Zitat von bugcatcherMan darf nicht ungefragt Mitschnitte anfertigen. Der Gegenüber muss der Aufnahme zustimmen. (ist wenigstens mein Stand der Dinge)
Jo, aber wenn mein Gegenüber ungefragt mitschneidet (mag sein das dies nur stichprobenartig gemacht wird, und in den AGBs geregelt ist), wäre seine Argumentation vor Gericht doch mist (~ Wir haben sie mitgeschnitten, aber wir wollen nicht das sie das Gespräch, welches WIR mitgeschnitten haben, selbst mitschneiden)?
Wie gesagt, das deutsche Recht kenne ich nicht genug. Aber einfach so mitschneiden geht normalerweise nicht, klar (und wenn schon, wir reden von 1und1 diese Idi*ten haben das verdient. Schon erwähnt, das ich den Saftladen hasse? Abgrundtief? :D).