Volle Zustimmung - aber gemäß dem LG Wiesbaden sei es dem Kläger nicht zuzumuten, bei heruntergelassenem Rollo zu schlafen. Wenn es Dich interessiert:
http://rhein-zeitung.de/on/01/12/19/topnews/lampe.html
https://ssl.sueddeutsche.de/immobilien/gel…/artikel/93/93/
http://www.ivc-portal.de/krall/aktuell/a2002/04-2002.htm (dort unter "Nachbarrecht")
Gruß
Rick