hallo allerseits.bin erst seit kurzem user von firefox.was mir sehr gut gefällt sind die add-ons.nun meine frage:ich habe mir ein add-on zu downloaden von musik,z.b.von youtube,heruntergeladen.ist es strafbar wenn ich mir nun die musik herunterlade?oder bewege ich mich in einer grauzone?würde mich über eine antwort freuen.
gruss matze1165
downloads
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Zitat von matze1165
.ist es strafbar wenn ich mir nun die musik herunterlade?
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danke für deinen querverweis,leider bin ich nun immer noch nicht viel schlauer.die einen sagen so,die anderen so.bitte,gibt es jemanden der eine eindeutige antwort geben kann,auch auf die gefahr hin das es für den einen oder anderen nervig ist solche fragen zu beantworten,bin aber in diesem bereich absoluter anfänger.
gruss matze1165 -
Wende dich an einen Fachanwalt für Internetrecht.
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vielen herzlichen dank für die qualifizierte auskunft!!!!!!!!
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Ein Forenbeitrag ist auf keinen Fall als verbindliche Rechtsauskunft anzusehen, auch wenn der Schreiber des Beitrags steif und fest behaupten würde, das Herunterladen sei legal (oder illegal, je nach Sichtweise). Eine verbindliche Rechtsauskunft kannst Du nur von einem Anwalt erhalten.
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... guckst Du vielleicht mal [url=http://www.bmj.bund.de/enid/280abc349…ternet_1e5.html]hier[/url]
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Bei Youtube handelt es sich nicht um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle. Insofern halte ich das Extrahieren der Musik für legal. Das Unternehmen unternimmt schließlich auch etliche Anstrengungen urheberrechtlich geschütztes Material, das unrechtmäßig auf der Plattform verwendet wird, zu entfernen. Gleichzeitig bestehen Verträge mit Rechteverwertern bzw. werden diese Verträge verhandelt. Daher kann man dem Nutzer nicht aufbürden eine Entscheidung darüber zu fällen, ob Material xy legal oder einfach noch nicht gefiltert wurde.
Afaik gibt es auch noch keinerlei Anklage oder Abmahnung in Deutschland bzgl. eines solchen Vorgehens. -
Noch dazu ist es meines Wissens ja so, dass manche Künstler selbst und hochoffiziell ihr neues Musikvideo online stellen.
Das sind dann die "Official YouTube Channels", je nachdem, wie der Künstler sie nennt.
Das kann doch dann gar keine rechtswidrige Quelle sein, oder? :-?? -
Mit meinem Rat zum Besuch eines Fachanwaltes wollte ich dem TO genau das verdeutlichen, was boardraider geschrieben hat. Solange es "gut" geht, kann man alles machen, was nicht bereits durch Urteile oder Gesetz verboten ist. Manche machen auch solche Sachen noch! Wenn der erste User für die Extraktion eines mp3 Stücks aus einem YouTube-Video vor einem deutschen Gericht rechtskräftig verurteilt wurde, kann man explizit sagen, das es verboten ist.
@ Pie: Was ist aber mit all den anderen Videos, die nicht vom Künstler eingestellt wurden?
Übrigens: Wie man an der Auflistung meiner installierten Erweiterungen erkennen kann, nutze auch ich die Möglichkeit aus YouTube-Videos MP3's für den Eigengebrauch zu extrahieren.