jahren nach dem Kauf greift die Gewährleistungsfrist immer noch, allerdings muss nun der Käufer nachweisen, dass der Mangel oder zumindest der "Keim", der zum Mangel führte, schon beim Kauf vorhanden war.
    Das ganze ist gesetzlich festgeschrieben.
    Eine Garantie ist eine freiwillige Händler- oder Herstellerleistung, die auch ganz andere Bedingungen enthalten kann, je nach dem, was im Garantieabkommen festgehalten ist.[/klugscheißmodus]

  • Das ist kein Klugscheißen, das einfache verlinken.
    Klugscheißen muss aus dir selbst kommen, tief aus deinem Innern!
    So, wie ich es jetzt wieder in diesen zwei Zeilen hier drüber vollbracht habe! :D

  • Ich zeige es ihm noch mal, wie das geht:

    Zitat von Der c't Artikel

    kann der Kunde den Kaufpreis zurückverlangen. Der Händler darf sich in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten, das Gerät stattdessen zu reparieren.


    Da streiten sich die I-Net Informanten.
    Laut Wiki heißt es etwa:

    Zitat von Wikipedia

    Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadenersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 III 1 BGB).


    Hab da auch noch ähnlich lautende Artikel gefunden, die ich jetzt aber nicht unbedingt wieder suchen möchte.
    Wenn man also zitiert, dann bitte vorher die Quelle überprüfen!
    (Der letzte Satz ist für die Klugscheißerei wichtig!) :wink:

  • hsv123: Da ich davon ausgehe, daß Du zum Rückrundenbeginn auf der Seite des "kleinen" HSV stehst :lol: , mach ich jetzt auch mal den Oberlehrer:

    Juristisch ist - wie ja auch schon in den bisherigen Beiträgen anklingt - leider keinewegs klar, wer innerhalb der ersten 6 Monate was konkret beweisen muß und ob Du ohne weiteres nach Deiner Wahl Reparatur oder Ersatz verlagen kannst ! Abgesehen davon muß man ev. damit rechnen, daß der Verkäufer - vielleicht nach einer kurzen "Untersuchung" bei sich - behaupten könnte, daß der Defekt der Platte, des Betriebssystems o.ä. nur auf einem Fehlverhalten von Dir beruhen kann. Deshalb würde ich den Laptop nur aus den Händen geben, wenn vorher eine fachkundige Person meines Vertrauens den Defekt nebst Ursache festgestellt und dokumentiert hat. Ich hoffe Du besitzt diese Möglichkeit.

  • So, war heute bei Mediamarkt. Der hat sich das angeschaut und meinte, mit der Recovery CD sollte das Problem behoben werden. Gesagt getan. Alles ist wieder in Ordnung. Er meinte, es könnte sein, dass die Software nicht ordnungsgemäß installiert wurde.

  • Behalte trotzdem die Festplatte im Auge.
    Ich hatte eine IBM 2,5" Platte, die hat nach Abkühlung noch über 8 Monate einwandfrei als externes Laufwerk gearbeitet, ehe sie dann doch ganz den Geist aufgab.

    Aloha, Uli

    Seit 102.0 wieder mit dem jeweils neuesten 64bit-Fx von tete009 unterwegs.