polizeiliche vorladung als zeuge/geschwindigkeit überschr.

  • Das (eingeschränkte) Zeugnisverweigerungsrecht nach §52 Strafprozessordnung bezieht sich, wie der Name schon sagt, ausschließlich auf Strafprozesse, also Gerichtsprozesse, bei denen es um's Strafrecht geht. Das triff beides hier nicht zu.

    Gegenüber der Polizei ist man nicht zur Aussage verpflichtet. Aber wenn du da nicht hingehst, werden sie halt bei dir vorbeikommen. Und auch wenn du es nicht zugibst, wenn der Polizist der Meinung ist, er hat dich erkannt, kriegst du die Strafe auferlegt und mußt dann auf dem Rechtsweg beweisen, der der Polizist einen Knick in der Optik hat. Viel Spaß dabei.

  • Zitat von NFH

    Er soll dir ja nur sagen wie die Aussichten sind das sie Dich auf dem Foto erkennen könnten.
    Mit der heutigen Technik ist vieles möglich.


    Wenn ich an den Pixelbrei denke den die mir letztens als Bild verkaufen wollten... Wenns nicht um 10€ gegangen wäre hätte ich mich mit Sicherheit nicht erinnert das ich selbst gefahren bin ;)

    Es gibt keine Auszeichnung für möglichst viel freien Arbeitsspeicher!

  • Zitat von Junker Jörg

    Das (eingeschränkte) Zeugnisverweigerungsrecht nach §52 Strafprozessordnung bezieht sich, wie der Name schon sagt, ausschließlich auf Strafprozesse, also Gerichtsprozesse, bei denen es um's Strafrecht geht. Das triff beides hier nicht zu.


    Ne, nicht nur auf Strafprozesse, sondern auch gegen Ermittlungsbehörden darf das Zeugnis verweigert werden.
    Also auch der von der Polizei eventuell eingeschaltete Staatsanwalt muss mir die Zeugnisverweigerung gestatten.
    Und selbst bei Zivilprozessen gibt es ein Zeugnisverweigerungsrecht, dass dann allerdings tatsächlich nicht in der StPO geregelt wird, sondern in der ZPO.

    Wie du schon geschrieben hast, gegenüber der Polizei kann man in jedem Fall und immer die Aussage verweigern, aber das wird dem TS nicht viel bringen, wie auch schon aufgeführt wurde.

  • bis jetzt ist es doch so, dass ich in der geschichte noch keine rolle spiele. und ich meine, wenn meine mutter da hin geht und behauptet, sie wüsste nicht um wen es sich handelt, dann bin ich mal gespannt was die machen wollen. außerdem war das foto garantiert nicht so geschossen, dass man eindeutig ermitteln könnte, wer der fahrer war. ich bin ja mal gespannt was sich so ergeben wird. meine mutter hat jedenfalls vor dort zu erscheinen. jedoch kann man von ihr nicht erwarten, dass sie weiß, wer am .... um .... am steuer des autos war. erst recht nicht bei einem foto, wo nicht eindeutig mein gesicht zu erkennen ist.

    hat denn keiner von euch einen ähnlichen fall mal gehabt?
    die 1monat sperre kann ich mir leider das ganze jahr über nicht leisten.

  • Wie gesagt, bei mir war es gar nicht nötig, dass meine Mutter mich identifiziert hat.
    Die haben sich das nahe liegende gedacht und mich dann als Sohn angeschrieben, nach dem aus ihr nichts heraus zu holen war.
    Wäre ich nicht der Fahrer gewesen, hätten sie meiner Mutter vielleicht ein Fahrtenbuch auferlegt, was aber nicht nötig war, weil ich eben gefahren bin.
    Das wird bei dir ähnlich sein.
    Und, wie auch schon gesagt, wenn man das nahe liegende nimmt und dann auch noch eine Ähnlichkeit feststellt, dann dürfte es schwierig sein, das ganze abzuwenden.
    Aber da würde ich mich dann eher in einem Forum schlau machen, in dem solche Dinge Hauptthema sind.
    Besser noch gleich zum Anwalt.
    Oder, am besten, dazu stehen und das Ganze irgendwie rum kriegen.
    Es wird ja schließlich nicht vom Staat versucht, Unrecht zu üben!

  • Zitat von hsv123

    hat denn keiner von euch einen ähnlichen fall mal gehabt?
    die 1monat sperre kann ich mir leider das ganze jahr über nicht leisten.

    Das nächste Mal halt vorher das Hirn anschalten. Ich finde deine Frage hier absolut lächerlich.

    MfG...

  • Zitat von deschen2

    Langsamer Fahren :!:

    Mozilla/5.0 (Windows NT 10.0; Win64; x64; rv:133.0) Gecko/20100101 Firefox/133.0, Windows 11 Pro Version 24H2 (Build 26100.2454)

  • Zitat von hsv123

    bis jetzt ist es doch so, dass ich in der geschichte noch keine rolle spiele. und ich meine, wenn meine mutter da hin geht und behauptet, sie wüsste nicht um wen es sich handelt, dann bin ich mal gespannt was die machen wollen.


    Ähm. Sie weiß nicht wer mit ihrem Auto fährt? Ein Unbekannter fährt mit dem Wagen? Einfach so? Ohne das die Entwendung des Autos bemerkt wird? Inkl. Schlüssel? Wer wäre da denn am wahrscheinlichsten? Wen könnte man noch Befragen? Da werden doch als erstes die restlichen Familienangehörigen ran gezogen. Damit bist du plötzlich Teil der Geschichte. Zudem: wenn Deine Mutter behauptet, sie wüsste es nicht, begeht sie eine Falschaussage. Damit wäre ich vorsichtig. Und wenn daraufhin der Anhörungszettel bei Dir landet, was machst Du dann? Das ebenfalls behaupten? Das kannst Du versuchen. Nur wenn die sich, nachdem du plötzlich in der Geschichte bist, dafür entscheiden, dass Du es bist, dann ist der eine Monat Fahrverbot Dein geringstes Problem.

    Überleg Dir sehr gut, ob Du aus einer Dummheit eine noch größere machen und deine Mutter mit reinziehen möchtest.

    Zitat von hsv123

    die 1monat sperre kann ich mir leider das ganze jahr über nicht leisten.


    Ist unbequem, aber nicht lebensbedrohlich. Also nicht jammern, sondern schon mal planen. Und beim nächsten mal überlegen ob 3 min schneller am Ziel ankommen es wert ist, Mitmenschen und das eigene Auskommen zu gefährden. Wegen sowas anfangen vor Gericht Falschaussagen zu machen, ist unverantwortlich.

  • Spätestens vor einem Gericht kann eine Uneidliche Falschaussage sehr böse enden. Beachte, das keine Geldstrafe vorgesehen ist. Sollte also deine Mutter vor Gericht lügen und verurteilt werden, geht sie in das Gefängnis (Bewährung möglich). Gehe in die Offensive! Gib zu, das du gefahren bist, gehe zu deinem Chef und beichte ihm den Monat Sperre und verbinde dies mit deinem Jahresurlaub. o.ä.
    BTW: Es ist ziemlich unschlau, in einem öffentlichen Forum sich so offen zu äußern. Auch Polizei und Staatsanwaltschaften kennen die Foren im Internet und nutzen privat oder dienstlich den Firefox.... Wer weiss denn schon, ob sich unter einem der User hier nicht zufällig der bearbeitende Polizist, Sachbearbeiter etc. etc. verbirgt?

  • Zitat von hsv123

    bis jetzt ist es doch so, dass ich in der geschichte noch keine rolle spiele.

    Nicht? Und aus welchem Grund hast du diesen Thread eröffnet? Wurdest du nicht angeschrieben? Falls du irgendwie auf Verjährung spekulierst: Lesestoff

    Zitat von hsv123

    ...und ich meine, wenn meine mutter da hin geht und behauptet, sie wüsste nicht um wen es sich handelt,...

    Dann begeht sie eine Falschaussage. Besser sie macht von ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Damit gibt sie auch keinen Hinweis darauf, das es sich um einen Angehörigen handelt, da das Aussageverweigerungsrecht gegenüber der Polizei eben nicht den Einschränkungen nach §52 StPO unterliegt. ( Wurstwasser: Das ist es, was ich in meinem vorigen Post geschrieben habe, nichts anderes.) Der Hinweis auf §52 StPO ist für diesen Fall völlig irrelevant. Wobei man sich auch außerhalb eines Strafprozesses auf dieses Recht berufen kann, da es das restriktivste aller Verweigerungsrechte ist. Bloß gibt man damit freiwillig Rechte auf und unnötige Hinweise auf den wahren Täter.

  • ... ja wo bin ich denn hier (!) ... erst rasen wie ein Großer ... und dann zitternd hinter der Mama verstecken ... ?
    Sei (werde) ein Mann ... und steh' dazu ... Punkt

  • Hallo zusammen,

    wie heißt es doch so schön:

    Die Wahrheit kommt fast immer ans Tageslicht.
    Und mit der Wahrheit fährt man immer noch am besten.

    Also hsv123 stehe zu Deinem Vergehen und schließe die Sache ab.
    Es werden mit Sicherheit genügend Beweise vorliegen oder noch ermittelt.
    Ist also nur eine Frage der Zeit.

    Wer weiß wie weit Du Dich und andere da noch tiefer reinreitest.
    Für so eine "Geringfügigkeit" (zu schnell gefahren) lohnt es nicht.
    Ist es das wert?
    Das könnte schlimmer enden als es ist.

    Bring es also so schnell wie möglich hinter Dich und Du hast Ruhe. :klasse::wink:

    Ich bin in allem nicht gut aber auch nicht schlecht. (Gruß Norbert)
    ASUS Notebook - Intel® Core™ i5 (3,60 GHz) - 8 GB RAM - 512 GB SSD - Intel® UHD Graphics - Windows 11 23H2 Home 64-Bit - Firefox 132.0.2 - Thunderbird 132.0 - uBlock Origin

  • Zitat von Junker Jörg

    . Besser sie macht von ihrem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Damit gibt sie auch keinen Hinweis darauf, das es sich um einen Angehörigen handelt, da das Aussageverweigerungsrecht gegenüber der Polizei eben nicht den Einschränkungen nach §52 StPO unterliegt. ( Wurstwasser: Das ist es, was ich in meinem vorigen Post geschrieben habe, nichts anderes.) Der Hinweis auf §52 StPO ist für diesen Fall völlig irrelevant. Wobei man sich auch außerhalb eines Strafprozesses auf dieses Recht berufen kann, da es das restriktivste aller Verweigerungsrechte ist. Bloß gibt man damit freiwillig Rechte auf und unnötige Hinweise auf den wahren Täter.


    Absolut richtig!
    Ich hatte §52 allerdings auch nicht angeführt, aber egal!

    Nur, ich glaube, woanders irrst du dich wie auch die anderen, bin mir aber nicht 100% sicher:

    Zitat von Junker Jörg

    Dann begeht sie eine Falschaussage.


    Ich meine, vor der Polizei darf ich sagen, was ich will, es hat keine rechtliche Bedeutung.
    Erst, wenn die Staatsanwaltschaft oder das Gericht im Spiel ist, bin ich zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet, es sei denn, ich kann die Aussage verweigern.
    Ich bin mir da Recht sicher (zu 90%), würde für diese Aussage aber nicht ins Grab gehen.
    Bin ich falsch informiert?

  • Kommt darauf an, ob es sich um eine Vorermittlung handelt oder nicht, meine ich. Handelt die Polizei ermittelnd, um zu entscheiden, ob es zu einem Verfahren kommt oder nicht, dürfte es relativ egal sein. Welches Bild das allerdings hinterläßt, steht auf einem völlig anderen Blatt. Handelt die Polizei ermittelnd in Stellvertretung der Staatsanwaltschaft, somit also in einem bereits eröffneten Verfahren, dürfte eine Falschaussage eben so strafrechtliche Konsequenzen haben.

    Wenn Du, hsv 123, hingehst und zu Deiner Verfehlung stehst, gibt es vielleicht immer noch die Möglichkeit, daß sich Dein Verhalten strafmildernd auswirkt. Wenn erstmal der ganze Behördenapparat in Gang gesetzt ist, darfst Du keine Gnade mehr erwarten. Und verlaß Dich drauf: Wenn Du leugnest und Deine Mutter vorgibt, nicht zu wissen, wer mit ihrem Auto unterwegs war und das Ganze in einem Verfahren mündet, schadet das euch beiden wesentlich mehr!

    Gruß, Astrid
    Ubuntu MATE 19.04 - Firefox 70.0

  • Find ich so geil - Scheisse am Steuer bauen, aber nicht den Arsch riskieren
    wollen, weil man ... sich hat dabei erwischen zu lassen. Menschen wie
    dir dürfte man keinen Lappen mehr geben. Und dann die eigene Mutter
    noch dafür bluten zu lassen, ist unter aller Sau. #

    2 Mal editiert, zuletzt von Anonymous (16. Mai 2009 um 03:15)

  • Diesen letzen Beitrag finde ich destruktiv und offensiv, auch wenn ich derselben Meinung bin, daß man zu einem Fehler stehen sollte.
    Aber das kann man auch anders ausdrücken.

  • Zitat von Pie

    Diesen letzen Beitrag finde ich destruktiv und offensiv

    Der Verfasser heißt nicht umsonst so, wie er heißt! :D Wenn du länger im Forum bist, fällt dir sowas nicht mehr auf. Ich gebe dir aber im Prinzip recht!

  • Ich habe nicht umsonst so geschrieben, weil immer noch zuviele Deppen sich irgendeiner
    Strafe durch Schmuh entziehen wollen, obwohl sie am Steuer eines Fahrzeuges überhaupt
    nicht mehr verloren haben. Sei es permanent zu schnell oder gar angetrunken.
    Dabei meine ich nicht die harmlosen Fälle, die alle Jubeljahre mal erwischt werden,
    sondern diejenigen, die dauerhaft Punkte sammeln in Flensburg. Denn bei denen fehlt
    jegliche Einsicht und selbiges ist auch her zu merken.
    4 Wochen Führerscheinentzug können eine berufliche Existenz gefährden, allerdings ist
    das ein Wink mit dem Zaunpfahl, wieviel Leben durch die Straftat gefährdet wurden.
    Und beim Aussmass von 4 Wochen ist das mit Sicherheit kein Kavaliersdelikt gewesen,
    sondern schon mindestens 30 zu schnell gewesen (inner-/ausserorts, nur ein Beispiel).

  • Zitat

    allerdings ist das ein Wink mit dem Zaunpfahl, wieviel Leben durch die Straftat gefährdet wurden.
    Und beim Aussmass von 4 Wochen ist das mit Sicherheit kein Kavaliersdelikt gewesen,
    sondern schon mindestens 30 zu schnell gewesen

    30 km zu schnell ist noch lange keine Straftat.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsordnungswidrigkeit

  • @ Brummelchen:

    So, wie Du es jetzt geschrieben hast, finde ich es schlüssiger, und auch nicht gar so destruktiv.
    Ich mag halt Leute, die sich so ausdrücken, wie Du oben überkamst, genau so wenig wie Du diese unbelehrbaren Autofahrer.
    Ich finde, in einem qalitativ hochwertigen Forum sollte die Ausdrucksweise nicht so tief sinken. Sonst lässt das auf das Niveau der Diskutierenden schießen, und das liegt hier doch sicher viel höher.