@ruda
Natürlich hast du eigentlich Recht.
Allerdings muss man sagen, dass eine offizielle Verkehrswidrigkeit noch lange keine echte Unsicherheit darstellt bzw. eine offizielle Verkehrstüchtigkeit nicht automatisch mit Sicher gleich zu setzen ist.
Wenn der TO wirklich nur am Tage unterwegs ist, dann ist fehlendes Licht egal.
Wenn er Nachts unterwegs ist und ein Fahrrad mit ordnungsgemäßem Licht hat, dann ist das trotzdem alles obsolet, wenn z.B. bei schlechter Witterung (Regen), der Dynamo nicht richtig funktioniert und damit auch die Lampe kein Licht spendet.
Ich selbst habe ein Stadtrad, bei dem möglichst alles den Bestimmungen entspricht, dazu ein Mountainbike und ein Rennrad, welche absolut nicht den Vorschriften entsprechen (oder doch, weil es für reine Sportfahrräder, glaube ich, Ausnahmeregeln gibt).
Mit dem Mountainbike bin ich ab und an auch mal in der Stadt unterwegs, auch im Dunkeln und es kann vor kommen, dass ich meine Batteriebetriebenen Lampen vergesse, aufzustecken. Trotzdem bin ich sicher, dass ich keinerlei Gefahr darstelle, weil ich mich in solchen Situationen übervorsichtig benehme und auch nur dort fahre, wo die Außenbeleuchtung ausreichend ist.
Die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrrades sagt noch lange nichts über die Sicherheit aus, es kommt auch immer darauf an, was der über dem Lenker mit dem Rad und seiner Umwelt anfängt!
Ein Verkehrsrowdy ist auch mit Licht, Klingel, Reflektoren und sonstigem Zeugs ein Verkehrsrowdy!