polizeiliche vorladung als zeuge/geschwindigkeit überschr.
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Ich weiß. Ich habe die Threads gelesen. Nur, weil ich nicht viel poste, heißt das nicht, daß ich nichts mitbekomme. Ich lese täglich hier.
Es gibt immer solche und solche, aber das an sich halten können zeichnet einen Diskussionsteilnehmer mit Diskussionskultur aus.
Und da kann man ja etwas Selbstdisziplin üben.Aber durch meinen Einwand gleiten wir ins Off Topic ab.
Zurück zum Thema, wäre das was? -
boardraider - danke.
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"Wenn man einer polizeilichen Vorladung nicht Folge leistet, hat man weder als Beschuldigter noch als Zeuge etwas zu erwarten. Es besteht keine Pflicht auf der Wache zur Aussage oder Vernehmung zu erscheinen. Diese Pflicht besteht nur vor der Staatsanwaltschaft und dem Gericht. Natürlich wird der Polizei durch die Aussagen allerdings ihre Arbeit erleichtert, so daß man mit einer Aussage evtl. sogar so weit helfen kann, daß es nicht erst zu einem Gerichtsverfahren kommen muß bzw. nur wegen der Aussage ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Insofern ist eine Aussage vor der Polizei zwar keine Pflicht, manchmal aber durchaus sinnvoll. Trotzdem sollte man beachten, daß sich auch gerne Unschuldige bei ihrer unbedachten Aussage um Kopf und Kragen reden können und sich damit erst richtig verdächtig machen. Es bedarf also einer sorgfältigen Überlegung, ob eine Aussage vor der Polizei eher sinnvoll oder eher schädlich ist.
Polizeiliche Vorladungen können jedoch auch zwangsweise durchgesetzt werden, wenn z.B die Angaben zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich sind oder zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen (§ 12 POG RP). "
Quelle:http://www.jurawiki.de/VRI/Polizei -
Wenn man einer Vorladung zur Polizei nicht nachkommt (nach mehrmaliger Aufforderung), dann kommt sie mit dem Lichtbild in das Haus und zwar zu einer Zeit, in der sie vermutlich alle Familienmitglieder antreffen kann. Und - man täusche sich nicht - die Bilder sind doch meist von einer Qualität, dass man zumindest erkennen kann, ob Frau oder Mann - jung oder alt - gefahren ist. Das reicht dann schon in der Regel. Die Verjährungsunterbrechung beginnt erst, wenn der Fahrer ermittelt ist, d.h. dass die Polizei genügend Zeit hat, den Fahrer zu ermitteln. Erst wenn der Betroffene (hier handelt es sich um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und NICHT um ein Strafverfahren) einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegt, kommt es zu einem Verfahren vor Gericht.
Im Übrigen kann man bei einem Fahrverbot nach Rücksprache mit der Bußgeldstelle den Zeitpunkt des Fahrverbotes meist festlegen, z.B. während seines Urlaubes.
Die Sache mit dem Fahrtenbuch ist richtig, wird i.d.R. vom Landratsamt (Ordnungsbehörde) ausgesprochen. Und die sind damit nicht pingelig !!Ansonsten : Langsamer fahren !!
Gruß Manfred,
der in solchen Sachen schon öfter unterwegs war :twisted: -
Die Bilder sind von der Qualität, dass man an den Sackhaaren erkennen kann, wer einem den Arsch hinstreckt
Würd ich persönlich nie machen, aber solche Fahrer/Beifahrer hat es auch schon gegeben. -
Den Thread habe ich gerade mit Interesse durchgelesen, mich irritieren jetzt aber zwei doch recht widersprüchliche Aussagen:
Zitat von hsv123hallo, als fahrzeugführer bin ich als zeuge von der polizei vorgeladen worden ...
Zitat von hsv123ok jetzt mal ganz ehrlich. der halter des wagens ist meine mutter, der fahrer war ich jetzt hat man meine mutter eine vorladung geschickt, sie solle als zeuge aussagen.
Was stimmt den nun :-???
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Weiss er selbst wohl nicht
Zitatich bin zeuge, aber kein bechuldigter
Zitatder halter des wagens ist meine mutter, der fahrer war ich
jetzt hat man meine mutter eine vorladung geschickt, sie solle als zeuge aussagen.
Da muss im Vorfeld schon nicht alles gesagt worden sein, sonst hätte man auf
das persönliche Erscheinen verzichtet und einfach nur den Bußgeldbescheid zugestellt.
Wahrscheinlich wurde anderweitig ermittelt, wer alles Zugang zum Wagen hat
und sie und er dürfen zum Rapport antreten. Der Karren steckt schon im Dreck,
die beiden haben es nur noch nicht "wahrgenommen". Ohne anwaltliche Vorbereitung
würd ich da nicht aufkreuzen. :roll: -
Zuerst hat er aus der Sicht seiner Mutter geschrieben, dann hat er zugegeben, dass es sich um ihn handelt.
So schwer zu verstehen ist das wohl nicht! -
Ich würde auch mal behaupten es ist genug Spießrutenlauf betrieben worden.
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wie brummelchen schon gesagt hat: die Bilder sind meistens so gut, dass schon der Richtige erkannt und deshalb vorgeladen wurde. Eine Ladung als Zeuge, dann unter Vorhalt und Vergleich mit dem Lichtbild eine Vernehmung als Betroffener. Aber man sollte hier - wenn man schon Antworten möchte - gleich die Karten auf den Tisch legen und nicht so "rumeiern". :-???
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Hinzufügen möchte ich noch, dass die Polizei das Recht hat, in der Nachbarschaft nach dem Fahrer zu ermitteln; natürlich auch in der Familie.
Das Recht bzgl. § 52 StPO gilt immer.Nur sage ich Dir, dass der Richter auch nicht blöd ist und schaut sich das Foto an. Wenn Du auf diesem Foto erkennbar bist und nicht Deine Mutter, hast Du verloren.
Der Richter hat auch das Recht, dass ein Fahrtenbuch für das Fahrzeug geführt werden muss. Und das ist nicht lustig.... :wink: -