Problem mit Proxy im Firefox
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Die Nutzung von Tauschbörsen, filesharing etc. ist deshalb illegal, weil du damit auch zum Anbieter wirst. Und in dem Fall ist es irrelevant, ob tatsächlich jemand von dir angebotenes Material herunterlädt.
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Nein, das stimmt nicht. Auch die Kopie von offensichtlich rechtswidrigen Vorlagen ist nicht zulässig. Wenn du von RapidShare das neue Album von ACDC runter ziehst, ist das genauso ein Vergehen.
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__53.htmlZitat§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) 1Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.Es wird dir kein Richter glauben, wenn du behauptest, dass du dir nicht im klaren darüber warst, dass es sich um eine solche Quelle im Falle von Raidshare und dem ACDC-Album handelt.
Ob der Download verfolgt wird, steht auf einem anderen Blatt. Inzwischen sind die Polizeidienststellen und Staatsanwealtschaften mit Urheberrechtsfällen derart überlastet, dass sie die Bearbeitung von Bagatellfällen verweigern. Ein Vergehen bleibt es trotzdem. -
Torpark und Proxy-Einstellungen? Propaganda von konservativen Forenmoderatoren, die verhindern wollen, dass jeder anonym surfen kann. Ladet euch einfach Torpark von Computerbild runter, da gibts keine Einstellungen, einfach Knopfdrücken und Jap und Tor laufen. Selbst die Verbindung nach Moskau ist in fünf Minuten eingerichtet - na sdorove!
Aha, soll ich bei Youtube nun ACDC eingeben? In Deutschland wird das Herunterladen eines Musikalbums härter bestraft als der Besitz von Kinderpornografie. Das Ansehen eines Videos ist also ein schweres Verbrechen. Three strikes and you are out gilt in Californien, woher dieser Vorschlag kommt. Begehe ich den Fehler und befolge ihn, wird die CDU meine Festplatten beschlagnahmen und mich einsperren. So sieht's aus!
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"Quatschkram - Hier verwechselst Du scheinbar Äpfel mit Birnen. Was haben denn Cookies mit temporär abgelegten und somit unalloziierten (nicht verknüpften) Historie-Daten (i.d.F. Videos) auf dem Datenträger zu tun?"
Das ist hier schön erklärt. Cookies können in der Tat die Information enthalten, welche Videos du dir angsehen hast: http://www.drweb.de/magazin/flash-…ie-loscher-aus/
"Natürlich ist die Grundidee der Local Shared Objects keine schlechte. Sie dienen zum Beispiel dazu, dass zwei Flash-Filme miteinander kommunizieren können. So kann zum Beispiel eine Website lernen, welchen Flash-Film ein Nutzer bereits gesehen hat und ihm beim nächsten Besuch einen anderen anbieten. Auch Zustandsbeschreibungen lassen sich hier speichern. So könnte das Flash-Cookie die Betrachtungsdauer eines Videos überwachen und beim nächsten Aufruf genau an der Ausstiegsstelle fortsetzen. Sofern der Nutzer bis dahin seine Flash-Cookies nicht von Hand gelöscht hat."
Das war Ihr erster Fehler, Herr Schwarzenegger - noch zwei Strikes, and you are out.
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Zitat
In Deutschland wird das Herunterladen eines Musikalbums härter bestraft als der Besitz von Kinderpornografie.
So ein Schwachsinn! Ist bei dir noch alles klar? Ich empfehle dir dringend einen Blick in die hiesigen Gesetze zu werfen, bevor du seinen Blödsinn daher laberst.
ZitatDas Ansehen eines Videos ist also ein schweres Verbrechen.
Das hängt vom Inhalt ab. Bei Kinderpornos eindeutig JA.
ZitatThree strikes and you are out gilt in Californien, führen wir es auch in Deutschland ein, dann wird die CDU eure Festplatten beschlagnahmen und euch lebenslänglich einsperren, aber in 25 Jahren kommt ihr wieder raus. So sieht's aus!
Die Strikes kann ich nur zurück geben. Wer so einen Stuss von sich gibt, disqualifiziert sich für jede weitere Zeile.
Nimm deinen Fisch und geh! *plonk*
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§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
(4) 1Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.
(http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html)http://www.hartabergerecht.de/index.php?id=25
Die strafrechtlichen Vorschriften des Urheberrechts ermöglichen den Strafverfolgungsbehörden ein Vorgehen gegen Urheberrechtsverletzer. Bestraft wird danach die unerlaubte Verwertung von geistigem Eigentum, wie unerlaubtes Kopieren, unerlaubtes Weitergeben oder unerlaubtes Verkaufen von Kopien. Dabei ist allein schon der Versuch strafbar. Beim Strafmaß unterscheidet der Gesetzgeber danach, wie schwer der Verstoß gegen das Urheberrecht wiegt. Eine unerlaubte Verwertung kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug oder Geldstrafe geahndet werden. Wer mit illegalen Kopien Geld einnimmt, im Gesetz als unerlaubte gewerbsmäßige Verwertung bezeichnet, kann neben einer Geldstrafe sogar zu bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden. -
Wenn du schon auf Gesetze Bezug nimmst, dann pick dir nicht nur die Sachen raus, die dir gerade in den Kram passen, du Troll.
Zitat von http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html§ 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften
(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Kindern (§ 176 Abs. 1) zum Gegenstand haben (kinderpornographische Schriften),1.
verbreitet,
2.
öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3.
herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer es unternimmt, einem anderen den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, und die kinderpornographischen Schriften ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben.
(4) 1Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Ebenso wird bestraft, wer die in Satz 1 bezeichneten Schriften besitzt.
(5) Die Absätze 2 und 4 gelten nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen.
(6) 1In den Fällen des Absatzes 3 ist § 73d anzuwenden. 2Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 2 oder Absatz 4 bezieht, werden eingezogen. 3§ 74a ist anzuwenden.
Dein Zitat von Hartabergerecht ist:1.) kein Gesetzestext, sondern die Darstellung eines Lobbyistenvereins für ein starkes Urheberrecht, das nur die absoluten Höchststrafen darstellt, ohne groß zu differenzieren.
2.) wenn du das Zitat genau liest:Zitat...unerlaubte Verwertung kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsentzug oder Geldstrafe...
sieht der Gesetzgeber auch die Möglichkeit einer Geldstrafe ohne Freiheitsentzug vor. Eine Möglichkeit, die es bei Kinderpornografie nicht gibt und von der im Fall des illegalen Herunterladens des ACDC Albums gebrauch gemacht wird, wenn es denn überhaupt verfolgt wird.
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"Wer es unternimmt, sich den Besitz von kinderpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
http://www.ksta.de/html/artikel/1182933951202.shtml -
Meine Güte, ist das ein Thread hier. Ich traue mich schon garnicht mehr in's Internet :wink: . Überall Gefahr, kann mir keine Videos mehr anschauen, mit kinPr0n Seiten hab' ichs eh nicht und rechtsanwälterische Ratgebungen gehen mir irgendwo vorbei (bin halt ein 68er).
Entschuldigung für die Störung
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Aha, du hast nichts mit solche Seiten zu tun? Dann pass auf, dass du nicht auf den falschen Link klickst: http://www.lawblog.de/index.php/arch…klick-entfernt/
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Wer fürchtet sich vorm schwarzen Mann, hu hu :wink: Der Proxy?
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G. Hulk
Blödsinn.Einen Link bei RS findet man nicht durch Zufall sondern nur unter Benutzung einer referenzierenden Seite.
Wobei sich hier seit längerer Zeit die Relevanz zu den Sicherheitslücken des FF nicht erschließt.
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Und stell dir vor, jemand ist sauer auf dich und schickt dir einen solchen Link zu?
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Wer ist so doof und klickt jeden Link an den er gezeigt bekommt?
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Das ist Alltag beim Surfen für die allermeisten User.
Die Standardantwort: "Dann ist halt der User selber schuld, weil er doof ist!", hilt in diesem Fall dem Betroffenen wenig.
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Zitat von .Ulli
Wobei sich hier seit längerer Zeit die Relevanz zu den Sicherheitslücken des FF nicht erschließt.
Kann bitte ein geneigter Moderator diesen Thread nach Smalltalk verschieben ?
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Zitat von G. Hulk
Die Standardantwort: "Dann ist halt der User selber schuld, weil er doof ist!", hilt in diesem Fall dem Betroffenen wenig.
Computer sind keine Fernseher von denen man sich berieseln lässt. Da kann man tatsächlich mal scheisse bauen und das verhindert man nicht indem man noch 123 Programme installiert die dass hoffentlich verhindern sondern indem man das Ding im Kopf mal benutzt. Unwissenheit ist nie eine Entschuldigung und dass sollte man spätestens als Erwachsener begriffen haben. -
Auf Seite 2 wurde ich aufgefordert Gesetzestexte vorzulegen für meine Behauptung - ich habe dies getan. Die Texte bewiesen meine Behauptung.
Dennoch hat der Forenmoderator Boardraider sich nicht dafür entschuldigt meine Beiträge als Blödsinn bezeichnet zu haben. Stattdessen werde ich zensiert.
Was Wahrheit ist bestimmen also die Mächtigen? Lesen Sie Seite 2 noch einmal, lieber Leser.
Ich dagegen genieße meine Meinungasfreiheit, solange es sie noch gibt.
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Wieviele Leute haben die Links in meinen Post angeklickt? Das ist ganz normal, dass jemand einen Link setzt und andere klicken ihn an. Das ist Alltag.
Ich kann ja schlecht jeden Link überprüfen, den ich anklicke, und in der Praxis tut das auch keiner.
" Unwissenheit ist nie eine Entschuldigung und dass sollte man spätestens als Erwachsener begriffen haben."
Soll heißen: Der Mann der die Hausdurchsuchung bekommt, ist selber schuld. Job verloren, Frau weg, aber du hast kein Mitleid, denn ein Computer ist kein Fernseher.Eben weil es Leute gibt, die so brutal denken wie die, muss man sich schützen. In den USA hätte man ihn zur Abschreckung wahrscheinlich in eine Kartei eingetagen und sein Name wäre nie mehr aus dem Net zu löschen.
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