Die haben da aber schlechte Übersetzer in der Rechtsabteilung von google
ZitatGoogle Chrome Terms of Service
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20.7 The Terms, and your relationship with Google under the Terms, shall be governed by the laws of the State of California without regard to its conflict of laws provisions. You and Google agree to submit to the exclusive jurisdiction of the courts located within the county of Santa Clara, California to resolve any legal matter arising from the Terms. Notwithstanding this, you agree that Google shall still be allowed to apply for injunctive remedies (or an equivalent type of urgent legal relief) in any jurisdiction.
http://www.google.com/chrome/eula.html?hl=en
ZitatGoogle Chrome – Nutzungsbedingungen
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20.7 Die Bedingungen sowie die Beziehung zwischen Ihnen und Google gemäß den Bedingungen unterliegen den Bestimmungen der englischen Gesetzgebung. Sie und Google stimmen zu, sich zum Zwecke der Klärung sämtlicher rechtlichen Angelegenheiten, die sich aus den Bedingungen ergeben, der ausschließlichen Zuständigkeit der englischen Rechtsprechung zu unterwerfen. Dessen ungeachtet stimmen Sie zu, dass es Google weiterhin freisteht, in einer beliebigen Gerichtsbarkeit eine einstweilige Verfügung (oder eine Verfügung ähnlicher Art) anzustreben
http://www.google.com/chrome/eula.html?hl=de
Also wo sitzt den nun so ein englischer Richter? In England? Australien? [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/midi/frech/a040.gif]