Frage wegen Rücküberweisung

  • Hallo. Ich habe mal ne Frage. Also angenommen ich habe mit Person X eine Wette abgeschlossen und er hat sie verloren und schuldet mir nun 1500 Euro. Dieses Geld überweist er mir auch. Nach einer Woche streiten wir uns und Person X möchte das Geld zurückbuchen lassen. Ist das möglich?
    Bitte um Informationen.

  • Nein, das ist nicht möglich. Eine Rückbuchung kann er nur auslösen, wenn das Geld per Einzugsermächtigung von dir abgebucht wurde. Hat er jedoch selbst überwiesen und hat die Bank die Überweisung bereits durchgeführt, kann es in keinem Fall zurückgebucht werden, ganz egal aus welchem Grund.

    Wurde dir unrechtmäßig Geld überwiesen (Irrtum, Täuschung etc.), dann könnte der Geschädigte seinen Anspruch nur auf zivilrechtlichem Weg durchsetzen, er müsste dich also auf Erstattung des überwiesenen Betrages verklagen. Da die Bank nicht wissen kann, wer von euch Recht oder Unrecht hat und auch keine richterliche Urteilsgewalt hat, darf sie Überweisungen, die jemand selbst (also wissentlich) ausgeführt hat, nicht von sich aus rückgängig machen.

    P.S.: Kann es sein, dass es nicht um eine Wette geht, sondern um Schadensersatz für einen Außenspiegel an der Fahrertür eines Golf 4? :P

  • Zitat von PIGSgrame

    Nein, das ist nicht möglich. Eine Rückbuchung kann er nur auslösen, wenn das Geld per Einzugsermächtigung von dir abgebucht wurde. Hat er jedoch selbst überwiesen und hat die Bank die Überweisung bereits durchgeführt, kann es in keinem Fall zurückgebucht werden, ganz egal aus welchem Grund.

    Wurde dir unrechtmäßig Geld überwiesen (Irrtum, Täuschung etc.), dann könnte der Geschädigte seinen Anspruch nur auf zivilrechtlichem Weg durchsetzen, er müsste dich also auf Erstattung des überwiesenen Betrages verklagen. Da die Bank nicht wissen kann, wer von euch Recht oder Unrecht hat und auch keine richterliche Urteilsgewalt hat, darf sie Überweisungen, die jemand selbst (also wissentlich) ausgeführt hat, nicht von sich aus rückgängig machen.

    Interessant. Wenn ich aber eine Email von ihm habe, in der steht, dass er mir 1.500 Euro überweisen möchte, hat er also auch auf zivilrechtlichem Wege keine Chance mehr, oder?

  • Das kann man so einfach nun nicht sagen. Es könnte ja immer noch sein, dass er dir das Geld aufgrund einer Fehlannahme überwiesen hat (z. B. weil du eine Gegenleistung versprochen hast etc.). Darüber kann aber wie gesagt nur ein Gericht befinden und nicht die Bank. Ein Zurückholen einer selbst ausgelösten Überwiesung ist jedenfalls in keinem Fall möglich.

    Fakt ist allerdings: Wenn der Betreffende dich verklagt, dann muss natürlich auch er beweisen, dass dir das Geld nicht zusteht und nicht du, dass es dir zusteht.

  • wollte mal 25 euronen zu debitel senden,ne minute später gemerkt das es bei mister. Unbekannt gelandet ist,zeile verutscht-falsche BLZ,
    ein anruf bei der bank (voksbank) und gegen eine gebühr von 5 € zurückerstattet.

    wie es geklappt hat weis ich nicht,wahr auf alle fälle am selben tag auf meinem konto.

    nichts kann man pauschal sagen.

    aber in diesem fall glaube ich Fest das du,fals es keine gegenleistung geben muss,"dein" geld behalten darfst.

  • Eine eingeworfene oder am Terminal beauftragte Überweisung, die noch nicht ausgeführt wurde, kann aus der Warteschleife gefischt werden - dafür verlangt die Bank in der Regel tatsächlich eine Gebühr.

    Wurde die Überweisung aber schon ausgeführt und auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben (das heißt auch, dass Name, Kontonummer und BLZ richtig waren!), dann geht definitiv nichts mehr. Vom Auslösen einer Überweisung bis zur Gutschrift beim Empfänger vergehen mindestens 12 Stunden, meistens aber mehr. Nur in dieser Zeit kann die Bank die Überweisung stornieren, also verhindern, dass sie ausgeführt wird.

    Ausgeführte Überwisungen können aber niemals, in keinem Fall zurückgebucht werden - und das kann man tatsächlich pauschal so sagen.

  • Passt vielleicht nicht ganz zum Thema, aber frage trotzdem mal.
    Ist es möglich, dass mir etwas überwiesen wird, wenn Konto Nr, Bank und Bankleitzahl korrekt sind, der Name aber ein anderer ist?
    Also jemand überweist mir was, aber anstatt meinen Namen zu verwenden hat er als Beispiel unter Kontoinhaber "Gerd Müller" geschrieben?

  • PvW
    Aber nur bei der klassischen Überweisung. Bei der Onlineüberweisung ist der Kunde dazu verpflichtet die Daten vor dem absenden zu überprüfen, wozu er im Normallfall bei der TAN Eingabe auch aufgefordert wird.

    Gibt jemand beim Onlinebanking falsche Daten an, sei es ein Dreher bei der Nummer des Bankkontos, hat der Kunde keinen Anspruch darauf sein Geld zurückzubekommen.

  • Auch beim OnlineBanking kriegt man zu 99 % sein Geld wieder auch wenn die Daten falsch sind...

    Mir wäre keine Bank (außer paypal) bekannt die den Kunden im Regen stehen lässt bei einer fehlerhaften Überweisung.

  • Zitat von Simon1983

    PvW
    Aber nur bei der klassischen Überweisung. Bei der Onlineüberweisung ist der Kunde dazu verpflichtet die Daten vor dem absenden zu überprüfen, wozu er im Normallfall bei der TAN Eingabe auch aufgefordert wird.

    Gibt jemand beim Onlinebanking falsche Daten an, sei es ein Dreher bei der Nummer des Bankkontos, hat der Kunde keinen Anspruch darauf sein Geld zurückzubekommen.

    heißt das, gibt jemand bei der online überweisung einen falschen namen ein, konto nr und blz ist aber soweit korrekt, kommt das geld dennoch auf mein konto?

  • Bei Online Überweisungen wird der Name mit der Kontonummer und BLZ nicht abgeglichen. Vertut man sich bei der Nummer hat man dann keinen Anspruch darauf das Geld zurück zu bekommen. Da gab es erst vor ein paar Wochen ein Artikel zu einem Gerichtsurteil auf Heise zu dem Thema, ich such den jetzt aber nicht extra raus ;)

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  • Viele Banken verwenden allerdings Kontoprüfziffern (meist ist die letzte Ziffer eine gewichtete Modulo-Quersumme der anderen Ziffern). So kann bei der Überweisung zumindest herausgefunden werden, ob die Kontonummer grundsätzlich existiert und auch einen Zahlendreher kann man so meist im Voraus erkennen.

    Dieses System hat den Vorteil, dass man, wenn nur eine Ziffer falsch ist oder ein Zahlendfreher drin ist, mit großer Wahrscheinlichkeit eine ungültige Kontonummer angibt. Pech hat man natürlich, wenn die falsche Kontonummer tatsächlich exisitert. Eine Überprüfung des Kontoinhaber-Names spart man sich heute tatsächlich fast immer.