Eben [url=http://www.tomshardware.com/de/Firefox-3-0-Download-Day-Rekord-Sicherheitsleck,news-241194.html]dieses gefunden[/url]
Oder Euch schon bekannt?
Gruß von der Wasserkante
Ostsee
Eben [url=http://www.tomshardware.com/de/Firefox-3-0-Download-Day-Rekord-Sicherheitsleck,news-241194.html]dieses gefunden[/url]
Oder Euch schon bekannt?
Gruß von der Wasserkante
Ostsee
Schon bekannt.
Indubio stellte Folgendes dar:
Zitat[...]Das Anbieten (oder sich Verschaffens) und (oder) das Betrachten (von illegalen Inhalten) sind grundsätzlich zwei verschiedene Angelegenheiten.[...]
Du hast entsprechenden Sachverhalt - meiner Ansicht nach - erst jetzt unmissverständlich dargestellt.
Die zweifelhafte Anwendbarkeit von § 9 StGB, sollte bei territorial begrenzten Delikten (z.B. nur in Deutschland), bezüglich der "Ubiquitätstheorie" (Erfolgsort und entfernter Tatort einer Straftat), noch zur Genüge ausjudiziert werden.
Oliver