Zitat von Gerald im anderen Forum im den letzten Beitrag:
ZitatIn diesem Forum werde ich deshalb ja auch als Trottel bezeichnet ...
wobei bei "diesem Forum" auf diesen Thread verwiesen wird!
Zitat von Gerald im anderen Forum im den letzten Beitrag:
ZitatIn diesem Forum werde ich deshalb ja auch als Trottel bezeichnet ...
wobei bei "diesem Forum" auf diesen Thread verwiesen wird!
Menü: Extras>Datenschutz>Private Daten löschen, wenn Firefox beendet wird>Einstellungen>Cache>ausgeschäublet
Ist zwar völlig egal, aber weil mir langweilig ist:
Zitat von hoschenZitat von Gerald im anderen Forum im den letzten Beitrag:
wobei bei "diesem Forum" auf diesen Thread verwiesen wird!
Ja, das stimmt ja auch, der Schreiber des Blogs wird hier ja auch als "Trottel" bezeichnet.
Doch zeigt das ja noch lange nicht, dass dieser auch der TO von hier ist.
Im Gegenteil, der TO hier wird ja gerade nicht als Trottel bezeichnet.
Insofern ist es wahrscheinlicher, dass Heinz und Gerald unterschiedliche Personen sind.
Zitat von AmsterdammerMenü: Extras>Datenschutz>Private Daten löschen, wenn Firefox beendet wird>Einstellungen>Cache>ausgeschäublet
Als wenn Schäuble sich für Deinen Cache interessieren würde. Meinst Du warum der Vorratsdatenspeicherung eingeführt hat? Der fragt beim Provider einfach nach, welche URLs von Dir aufgerufen wurden. Und dann musste dem erstmal erklären, dass das mit Prefetching passiert ist und Du nix dafür konntest und Du Dir die Bombenbastelanleitung gar nicht angeschaut hast. Und da der Mann ein technikverständnis von 10 Meter Feldweg hat, wird er vermutlich allein schon bei dem Wort Prefetching Dich in verschärfte Einzelhaft stecken, weil das klingt ja schon an sich total terroristisch.
Dauert nicht mehr lange, dann führt er erst die Todesstrafe ein und wird sie dann im zweiten Schritt verschärfen, nur um sicher zu gehen.
Hallo zusammen,
um der Verwirrung ein Ende zu bereiten: Heinz@ ist Heinz@ und hat den Beitrag vonhier.
Um eine Qualifizierte Information zu erhalten, habe ich die Frage "was ist davon zu halten" hier im Forum gestellt.
Gruß
Zitat von Heinz@Hallo zusammen,
was ist davon zu halten:
Die Aussage bezüglich der Strafbarkeit ist falsch, im Kern hat der Beitrag jedoch recht: Datenschutztechnisch ist Firefox (auch in Version 3) nicht das Gelbe vom Ei: Firefox sammelt tatsächlich im Voraus Daten und Inhalte von Webseiten ein, die man selbst nicht bewusst aufgerufen hat. Dadurch hinterlässt man Spuren (IP-Adresse) - und man kann, wenn Firefox "ausversehen" die "falschen" Inhalte abruft, theoretisch zumindest ins Visier von Strafverfolgungsbehörden kommen.
Dieses "Prefetching" des Firefox kann man zwar deaktivieren, man muss Mozilla jedoch dafür kritisieren, dass sie diese Funktion vor dem Benutzer verstecken und nicht auf das Vorhandensein dieser Funktion hinweisen.
@ Heinz@:
ZitatWinXP-Home SP1
Das find ich bedenklicher als Prefetching :wink:
Auch ich bin zufrieden :wink:
zum Eingangspost:
Vielleicht einen Schritt weiter denken:
Würde man nach dem Beispiel suchen, also Infos zum Terror und dabei eine Seite erreichen, die Links zu Bombenbauanleitungen liefert, dann ist das Prefetching dieser Seiten kein Problem. Denn bereits die wirklich manuell aufgerufte Seite wäre illegal, da keine Links angeboten werden dürfen.
Also überhaupt kein Problem, da man vor dem prefetchen eine Straftat begangen hätte.
Zitat von Fragglezum Eingangspost:
Vielleicht einen Schritt weiter denken:
Würde man nach dem Beispiel suchen, also Infos zum Terror und dabei eine Seite erreichen, die Links zu Bombenbauanleitungen liefert, dann ist das Prefetching dieser Seiten kein Problem. Denn bereits die wirklich manuell aufgerufte Seite wäre illegal, da keine Links angeboten werden dürfen.
Also überhaupt kein Problem, da man vor dem prefetchen eine Straftat begangen hätte.
Das Betrachten von Seiten mit strafbaren Inhalten ist nicht strafbar. Das Problem ist, dass man dort durch das Prefetching Spuren hinterlässt, die zu falschen Schlüssen führen können. Wenn dann z.B. wegen solcher Internetseiten die Behörden ermitteln und Deine IP-Adresse finden, die (automatisch durch Firefox) bombenbauanleitung.jpg heruntergeladen hat, dann bist du zunächst verdächtig. Das ist nicht strafbar, aber Du hast deswegen unter Umständen später trotzdem eine Menge Stress.
falsch asugedrückt. Eine Seite, die illegale Seiten per Link angibt, ist keine gute Informationsquelle und vermutlich wenigstens schon in einer Grauzone. Das meinte ich. Legale Seiten werden garantiert keine illegalen Verlinkungen einbauen.
Indubio stellte Folgendes dar:
Zitat[...]Das Betrachten von Seiten mit strafbaren Inhalten ist nicht strafbar.[...]
Du widersprichst Dir damit selber. Obendrein ist Deine Aussage unwahr.
Das "blosse" Betrachten einschlägigen Materials (z.B. KP / Gewaltverherrlichung, etc.) - auf Deinem eigenen System - kann bereits schon gefährlich werden, da Du mit dem Ansehen und Laden solcher Seiten bereits eine Kopie eines solchen illegalen Angebotes in dem lokalen Cache (Festplatte) Deines PCs anlegst. Der "Besitz" solcher illegalen Inhalte ist - wie auch immer geartet - jedoch nicht erlaubt. (StGB (Strafgesetzbuch)) / bzw. Vervielfältigung (isv 16 UrhG).
Zum Glück gilt jedoch der Beweislastvorbehalt. (Nachweisbarkeitspflicht durch strafverfolgende Behörden).
Oliver
Zitat von Oliver222
Du widersprichst Dir damit selber. Obendrein ist Deine Aussage unwahr.
Mit Verlaub, nein. Die Details sind knifflig und nicht so einfach mit ja oder nein zu beantworten. Das Anbieten und das Betrachten sind grundsätzlich zwei verschiedene Angelegenheiten (plattes Beispiel: Bankraub begehen und Bankraub beobachten) - man kann illegale Inhalte betrachten, ohne sich selbst strafbar zu machen (was "illegale Inhalte" überhaupt sind, ist übrigens gar nicht so trivial zu beantworten). Das von Dir angesprochene "Sichverschaffen/Besitz" ist eine Besonderheit bei pornographischem Material. Bewusstes Herunterladen und zufälliges Untergeschobenbekommen sind auch nochmal zwei gravierend verschiedene Angelegenheiten. Es ging hier um das "Prefetching", nicht um bewusstes Aufstöbern und Abspeichern von bedenklichem Material.
ZitatZum Glück gilt jedoch der Beweislastvorbehalt. (Nachweisbarkeitspflicht durch strafverfolgende Behörden).
Eben. Trotzdem muss man ja nicht gerade mit einem Schild durch die Gegend rennen "ich will eine Hausdurchsuchung!"