Hi, ich habe heute eine Online-Überweisung getätigt. Bankdaten usw habe ich alles korrekt angegeben, lediglich beim Empfänger habe ich mich beim Vornamen vertan. Es sollte an einen Felix Müller, ich habe aber Franz Müller geschrieben. Alles andere ist aber korrekt angegeben. Bekommt er jetzt dennoch das Geld?
Überweisung getätigt. Empfänger Name aber falsch.
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Ich vermute mal schon. Wenn nicht, wird die Überweisung nicht ausgeführt und das Geld bleibt auf deinem Konto. Also warte einfach 3 Tage ab und schaue dann, ob das Geld noch da ist.
MfG...
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Hi,
ich würde mal sagen ja.
Denn wenn die Bankdaten stimmen, also BLZ und Kontonummer sowie der Name der Bank, sollte das Geld bei demjenigen auch ankommen.
Kennst Du den Felix Müller Persönlich, hast die Telefonnummer?
Weiß er dass das Geld kommt?
In der Regel ist die Überweisung ja innerhalb von 1-2 Tagen über die Bühne gelaufen.
Ruf ihn an er soll sich dann mal melden.Anders sieht es aus wenn auch nur eine Zahl bei der Kontonummer falsch ist.
Dann landet das Geld auf einem anderen Konto.
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Bei Online-Überweisungen besteht keine Prüfungspflicht der Banken in Bezug auf den Empfängernamen. Das Geld wird auch bei einer unkorrekten Angabe dort gebucht.
http://log.handakte.de/11703/kein-sch…ne-uberweisung/
http://www.finanztip.de/recht/bank/ueb…hreibfehler.htmSolange du die Kontonummer und BLZ korrekt hast, ist alles in Butter. Anders herum wäre hingegen fatal.
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Da kann ich meinen Vorpostern leider nicht völlig zustimmen.
Es wird sporadisch geprüft, wenn dann auch nur der Vorname nicht stimmt, kommt das Geld zurück.Ist in unserem Betrieb genau der Fall passiert.
Aber Du hast gute Chancen! :wink:
Gruß
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Es besteht aber keine Pflicht. Das mag eine freiwillige Prüfung nicht ausschließen.
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Ja richtig, sorry
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Hi,
hier mal etwas zum Lesen.
Online-Überweisung: Die Kontonummer ist entscheidend
Tippfehler bei Online-Überweisung
Anders lautend:?
Kontonummer oder Empfängername stimmen nicht
(Zweiter Absatz)ZitatGeht das Geld an den falschen Empfänger, weil die Bank sich nur nach der Kontonummer richtet und nicht den Namen des Begünstigten beachtet, steht sie ebenfalls in der Haftung.
Zudem noch hier im Forum
http://www.firefox-browser.de/forum/viewtopic.php?t=60655
ab diesem Beitrag:
http://www.firefox-browser.de/forum/viewtopi…p=458204#458204Fazit:
So ganz einfach ist das wohl doch nicht? -
Doch, da gibt es auch gerichtliche Urteile zu. Bei Online Überweisungen muss nicht überprüft werden ob der Name zu der Kontonummer passt, bei normalen Überweisungen allerdings schon, dann haftet auch die Bank.
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Zitat von DasIch
Doch, da gibt es auch gerichtliche Urteile zu. Bei Online Überweisungen muss nicht überprüft werden ob der Name zu der Kontonummer passt, bei normalen Überweisungen allerdings schon, dann haftet auch die Bank.
Nicht ganz Richtig, denn das ist dann Überweisungs-Betrag Abhänging! Ich hatte auch mal so ein ähnliches Problem, Name vertauscht aber einen sehr hohen Betrag angewiesen.Nach ca. 2 Tagen hatte ich dann einen netten Anruf meiner Bank, welche mich darüber informierte, das meine Überweisung aus Sicherheitsgründen storniert wurde und ich mich dann ggflls. mit dem Empfänger in Verbindung setzen sollte.
Klingt Komisch, war aber so :D.
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Das sie dass machen heisst nicht dass sie es machen müssen.
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Stellt sich die Frage ob das ein von der jeweiligen Bank festgesetzter Betrag ist, oder ob ich als Bankkunden den Betrag festsetzen muss.
Und ab welcher Höhe?
Das könnte in der Tat vor bösen Überraschungen schützen.
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Bank-Festgelegter Onlineüberweisungsbetrag.Die Höhe kenne ich nicht genau, aber mein Betrag belief sich auf 11.400 .-€ für ein Fahrzeug.
Ich fands halt Bankmässig sehr Gut das man mich informiert hat.Als man mir dann noch erklärte das dies ein Bestandteil des Kontovertrags wäre, staunte ich natürlich nicht Schlecht.
Achso, meine Bank ist die VoBa ...!
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Es besteht (leider) wirklich keine Pflicht der Banken, bei einer online-Überweisung den Namen des Empfängers mit dem Konto abzugleichen, auch nicht ab einer bestimmten Summe. Die von NFH in seinem 3. Link zitierte Verbraucherzentrale Sachsen hat das von ihr angeführte Urteil des BGH schlicht falsch verstanden. Dem Urteil ist sogar der Leitsatz vorangestellt:
"Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, nach denen Zahlungsverkehrsaufträge eines an der elektronischen Kontoführung teilnehmenden Unternehmers ausschließlich anhand der numerischen Angaben bearbeitet werden, sind wirksam."
BGH XI ZR 265/04 (PDF)
Edit: Ach ja: in dem Urteil ging es um eine Summe von rund 182 000 €.
Es ist den Banken natürlich – wie hier schon geschrieben wurde – nicht verboten, dennoch zu kontrollieren
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Zitat von ie_veraechter
... eines ... Unternehmers ...
Das ist der Kasus Knacktus an diesem Urteil. Unternehmern wird bei der Teilnahme am Wirtschaftsverkehr ein weit höheres Maß an Selbständigkeit und Eigenverantwortung zugerechnet als einem normalen Verbraucher. Deshalb ist das Urteil (und insbesondere der Leitsatz) für diesen Fall irrelevant, es sei denn, der TO hat als Unternehmer gehandelt.
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Insoweit gebe ich Dir Recht; das Problem des TO liegt wohl anders. Dem Urteil ist allerdings auch nicht zu entnehmen, wie die Sorgfaltspflichten der Banken bei Verbrauchern konkret aussehen. Außerdem hängen sie nicht mit der Höhe der Überweisung zusammen.