Muss der Arbeitgeber dann auch weniger zahlen?
Kann man eigentlich auf Lohn/Gehalt verzichten?
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Der Arbeitgeber muss auf jeden Fall seinen Teil des Vertrags erfüllen.
Ohne das ganze Schriftlich zu fixieren wird da wenig zu machen sein.
Und du kannst ihm wahrscheinlich nicht einfach einen Teil des Lohnes zurück buchen, dann stimmen ja Steuern und Verischerungsbeiträge nicht mehr.Bestimmt eine Interessante Frage für Wirtschaftsrecht Studenten.
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Ich kenne mich da einfach nicht aus:
Was passiert, wenn nach dem Ende der Friedenspflicht für eine Lohn/Gehaltskürzung gestreikt würde?
Gibt es ein Gesetz, dass Arbeitnehmer nicht dafür streiken dürfen? -
@ Kölnisch Wasser(4711):
wenn Dir Dein Lohn zu viel erscheint, ich gebe Dir gerne meine Bankverbindung.... -
Zitat von 4711
Gibt es ein Gesetz, dass Arbeitnehmer nicht dafür streiken dürfen?
Streiken dürfen nur Gewerkschaftsmitglieder, deren Gewerkschaft in einer Urabstimmung die Durchführung von Streikmaßnahmen beschlossen haben. Die Urabstimmung wird in der Regeln von der Großen Tarifkommision der betreffenden Gewerkschaft nach dem Erklären des Scheiterns der Tarifverhandlungen festgesetzt.
Streikst du ohne obige Voraussetzungen, kann dir dein Arbeitgeber fristlos kündigen. -
Zitat von Boersenfeger
Streiken dürfen nur Gewerkschaftsmitglieder, deren Gewerkschaft in einer Urabstimmung die Durchführung von Streikmaßnahmen beschlossen haben. Die Urabstimmung wird in der Regeln von der Großen Tarifkommision der betreffenden Gewerkschaft nach dem Erklären des Scheiterns der Tarifverhandlungen festgesetzt.
Streikst du ohne obige Voraussetzungen, kann dir dein Arbeitgeber fristlos kündigen.
Abseits aller Spitzfindigkeiten/Möglichkeiten/Unmöglichkeiten:
Was passiert mit den "Sozialkassen", wenn sich 1 oder 2 Millionen "Normalverdiener" zusammenfinden und beschließen,
nächsten Monat nur noch 400,01€ verdienen zu wollen? -
Achso, da bin ich mal wieder reingefallen. Ich dachte, es handelt sich um eine ernstgemeinte Frage....
Antwort: Angenommen, der Einkommensverzicht ließe sich rubbeldikatz so einfach durchsetzen (Tarif- oder Einzelarbeitsverträge ändern), wäre eine Erhöhung der Beiträge für alle lohnabhängig Beschäftigten eine mögliche Alternative den dadurch wegbrechenden Einnahmen zu begegnen. -
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Zitat von pittifox
Wer kann diese Frage ernst nehmen... :-??
Auf die Antwort wird doch spekuliert. -
So isses.... apropos: Du fragst nach weniger Kohle, ich muss mal wieder in der Firma nach mehr anklopfen... :klasse:
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Zitat von pittifox
.... apropos: Du fragst nach weniger Kohle....
Wirklich? -
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Zitat von Boersenfeger
Streiken dürfen nur Gewerkschaftsmitglieder, deren Gewerkschaft in einer Urabstimmung die Durchführung von Streikmaßnahmen beschlossen haben. Die Urabstimmung wird in der Regeln von der Großen Tarifkommision der betreffenden Gewerkschaft nach dem Erklären des Scheiterns der Tarifverhandlungen festgesetzt.
Streikst du ohne obige Voraussetzungen, kann dir dein Arbeitgeber fristlos kündigen.Ähm... ich dachte, streiken darf jeder? Verstehe ich das falsch?
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... ich glaube 4711 ist Arbeitgeber :wink:
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Na klar ist er Arbeitgeber: Kölnisch Wasser....
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Zitat von mrspeggy
Ähm... ich dachte, streiken darf jeder? Verstehe ich das falsch?
Zitat aus dem 1. Satz deiner verlinkten Seite, die entscheidenden Wörter sind hervorgehoben
Zitatdass möglichst alle zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmer/innen sich auch beteiligen
Einem Warnstreikaufruf darf jedes Mitglied des Betriebs oder des Industriezweigs folgen. Für einen "richtigen" Erzwingungsstreik gibts die Formalien, die ich bereits beschrieb. Aufrufen dazu tut die Gewerkschaft. Daraus ergibt sich zwangsläufig, das die Aufgerufenen auch Gewerkschaftsmitglieder sein müssen. Jetzt klarer?
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@Boesenfeger: Ich bin wirklich nicht bewandt darin, aber ich denke, daß das Streikrecht jedem zusteht: Hier weitere Artikel:
Zitate aus "Streikrecht: das müssen Sie wissen" Quelle Bild.de
An wen richtet sich ein Streikaufruf?
Nach bisheriger Rechtsprechung dürfen sich nur Arbeitnehmer am Streik beteiligen, deren Arbeitsverhältnis durch einen Tarifvertrag geregelt ist. Das sind Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, nicht jedoch Beamte. Gewerkschaftsmitglieder sind verpflichtet, sich an dem Streik zu beteiligen, den ihre Gewerkschaft ausruft.Gilt der Streikaufruf auch für Nicht-Gewerkschaftsmitglieder?
Sie können dem Streikaufruf nachkommen, wenn sie sich dadurch tarifliche Vorteile erhoffen. Sie erhalten jedoch keine gewerkschaftliche Unterstützung wie Streikgeld und dürfen nicht an der Urabstimmung teilnehmen.Ich habe nämlich schon oft gestreikt und bin nicht in der Gewerkschaft! Das Recht zu streiken steht nämlich fast jedem zu, auch Nichtmitgliedern der Gewerkschaft.
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Sicher kannst Du auch als Nichtgewerkschaftsmitglied streiken, dann kannst Du Dir aber umgehend beim Chef die Papiere abholen.
Wäre nämlich ein Kündigungsgrund.
Bei allen anderen Kollegen die in der Gewerkschaft sind verhält sich das anders.ZitatIch habe nämlich schon oft gestreikt und bin nicht in der Gewerkschaft!
Dann hast Du einen kulanten Chef oder bist nicht ersetzbar. -
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