Warnen oder nicht warnen...

  • Hi@all...

    Der Threadschreiber hat sich bereits strafbar gemacht, wäre ich Staatsanwalt müsste ich jetzt bereits tätig werden und den Forenbetreiber zur Herausgabe der Userdaten auffordern.

    Ich kann nur jedem raten, Finger weg von offenen W-Lans, auch wenn die Neugier noch so gross ist, wer sie hier einloggt ist bereits einen Schritt zu weit gegangen.

    Ausserdem muss er sowie so damit rechnen das noch was auf ihn zukommt, den alle Zugriffe auf das Netzwerk werden protokolliert. Wenn hier jemand Sachkundiges reinschaut, ist es schon passiert.

    MfG. Firefox 1947

    BS Windows 7 HP 64-Bit, Firefox 30 , DSL 16000 plus

  • Zitat von Firefox 1947

    Ausserdem muss er sowie so damit rechnen das noch was auf ihn zukommt, den alle Zugriffe auf das Netzwerk werden protokolliert. Wenn hier jemand Sachkundiges reinschaut, ist es schon passiert.


    Unabhänig vom rechlichen Aspekt:
    Großfahndung nach Mac-Adresse? Ich denke eher nicht. Ich hab im Netzwerknamen meines Laptop jedenfalls nicht Namen/Adresse vermerkt.

    Es gibt keine Auszeichnung für möglichst viel freien Arbeitsspeicher!

  • Zitat von Brummelchen

    Pseiko - setzt dich noch mal auf die Schulbank - Stichwort IP und Vorratsdatenspeiechrung bei den Providern. :roll:


    Nö, lies die Beiträge nochmal.

    Ich denke nicht das WLAN-Router in die man sich einwählen könnte von der Vorratsdatenspeicherung betroffen sind, bzw. für eine Fahndung wirklich verwertbare Daten liefern könnten. Um nichts anderes gings in meinem obigen Beitrag. Von Externen-IPs: keine Rede

    Es gibt keine Auszeichnung für möglichst viel freien Arbeitsspeicher!

  • Zitat von Pseiko

    Großfahndung nach Mac-Adresse?


    Schäuble würde das machen, zumindest solange man ihm nicht erzählt dass die änderbar ist.

    Mozilla/5.0 (X11; U; Linux x86_64; de-DE; rv:1.9.1.1) Gecko/20090702 Firefox/3.5

  • Pseiko wrote:

    Zitat

    für eine Fahndung wirklich verwertbare Daten liefern könnten

    Hängt davon ab, was der Router für Logfiles führt. Wenn ggf. über den Router (bzw. die Verbindung) Webseiten aufgerufen wurden, die eine Identifikation zulassen...

    Zitat

    Von Externen-IPs: keine Rede

    Da beißt es sich ein wenig. Hat man nur die Router-Logs in denen die MAC steht, wäre es mit dem Zufall verbunden, wenn man den Täter ermitteln könnte. Das ginge ohnehin nur, wenn dieser sich in der Nachbarschaft befindet und nicht weiß, wie er eine andere MAC vortäuschen kann.
    Allerdings ging ein obiger Ansatz auch davon aus, dass der "Täter" sich hier selbst angeprangert hat und der Staatsanwalt dessen Daten über dieses Forum hier bekommen kann. Eine Untersuchung des Rechners würde dann die MAC-Adresse liefern und in den Logfiles des Routers deren Zugriff bestätigen.
    Daher rührt das Missverständnis vielleicht davon, dass man von unterschiedlichen Richtungen heran geht.

  • Firefox 1947 erklärte:

    Zitat

    [...]Der Threadschreiber hat sich bereits strafbar gemacht, wäre ich Staatsanwalt müsste ich jetzt bereits tätig werden und den Forenbetreiber zur Herausgabe der Userdaten auffordern.[...]


    So einfach ist es nicht. Die relativ kostengünstige "Signalausbreitung" solcher WLAN´s - in Bezug auf deren verhältnissmässig geringen Installationskosten - waren schon immer ein "Grundprinzip" solcher öffentlich zugänglich gehaltenen Funk-Netzwerke. Soweit ich hier rechtlich informiert bin, ist bezüglich solcher WLAN´s dabei zu unterscheiden zwischen:


    a.privaten Netzwerken. ("Verhältnissmässige" Absicherung des Zugangs).

    b.kommerziellen Netzwerken. (Datenschutz / Fernmeldegeheimniss "Grundsätzliche" Absicherung des Zugangs).


    Somit haftet der Inhaber einer solchen "allgemeinnützigen Internetverbindung" (WLAN) innerhalb des privaten Bereichs genau dann nicht für die unberechtigte Nutzung seiner Funk-Verbindung durch Dritte, sofern er verhältnissmässig technische Möglichkeiten (z.B. einen Passwortschutz) in Anspruch genommen hatte. Darüberhinaus gelten auch keine öffentlich erbrachten Telekommunikationsdienste i.B. auf das Fernmeldegeheimniss selber, da es sich bei obigen Beispiel scheinbar um einen privaten Zugang handelt.

    Datenveränderung, Datenausspähung, sowie Datenlöschung (Hackerparagraphen) gehen allerdings - nach meinem bisherigen Verständniss - alle davon aus, dass ein eingerichteter Schutz solcher vertraulichen Daten (im WLAN) bereits "erfolgreich" überwunden wurden. Somit läge die "Absicherung" solcher vertraulich zu schützenden Daten im eigenverantwortlichen "Hoheitsbereich" der einzelnen Teilnehmer so eines privaten WLAN´s.


    Pseiko schrieb:

    Zitat

    [...]Großfahndung nach Mac-Adresse? Ich denke eher nicht.[...]


    Richtig. MAC´s liessen sich - nach meinen bisherigen Informationen - u.U. durch "Maskierungsangriffe" (ARP) verfälschen. Im Zuge von sog. "ARP-Reply-Anfragen" - innerhalb eines Netzwerkes - könnten somit die logischen (manipulierbaren) Adressen (also die IP-Adressen) i.B. auf die physikalischen Zuordnungen einzelner Maschinen (also die MAC-Adresse) im Cache verfälscht (gecloakt) werden. ARP ist daher als zustandsloses Protokoll angreifbar... ;)


    Oliver


    http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/archiv/04-…ex.php3?seite=7